In vielen Kantone gibt es sogenannte Talentklassen oder Talentschulen für hochbegabte Jugendliche, vor allem im Bereich Sport, weniger häufig in den Bereichen Kunst und Musik oder andere. Diese Talentklassen oder -schulen fördern gezielt die entsprechende Hochbegabung und ermöglichen es den Jugendlichen den hohen Trainings- oder Übungsaufwand durch eine Flexibilisierung des Regelunterrichts zu bewältigen und letztlich auch einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss zu erlangen.
Da nicht alle Kantone eigene Talentschulen führen und diese Schulen häufig auf wenige Sportarten spezialisiert sind, wurde 2003 die Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte getroffen. Die Vereinbarung gilt für die Sekundarstufen I und II. Sie regelt den interkantonalen Zugang, die Stellung der Schülerinnen und Schüler sowie die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Schülerinnen und Schüler den Trägern der Schulen zu entrichten haben.