Die Mindestanforderungen für Dozierende an universitären Hochschulen und Fachhochschulen sind in den kantonalen gesetzlichen Grundlagen festgehalten, die Anforderungen für Dozierende an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) in Verordnungen des Bundes festgehalten.
Das Erlangen einer Professur an einer universitären Hochschule führt in der Regel über ein Doktorat und eine Habilitation (zunehmend auch über ein Postdoc). Verlangt werden zudem Erfahrung in der Lehre und in der Regel auch Führungserfahrung. Eine Anstellung als Dozent setzt üblicherweise ein Doktorat, eine Anstellung als Assistent einen Masterabschluss voraus.
Dozierende an Fachhochschulen müssen mindestens über eine abgeschlossene Hochschulausbildung, über mehrjährige Berufserfahrung sowie über eine didaktische Qualifikation verfügen.
Die Mindestanforderungen für Dozierende an Pädagogischen Hochschulen sind in den Anerkennungsreglementen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) festgehalten. Für die Primarstufe müssen sie über einen Hochschulabschluss im zu unterrichtenden Fachgebiet, über hochschuldidaktische Qualifikationen sowie in der Regel über ein Lehrdiplom und Unterrichtserfahrung verfügen.
Da die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen nicht über das Promotionsrecht verfügen, muss der wissenschaftliche Nachwuchs in der Regel an einer universitären Hochschule doktorieren und sich allenfalls auch habilitieren.
Lehrpersonen an höheren Fachschulen absolvieren gemäss Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung) je nach Anstellungsgrad eine Ausbildung von 10 ECTS-Punkten (Nebenamt) oder eine Ausbildung von 60 ECTS-Punkten (Hauptamt). Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss einer höheren Fachschule oder einer Hochschule in den jeweiligen Unterrichtsfächern. Die Ausbildung umfasst neben berufspädagogischen auch fachdidaktische Aspekte. Der Studiengang wird berufsbegleitend absolviert. Die Ausbildung wird mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom abgeschlossen.