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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Personal im Bereich der Überwachung der Qualität im Elementar- und Schulbildungsbereich

Switzerland

10.Leitungs- und sonstiges Bildungspersonal

10.2Personal im Bereich der Überwachung der Qualität im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 5 September 2018

Die Kantone haben in der Regel ihre Aufsicht über Sicherung und Entwicklung der Qualität der öffentlichen und privaten Schulen der obligatorischen Stufe bis anhin durch Schulinspektorate ausgeübt. Schulinspektorinnen und Schulinspektoren sind zuständig für die Beratung und kantonale Aufsicht über die Schulen. Sie fördern den Schulbetrieb in strukturellen, administrativen, personellen und pädagogischen Belangen und beraten Lehrpersonen, Behörden und Eltern.

In den letzten Jahren haben sich Aufgaben und Funktionen der traditionellen Schulinspektoren und -inspektorinnen geändert. Die Aufhebung von Schulinspektoraten zugunsten von spezifischen Fachstellen im Bereich Qualitätsentwicklung und -sicherung geht einher mit einer Professionalisierung der Mitarbeitenden dieser Stellen. Namentlich für die externe Evaluation hat eine Mehrheit der Kantone Fachstellen für externe Schulevaluation geschaffen, in denen Evaluatorinnen und Evaluatoren die Schul- und Unterrichtsqualität überprüfen und beurteilen. Im Zuge der vermehrten Autonomie der Schulen obliegt zudem den Schulleitungen bzw. dem Lehrpersonal die interne Sicherung und Entwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität.

Die Aufsicht der Schulen auf Sekundarstufe II Allgemeinbildung liegt bei den Kantonen. Die fachlich-pädagogische Leitung obliegt der Schulleitung und die Aufsicht darüber wird in der Regel an eine besondere Behörde (z.B. Aufsichtskommission, Maturitätsprüfungskommission) delegiert. Pro Schule besteht in der Regel mindestens ein solches Gremium. Nur wenige Kantone besitzen für die fachlich-pädagogische Aufsicht von Maturitätsschulen Inspektorate. Die Aufsichtsbehörden besuchen den Unterricht und können bei der Durchführung von Prüfungen namentlich bei Schlussprüfungen als Expertinnen und Experten teilnehmen. Die Beurteilung der Lehrpersonen kann durch die Schulleitung vorgenommen werden.

 

Einstellungsvoraussetzungen

Für Schulinspektorinnen und -inspektoren gibt es keine spezifischen Ausbildungsgänge. Sie verfügen in der Regel über ein Lehrdiplom und/oder einen Hochschulabschluss, über mehrjährige Unterrichtserfahrung bzw. über gute Kenntnisse des (lokalen) Bildungssystems, über Führungserfahrung sowie allenfalls über Weiterbildungen z.B. in den Bereichen Evaluation, Schul- und Unterrichtsentwicklung oder Organisation. Für externe Evaluationsfachpersonen gelten ähnliche Anforderungen.

Für Schulleiterinnen und Schulleiter gibt es spezifische Weiterbildungen im Bereich Qualitätsmanagement.

 

Beschäftigungsbedingungen

Die Beschäftigungsbedingungen sind je nach Kanton bzw. Gemeinde und Stufe unterschiedlich. 
Schulinspektorinnen und -inspektoren sind in der Regel für bestimmte Regionen zuständig; sie arbeiten haupt- oder nebenberuflich. Hauptberufliche Schulinspektoren und -inspektorinnen sind Fachpersonen (bspw. ehemalige Lehrpersonen), nebenberufliche Schulinspektoren und -inspektorinnen können auch Laien sein.