Die Schweiz beteiligt sich im Bereich der Hochschulen am Bologna-Prozess. Dieser zielt darauf, auf nationaler und internationaler Ebene Durchlässigkeit, Transparenz und Mobilität zu garantieren und somit im europäischen Rahmen auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort hinzuwirken.
Die Schweizer Hochschulen verfügen über umfangreiche Austauschprogramme und Partnernetzwerke. Sie kooperieren mit ausländischen Hochschulen in verschiedensten Fachbereichen und haben bilaterale Austauschabkommen abgeschlossen. Im Rahmen dieser Abkommen haben die Studierenden die Möglichkeit, ein bis zwei Semester im Ausland zu studieren. Jede Hochschule hat einen spezialisierten Informationsdienst eingerichtet. Diese Fachstellen informieren die Studierenden über alle Austauschprogramme.
Weniger als ein Fünftel der Studierenden an den schweizerischen Hochschulen absolviert in der Schweiz und / oder im Ausland ein Gastsemester an einer anderen Hochschule. Ca. 13% der Studierenden haben ein Gastsemester im Ausland absolviert. Die studentische Mobilität ist an den universitären Hochschulen (24%) deutlich höher ausgeprägt als an den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (11%).
Quelle:
Bundesamt für Statistik (BFS): Studentische Mobilität der Hochschulabsolventinnen und –abolventen, Erhebungen 2005-2011.
Studierendenmobilität
Mobilitätsprogramme zwischen Schweizerischen Hochschulen
Studierende haben die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer anderen Schweizer Hochschule zu studieren. Sie bleiben an der Heimhochschule immatrikuliert und bezahlen dort weiterhin die Studiengebühren. An der Gasthochschule sind keine Semestergebühren zu bezahlen. Ein befristeter Aufenthalt an einer anderen Schweizer Hochschule bietet Gelegenheit, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und ein erweitertes fachliches Angebot zu nutzen.
Mobilitätsprogramme zwischen Partnerhochschulen
Die Schweizer Hochschulen verfügen über umfangreiche Partnernetzwerke mit Hochschulen weltweit. Im Rahmen von bilateralen Abkommen mit verschiedenen europäischen und aussereuropäischen Partnerhochschulen haben die Studierenden die Möglichkeit, ein bis zwei Semester an diesen Partnerhochschulen zu studieren. Als Studierende bleiben sie an der Heimhochschule immatrikuliert und bezahlen dort weiterhin die Studiengebühren. In der Regel sind an den Partnerhochschulen keine Semestergebühren zu bezahlen.
Erasmus
Das europäische Programm Erasmus richtet sich an Institutionen der tertiären Bildung und unterstützt diese bei der Durchführung von Mobilitätsprojekten für Studierende sowie bei Kooperationsprojekten mit ausländischen Partnerinstitutionen. Mobilitätsprojekte ermöglichen Studierenden, einen Teil ihres Studiums oder ein Praktikum in einem der Erasmus-Programmländer zu absolvieren. Erasmus fördert Kooperationsprojekte zwischen Institutionen der Tertiärbildung. Partnerschaften dienen dem Know-how-Transfer sowie der Entwicklung und Umsetzung innovativer Praktiken.
Regierungsstipendien für Schweizer Studierende für Studien im Ausland
Es gibt in der Schweiz keine zentrale Stipendienvergabestelle. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) betreut im Auftrag des Bundes die ausländischen Regierungsstipendien, die den Schweizer Studierenden und/oder Forschenden von rund 40 Ländern für einen Auslandstudienaufenthalt angeboten werden. Im Gegenzug offeriert die Schweiz ausländischen Studierenden Regierungsstipendien für Studien in der Schweiz.
Dozierendenmobilität
Die Hochschulen bieten ihren Dozierenden die Möglichkeit, als Gastdozierende an internationalen Hochschulen wissenschaftlich tätig zu sein. Die Hochschulen regeln Programm, Dauer, Entlöhnung und Bewerbungsverfahren. In der Regel wird den Dozierenden empfohlen, sich als Gastdozierende an Partnerhochschulen zu bewerben.
Erasmus
Das europäische Programm Erasmus richtet sich an Institutionen der tertiären Bildung und unterstützt diese bei der Durchführung von Mobilitätsprojekten für das Personal sowie bei Kooperationsprojekten mit ausländischen Partnerinstitutionen. Mobilitätsprojekte ermöglichen Dozierenden an einer Partnerinstitution zu unterrichten.
Der Lehrauftrag dauert zwei Tage bis zwei Monate (mindestens acht Unterrichtsstunden). Ferner ermöglicht das Programm dem gesamten Personal, sich in einem der Programmländer weiterzubilden. Erasmus fördert Kooperationsprojekte zwischen Institutionen der Tertiärbildung oder einer anderen Bildungsstufe sowie mit Unternehmen. Partnerschaften dienen dem Know-how-Transfer sowie der Entwicklung und Umsetzung innovativer Praktiken.