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Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Switzerland

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.4Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Last update: 24 May 2022

Zu den allgemeinbildenden Ausbildungsgängen der Sekundarstufe II gehören Ausbildungen an gymnasialen Maturitätsschulen und an Fachmittelschulen (Fachmittelschulausbildung und Fachmaturitätsausbildung). Sie sind nicht direkt berufsqualifizierend und bereiten auf Ausbildungsgänge auf der Tertiärstufe vor. Die Kantone sind zuständig für die gymnasialen Maturitätsschulen und Fachmittelschulen. Sie übernehmen die Aufsicht und die Finanzierung. Die Kantone (mehrheitlich) oder private Träger führen die Schulen.

Die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK) stellt den fachlichen Informationsaustausch über die gymnasialen Maturitätsschulen und Fachmittelschulen unter den Kantonen sicher. In der SMAK sind die Leiterinnen und Leiter der kantonalen Mittelschulämter vertreten. Sie ist eine Fachkonferenz der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und berät diese in Fragen der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II.

Gymnasiale Maturitätsschulen

Bund und Kantone sind gemeinsam verantwortlich für die gesamtschweizerische Anerkennung der gymnasialen Maturitätsausweise. Gemeinsame Anerkennungsinstanz ist die Schweizerische Maturitätskommission (SMK). Die SMK prüft u.a. die Gesuche der Kantone für die Anerkennung von Ausweisen, die diese an kantonalen oder kantonal anerkannten gymnasialen Maturitätsschulen ausstellen. Als rechtliche Grundlage dient die Verordnung des Bundes bzw. das gleich lautende Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAV bzw. MAR). Die Organisation der gymnasialen Maturitätsschulen und der gymnasialen Ausbildung regeln die Kantone in kantonalen Schulgesetzen.

Die gymnasiale Maturität bescheinigt die allgemeine Studierfähigkeit und damit im Prinzip den Zugang zu allen Studienfächern. Es ist ein gemeinsames bildungspolitisches Ziel von Bund und Kantonen, den prüfungsfreien Zugang zur Universität auch langfristig sicherzustellen. Daher wurden Arbeiten zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität eingeleitet. So hat die EDK 2016 basale fachliche Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit in Erstsprache und Mathematik verabschiedet und Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit gymnasialer Maturität erlassen. Die basalen fachlichen Studierkompetenzen wurden im Rahmenlehrplan integriert. 2019 hat die EDK mit swissuniversities, der Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen, ein Commitment zur Optimierung des Übergangs vom Gymnasium an die Universität abgeschlossen.

Weiter haben Bund und Kantone eine Arbeitsgruppe beauftragt, den Bedarf nach einer Aktualisierung des Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen von 1994 und des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) / der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) von 1995 zu klären.

Fachmittelschulen

Im Anschluss an die dreijährige Ausbildung an einer Fachmittelschule (Abschluss mit einem Fachmittelschul-Ausweis), kann in einem zusätzlichen Ausbildungsjahr eine Fachmaturität erworben werden. Für die Anerkennung der Fachmittelschulen und ihrer Abschlüsse gelten das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen sowie verschiedene Richtlinien. 2018 wurde das Reglement totalrevidiert und der Rahmenlehrplan aktualisiert. Beide Dokumente wurden 2019 in Kraft gesetzt.

Die Kantone regeln die Organisation der Fachmittelschulen in kantonalen Schulgesetzen.

 

Arten von Bildungseinrichtungen

Ein gutes Viertel der Jugendlichen eines Jahrgangs absolviert auf der Sekundarstufe II eine allgemeinbildende Schule. Davon wählt die Mehrheit eine gymnasiale Ausbildung (gymnasiale Maturitätsschule: rund 71 000 Schülerinnen und Schüler; Fachmittelschule und Fachmaturität: rund 19 500 Schülerinnen und Schüler; BFS 2019). Gymnasiale Maturitätsschulen

Gymnasiale Maturitätsschulen

Gymnasiale Maturitätsschulen bereiten auf den direkten Eintritt in eine Hochschule, namentlich auf ein Studium an einer universitären Hochschule oder Pädagogischen Hochschule, vor. Der Zutritt zu Fachhochschulen ist mit Zusatzleistungen verbunden, namentlich mit einer einjährigen Arbeitswelterfahrung, in der Regel in einem Arbeitsfeld der Studienrichtung. Nur gymnasiale Maturitätsschulen, die vom Bund und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannt sind, können schweizerisch anerkannte, kantonale gymnasiale Maturitätsausweise abgeben.

Die gymnasiale Maturitätsquote – Anteil Personen, die einen gymnasialen Maturitätsausweis erworben haben bis zum 25. Altersjahr, in % der gleichaltrigen Referenzbevölkerung – beträgt 2017 rund 21 %. Wobei sich die gymnasiale Maturitätsquote je nach Kanton unterscheidet (tiefste kantonale gym. Maturitätsquote: knapp 13 %, höchste kantonale gym. Maturitätsquote: knapp 34 %). Mehr Frauen (25,7 %) als Männer (17,6 %) erwerben einen gymnasialen Maturitätsausweis (BFS 2019).

