Der Kindergarten oder die Eingangsstufe ist Teil der obligatorischen Schule und gehört zur Primarstufe. In den ersten Jahren der Primarstufe wird die individuelle Entwicklung und das soziale Lernen gefördert. Die Förderung der Kompetenzentwicklung erfolgt über anregende Spiel- und Lernumgebungen. Die Kinder erwerben schrittweise die Grundlagen der Sozialkompetenz und der schulischen Arbeitsweise.
Es gibt einige wenige Kantone in der Deutschschweiz, in denen der Besuch des Kindergartens nicht obligatorisch oder nur ein Jahr obligatorisch ist, aber auch in diesen Fällen besucht in der Regel die grosse Mehrheit der Kinder während zwei Jahren den Kindergarten. In einigen Kantonen der Deutschschweiz können die Gemeinden eine Grund- oder Basisstufe (Form der Eingangsstufe) führen. Bei dieser Organisationsform besuchen vier- bis achtjährige resp. vier- bis siebenjährige Kinder die gleiche Klasse. In der Westschweiz zählt man die beiden Kindergartenjahre in der Regel zum "cycle 1" oder "cycle primaire 1", der vier Jahre dauert. Im Kanton Tessin wird zusätzlich zu den zwei obligatorischen Kindergartenjahren noch ein fakultatives Jahr für Kinder ab drei Jahren angeboten.
Zugangsbedingungen und Wahl der Einrichtung
Der Besuch des Kindergartens oder der Eingangsstufe ist obligatorisch und unentgeltlich. Erreichen die Kinder bis zum festgelegten Stichtag (mehrheitlich ist dies der 31. Juli) das entsprechende Alter, treten sie bei Schuljahresbeginn (Herbst) in die Primarstufe ein. Die Kinder sind in der Regel zwischen vier und fünf Jahre alt. Auf Gesuch der Eltern kann, je nach kantonaler Regelung, ein früherer oder späterer Eintritt ermöglicht werden. In der Mehrheit der Kantone ist eine spätere Einschulung in den Kindergarten aber nur möglich, wenn fehlende Kindergartenreife, eine Entwicklungsverzögerung oder andere besondere Gründe vorliegen.
In der Regel können die Kinder den Kindergarten oder die Eingangsstufe in der Gemeinde besuchen, in der sie wohnen. Ist dies nicht möglich (z.B. zu langer Schulweg), organisieren die Gemeinden Transportmöglichkeiten. Die Kosten tragen die Gemeinde und/oder der Kanton.
Die obligatorische Schule kennt für öffentliche Schulen keine freie Schulwahl. Die Schule ist am Aufenthaltsort des Kindes zu besuchen. Ausnahmebewilligungen können z.B. bei örtlichen Bedingungen wie zu langer Schulweg von den zuständigen Schulbehörden gewährt werden. Volksinitiativen zur freien Schulwahl in verschiedenen Kantonen sind bisher gescheitert.
Gruppengrösse und Betreuungsverhältnisse
Die Kantone entscheiden darüber, wie sie die ersten Schuljahre organisieren (Kindergarten oder Eingangsstufe). Im zweijährigen Kindergarten besuchen Kinder mit unterschiedlichem Alter (in der Regel Vier- und Fünfjährige) die gleiche Klasse. Sie bleiben in der gleichen Klasse und werden von der gleichen Lehrperson unterrichtet. Zwei Lehrpersonen können sich eine Stelle teilen.
In einigen Deutschschweizer Kantonen haben die Gemeinden die Möglichkeit, eine Basis- oder Grundstufe (Varianten der Eingangsstufe) zu führen. Diese Organisationsformen verbinden den Kindergarten und die ersten Primarschuljahre. In der Basisstufe werden die zwei Kindergartenjahre mit den ersten zwei Jahren der Primarschule, bei der Grundstufe die zwei Kindergartenjahre mit dem ersten Primarschuljahr zusammengefasst. Die Klassen werden altersheterogen von zwei Lehrpersonen im Team-Teaching in enger Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen (z.B. schulischer Heilpädagoge/schulische Heilpädagogin) unterrichtet. In der Eingangsstufe gibt es keinen Schnitt zwischen Kindergarten und Primarschule, die Kinder werden schrittweise an das schulische Lernen herangeführt. Erstes schulisches Lernen soll bei entsprechendem Entwicklungsstand des Kindes bereits ab Beginn möglich sein. Je nach Begabungen, Fähigkeiten und persönlicher Entwicklung haben die Kinder die Möglichkeit, die Eingangsstufe schneller oder langsamer zu durchlaufen.
Die Kantone geben für die Klassengrössen Minimal-, Maximal und/oder Richtwerte vor. Die Gemeinden nehmen die konkrete Einteilung vor. In den meisten Kantonen beträgt die maximal erlaubte Klassengrösse im Kindergarten oder der Eingangsstufe zwischen 22 und 24 Kindern.
Jährliche, wöchentliche und tägliche Zeitorganisation
Schuljahresbeginn ist im Herbst, je nach Kanton zwischen Mitte August und Mitte September. Die Anzahl Schulwochen bewegt sich für die Mehrheit der Kantone zwischen 38 und 39 Schulwochen.
Für die Festlegung der Schulferien in der obligatorischen Schule sind die Kantone und ihre Gemeinden zuständig. Deshalb bestehen in der Schweiz zwischen den Kantonen (teilweise innerhalb eines Kantons) Unterschiede bei der Dauer und dem Zeitpunkt der Ferien. Schulferien finden im Sommer, im Herbst, an Weihnachten, im Februar und im Frühling statt Die Aufteilung des Schuljahrs liegt in der Kompetenz der Kantone. In der Regel wird das Schuljahr in zwei Semester aufgeteilt.
Die Kantone legen die Anzahl Lektionen pro Woche fest und bestimmen die Dauer der Lektionen. Die Anzahl Wochenlektion im ersten Jahr variiert zwischen 12 und 25, im zweiten Jahr werden mehrheitlich 20 bis 25 Wochenlektionen unterrichtet.
Die Gemeinden/Schulen sind verantwortlich für die Stundenpläne der Klassen. Blockzeiten betreffen die Schulorganisation und fassen die Unterrichtszeit in grösseren Zeitblöcken zusammen. Sie erleichtern namentlich für berufstätige Eltern die zeitliche Organisation der Kinderbetreuung. Die Lektionen werden zu ganzen Halbtagen gebündelt. Bei "umfassenden" Blockzeiten werden die Kinder an fünf Vormittagen während mindestens dreieinhalb Stunden (oder während vier Lektionen) unterrichtet. Je nach lokalen Bedingungen und Bedürfnissen können unterschiedliche Blockzeitenmodelle praktiziert werden. Die grosse Mehrheit der Kantone hat für die ersten Jahre der Primarstufe (Kindergarten oder Eingangsstufe) umfassende Blockzeiten eingeführt.