Ab Ende der 1990er-Jahre haben die ersten Kantone im Rahmen der Stärkung der Schulautonomie damit begonnen, für die obligatorische Schule Schulleitungen einzusetzen. Die Schulbehörden geben dabei den gesetzlichen und strategischen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens nehmen die Schulen die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung vor. Die Schulen entwickeln sich so zu Schulen mit Teilautonomie, in denen die operative Führung verstärkt auf die Einzelschule verlagert wird. Die Schulleitungen sind für die pädagogischen, personellen, organisatorischen und administrativen Belange ihrer Schulen zuständig. Heute verfügen praktisch alle Schulen der obligatorischen Stufe über eine Schulleitung.
Im Bereich der Sekundarstufe II sind Schulleitungen bereits seit längerem eingeführt.
Die Leitungsstrukturen im Hochschulbereich sind gekennzeichnet durch eine Vielfalt an institutionsspezifischen Lösungen. Je nach Hochschule sind Organisationsstrukturen, Aufgaben und Bezeichnungen des Leitungspersonals unterschiedlich geregelt.
Im Bereich der allgemeinen und betrieblichen Weiterbildung existiert ein breites Angebot an privaten und staatlichen, betrieblichen, gemeinnützigen und gewinnorientierten Weiterbildungsanbietern. Entsprechend unterschiedlich sind die Beschäftigungsbedingungen.