Gemäss Verordnung des Bundes bzw. Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAV bzw. MAR) dauert die Ausbildung von der Primarschule bis zur gymnasialen Maturität insgesamt mindestens 12 Schuljahre. Davon sind mindestens die letzten 4 Jahre nach einem eigens für die Vorbereitung auf die gymnasiale Maturität ausgerichteten Lehrgang zu gestalten.

  • Der Eintritt in eine gymnasiale Maturitätsschule erfolgt in den meisten Kantonen im letzten Schuljahr der Sekundarstufe I und dauert 4 Jahre.
  • Es gibt auch dreijährige Maturitätslehrgänge (Eintritt im Anschluss an die Sekundarstufe I). Dann muss jedoch im letzten Jahr der Sekundarstufe I  eine gymnasiale Vorbildung erfolgen.
  • Verschiedene deutschsprachige Kantone führen neben gymnasialen Maturitätsschulen mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer (Kurzzeitgymnasium) auch Langzeitgymnasien. Der Eintritt in diese sechsjährigen Langzeitgymnasien erfolgt im Anschluss an die Primarstufe im 7. Schuljahr.

Personen, die den gymnasialen Maturitätsabschluss nachholen möchten, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Fachmittelschulen

Fachmittelschulen müssen von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannt sein. Als Basis gelten das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen sowie verschiedene Richtlinien.

Fachmittelschulen bereiten auf eine Berufsausbildung auf der Tertiärstufe in bestimmten Berufsfeldern vor. Sie bieten eine Alternative zur Berufsmaturität und zur gymnasialen Maturität, indem sie über den schulischen Weg berufsfeldbezogen auf eine höhere Berufsausbildung vorbereiten.

Fachmittelschulausbildung

Die dreijährige Fachmittelschulausbildung schliesst mit einem schweizerisch anerkannten Fachmittelschulausweis ab und ermöglicht den Zugang zu bestimmten Studiengängen an höheren Fachschulen.

Fachmaturitätsausbildung

Im Anschluss an die Fachmittelschulausbildung kann eine einjährige Zusatzausbildung, die Fachmaturitätsausbildung, absolviert werden. Erlangt wird ein schweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis. Dieses ermöglicht den Zugang zu bestimmten Fachhochschulstudiengängen und zu bestimmten Studiengängen an Pädagogischen Hochschulen. Seit 2017 können Inhaber einer Fachmaturität nach Bestehen einer Ergänzungsprüfung (Passerellen-Prüfung) auch an einer universitären Hochschule studieren. Diese Möglichkeit der Zulassung bestand bisher nur für Absolventen einer Berufsmaturität.

Erwachsene können die Fachmittelschul- oder die Fachmaturitätsausbildung nachholen.

 

Geografische Verteilung

In allen 26 Kantonen gibt es mindestens eine gymnasiale Maturitätsschule, in 22 Kantonen mindestens eine Fachmittelschule. Die Fachmaturitätsausbildung kann nicht in jedem Kanton absolviert werden. Die Schulen werden mehrheitlich von den Kantonen geführt; daneben gibt es auch private Anbieter von gymnasialen Maturitätsschulen und Fachmittelschulen.

 

Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung

Die Kantone regeln die Aufnahmebedingungen für die gymnasialen Maturitätsschulen und die Fachmittelschulen. Entscheidungskriterien sind die Leistungen der Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schule, teilweise Aufnahmeprüfungen, Aufnahmegespräche und/oder Empfehlungen der abgebenden Schule.

Grundsätzlich besteht eine freie Wahl der Schule. Das Fächerangebot einer gymnasialen Maturitätsschule oder die Berufsfelder, die eine Fachmittelschule anbietet, beeinflussen die Wahl eines Schülers/einer Schülerin für eine bestimmte Schule. Die Kantone erlauben in der Regel den Besuch einer ausserkantonalen Schule, wenn eine gewünschte Ausrichtung nicht angeboten wird.

 

Altersstufen und Klassenbildung

Der Unterricht wird in Jahrgangsklassen geführt und von Fachlehrpersonen unterrichtet. Eine Klassenlehrperson begleitet die Schülerinnen und Schüler und ist zuständig für die Beratung der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten sowie für Fachlehrpersonen in schulischen Fragen. Die Festlegung der Klassengrösse obliegt den Kantonen. Die Kantone können Mindestzahlen von Schülerinnen und Schüler für die Durchführung von bestimmten Fächern festlegen.


Die Schülerinnen und Schüler beginnen ihre Ausbildung in der Regel im 15. Altersjahr und beenden diese im 18. Altersjahr (Fachmaturität: 19. Altersjahr).

 

Gliederung des Schuljahres

Die Kantone sind zuständig für die Organisation des Schuljahres und die Festlegung der Ferien. Beginn und Dauer des Schuljahres entsprechen denjenigen der obligatorischen Schule.

 

Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer

Die Kantone legen die Wochenstundenzahlen – teilweise nur Rahmenvorgaben – pro Fach und Klasse fest und bestimmen die Dauer der Lektionen. Die Schulen sind zuständig für die Ausgestaltung der Stundenpläne ihrer Klassen. Der Unterricht findet an 5 Tagen pro Woche statt.