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Leistungsbeurteilung

Switzerland

5.Primarbildung

5.3Leistungsbeurteilung

Last update: 29 June 2021

Beurteilung der Schülerinnen und Schüler

Die Kantone legen die Art der Beurteilung fest. Die Lehrperson nimmt die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler vor. Dabei orientiert sie sich an den Lernzielen des Lehrplans. Neben den Fachleistungen werden auch das Lern- und Arbeitsverhalten sowie das Individual- und Sozialverhalten berücksichtigt.

Werden die Leistungen benotet, reicht die Notenskala in der Regel von 1 bis 6 (6 = beste Note; 4 = genügend; unter 4 = ungenügend). Die Beurteilung mit Ziffernoten erfolgt nicht in allen Kantonen ab dem gleichen Zeitpunkt. In den Schuljahren, in welchen noch keine Zeugnisse mit Noten ausgestellt werden, kommen Lernberichte ohne Noten oder andere Beurteilungsverfahren zur Anwendung. Mehrheitlich erhalten die Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Jahr am Ende eines Semesters ein Zeugnis mit Noten bzw. einen Lernbericht.

Dem Förderaspekt bei der schulischen Beurteilung wird Rechnung getragen. Ganzheitliche Beurteilungsformen mit formativen und diagnostischen Elementen kommen zur Anwendung. Dies fordert einen offenen und an Lernzielen orientierten Unterricht, der den individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und der Vielfalt der Klasse gerecht wird.

In verschiedenen Kantonen werden in bestimmten Schuljahren und Fächern obligatorische oder fakultative Jahresschlussprüfungen, Orientierungs- und Vergleichsarbeiten oder klassenbezogene Leistungsstandsmessungen durchgeführt. Solche vergleichende Arbeiten oder Leistungstests geben Aufschluss darüber, was die Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt in bestimmten Fachbereichen wissen und können. Sie dienen als Standortbestimmungen und erlauben eine gezielte Förderung der Schülerinnen und Schüler. Zudem können die Lehrpersonen den Erfolg ihrer Klasse im Vergleich zum Lernerfolg anderer Klassen einschätzen.


 

Versetzung der Schülerinnen und Schüler

Die Kantone regeln die Versetzung in die nächste Klasse sowie die Bedingungen für die Repetition einer Klasse in ihren Schulgesetzen. In der Regel wird am Ende jedes Schuljahres entschieden, ob die Schülerinnen und Schüler in die nächste Klasse übertreten können. Die schulische Leistungsbeurteilung wird als Basis für den provisorischen oder definitiven Übertritt in die nächste Klasse (Promotion) und für den Stufenübertritt verwendet. Beim Entscheid über die Versetzung in die nächste Klasse werden neben den Lehrpersonen mehrheitlich auch die Eltern konsultiert, seltener die Schulleitung sowie die Schülerinnen und Schüler. Zuständig für den endgültigen Entscheid über die Versetzung sind mehrheitlich die Schulaufsichtsbehörden oder die Lehrpersonen. Neben einer Klassenwiederholung ist auch die Zuteilung von sonderpädagogischen Fördermassnahmen möglich.

 

Abschlusszeugnis

Am Ende der Primarstufe wird kein Abschlusszeugnis erworben. Alle Schülerinnen und Schüler setzen ihre Ausbildung auf der Sekundarstufe I fort.