Seit 1848 ist die Schweizerische Eidgenossenschaft ein föderalistischer Bundesstaat. Der Bundesstaat entwickelte sich während sieben Jahrhunderten aus einem losen Zusammenschluss von unabhängigen Ständen (Kantonen). Die Schweiz gliedert sich in 26 Kantone, wobei der Kanton Jura erst 1979 gebildet wurde.
Mit der Annahme der Bundesverfassung am 12. September 1848 wurden dem Bund einige zentrale Rechte und Pflichten übertragen, die bisher in der Kompetenz der Kantone lagen. Die Kantone sind eigenständig (souverän), soweit diese Souveränität nicht durch die Bundesverfassung eingeschränkt wird. Die Kantone üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind (Subsidiaritätsprinzip).
Der Bundesverfassung sind sämtliche Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes, der Kantone und der Gemeinden unterordnet.
Mit der Revision der Bundesverfassung 1874 wurde das Referendumsrecht, mit der Revision 1891 das Initiativrecht eingeführt. Das Stimm- und Wahlrecht war bis 1971 ausschliesslich den Männern vorbehalten. Am 7. Februar 1971 stimmten die Stimmbürger mit über 65% dem Frauenstimm- und Wahlrecht zu.
Mit der Annahme der neuen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 18. April 1999 wurde nicht geschriebenes Verfassungsrecht, entstanden im Rahmen der Rechtsprechung durch das Bundesgericht, kodifiziert.
Mit den Bildungsartikeln (Art. 61a ff. BV), angenommen von Volk und Ständen (Kantone) am 21. Mai 2006, wurden der Bund und die Kantone verpflichtet, gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit im Bildungsraum Schweiz zu sorgen.
Die Schweiz und die Europäische Union (EU)
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union (EU). Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU werden über bilaterale Verträge gesteuert. 1999 erfolgte der Abschluss der Bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der EU, 2004 wurde das Abkommen von Schengen und Dublin im Rahmen des zweiten Paktes der Bilateralen Abkommen II mit der EU abgeschlossen. Die bilateralen Abkommen sind für das Bildungswesen hinsichtlich des freien Personenverkehrs (Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit) sowie der Teilnahme an EU-Forschungsrahmen- und Bildungsprogrammen bedeutend.
Die Schweiz beteiligte sich zwischen 1992 und 1994 (Erasmus und Comett) sowie 2011 und 2013 (Lebenslanges Lernen und Jugend in Aktion) aufgrund eines Abkommens mit der EU vollständig an den EU-Programmen im Bereich Bildung. Dazwischen und seit 2014 hat die Schweiz den Status eines Drittlandes. Eine projektweise Beteiligung mit beschränkten Rechten regelt seither die direkte Finanzierung durch die Eidgenossenschaft. Eine allfällige Assoziierung an das Nachfolgeprogramm von «Erasmus+» ab 2021 wird der Bundesrat prüfen, sobald dessen Eckwerte bekannt sind.