Charakteristisch für den 1848 gegründeten Schweizer Bundesstaat sind die beiden Grundprinzipien Föderalismus und Subsidiarität: Wie auch der Bund verfügen die 26 Kantone (Gliedstaaten) je über eine eigene Verfassung. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft beschränkt ist. Die Kantone ihrerseits sind in Gemeinden unterteilt. Auf den drei politischen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden sind die legislativen (gesetzgebenden), die exekutiven (ausführenden) und die judikativen (richterlichen) Gewalten getrennt. Die Gemeindeautonomie der rund 2200 Gemeinden ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet.
Die Zuständigkeiten sind zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist und übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kantone allein nicht wahrnehmen können (Subsidiaritätsprinzip) oder welche einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen. Die Kantone üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Oberster Souverän des Landes und somit oberste politische Instanz ist das Schweizer Volk. Über Initiativen und Referenden kann das Volk direkt Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen.
Das schweizerische Bildungswesen ist vom Föderalismus geprägt und dezentral organisiert. Die Hauptverantwortung für die Bildung liegt bei den Kantonen. Sie sind für das Bildungswesen zuständig, soweit die Bundesverfassung nicht den Bund für zuständig erklärt. In Fragen, welche eine gemeinsame Lösung erfordern, koordinieren sich die Kantone untereinander. Für bestimmte Bereiche (z.B. obligatorische Schule) statuiert die Bundesverfassung eine Koordinationspflicht. Die Kompetenzen des Bundes betreffen den nachobligatorischen Bildungsbereich: Bei den gymnasialen Maturitätsschulen, der Berufsbildung und den Hochschulen sind Bund und Kantone Partner in der Verantwortung für das öffentliche Bildungswesen.
Die Schweiz ist ein vielsprachiges Land. Es gibt vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Die Unterrichtssprache in den Schulen wird von den Kantonen festgelegt. In den zwei- und mehrsprachigen Kantonen kommt je nach Region oder Gemeinde die eine oder die andere Landessprache als Unterrichtssprache zur Anwendung.