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Bachelor

Switzerland

7.2.Studiengänge im ersten Studienzyklus

7.2.1Bachelor

Last update: 1 July 2020

Fachrichtungen

Der Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich nqf.ch-HS beschreibt und definiert die Stufen der Hochschulbildung in der Schweiz unter anderem anhand der Zulassungsbedingungen, der studentischen Arbeitsbelastung (ECTS-Credits) und der Abschlüsse (Qualifikationen).

Die schweizerische Hochschulbildung umfasst die Stufen 1–3 «Bachelor», «Master» und «Doktorat» sowie einen Teil der Weiterbildung. Die Stufen 1–3 sind in der Regel konsekutiv angeordnet. Sie bauen bei entsprechender fachlicher Ausrichtung direkt aufeinander auf, so dass für die Zulassung zur nächsten Stufe der Abschluss der vorhergehenden Stufe erforderlich ist. Im Bachelorstudium sind Leistungen im Umfang von 180 ECTS-Kreditpunkten zu erbringen, im Masterstudium zwischen 90 und 120 ECTS-Kreditpunkten resp. von 180 ECTS-Kreditpunkten in der Humanmedizin.

Auf der Plattform studyprogrammes.ch sind die Studienangebote aller Schweizer Hochschulen aufgeführt.

 

Universitäre Hochschulen

Auf der Bachelorstufe bieten die 10 kantonalen Universitäten sowie die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) mehr als 500 Bachelor-Studienprogramme aus folgenden Fachbereichen an:

  • Theologie, Religionswissenschaften
  • Rechtswissenschaften, Kriminologie
  • Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft
  • Medizin, Pharmazeutische Wissenschaften, Gesundheit
  • Sozialwissenschaften, Soziale Arbeit
  • Sprach- und Literaturwissenschaften, Kommunikation
  • Historische und Kulturwissenschaften
  • Mathematik und Naturwissenschaften
  • Informatik
  • Ingenieurwissenschaften und Architektur
  • Sport- und Bewegungswissenschaften
  • Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Sonderpädagogik, Erziehungswissenschaften

Die Studienpläne definieren die Studienstruktur. Die Studienprogramme werden in einer wissenschaftlichen Disziplin oder in einer Kombination von mehreren Disziplinen (Haupt- und Nebenfach bzw. Major und Minor) absolviert. Studiengänge, die ein einziges Fach bzw. Teilfächer derselben Fachrichtung beinhalten, sind z.B. Rechtswissenschaften, Medizin oder Elektrotechnik. Die Studienpläne definieren, ob und in welchem Umfang ein Major oder ein oder mehrere Minor belegt werden müssen. Die Wahl der Minor kann eingeschränkt sein.

 

Fachhochschulen

Auf der Bachelorstufe bieten die acht kantonalen Fachhochschulen und die vom Bund anerkannte private Fachhochschule mehr als 200 praxisorientierte Bachelor-Studiengänge in folgenden Fachbereichen an:

  • Technik und Informationstechnologie
  • Architektur, Bau- und Planungswesen
  • Chemie und Life Sciences
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Wirtschaft und Dienstleistungen
  • Design
  • Gesundheit
  • Soziale Arbeit
  • Musik, Theater und andere Künste
  • Angewandte Psychologie
  • Angewandte Linguistik
  • Sport

Auf der Bachelorstufe bieten die Pädagogischen Hochschulen, die teilweise in Fachhochschulen integriert sind, Bachelor-Studiengänge in der Lehrerbildung an:

  • Lehrerinnen- und Lehrerbildung für die Primarstufe (inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe) und die Sekundarstufe I, Sonderpädagogik (Heilpädagogische Früherziehung, Schulische Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie)

 

Zulassungsbedingungen

Universitäre Hochschulen

Der Entscheid über die Zulassung zu einem universitären Hochschulstudium fällt in die Kompetenz der einzelnen universitären Hochschulen. Grundsätzlich ohne Zusatzauflagen zugelassen sind

  • Studierende mit einem eidgenössisch anerkannten gymnasialen Maturitätsausweis oder einem gleichwertigen ausländischen Ausweis
  • Studierende mit einem eidgenössischen Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnis und mit bestandener Ergänzungsprüfung (Passerellenprüfung)
  • Studierende mit einem Bachelorabschluss einer universitären Hochschule oder einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule

Studierende mit anderen Ausweisen haben bei den jeweiligen Zulassungsstellen oder Immatrikulationsdiensten der universitären Hochschulen abzuklären, ob und in welchen Fächern allfällige Aufnahmeprüfungen zu absolvieren sind. An einigen universitären Hochschulen ist es möglich, ohne Maturitätszeugnis zugelassen zu werden. Die universitären Hochschulen bestimmen das Aufnahmeverfahren. In der Regel werden ein bestimmtes Alter sowie Berufserfahrung vorausgesetzt, teilweise muss zusätzlich eine Eignungsprüfung absolviert werden.

 

Sprachkenntnisse

Unterrichtssprache

Die Unterrichtssprache ist die jeweilige Landessprache. Gute Kenntnisse der Unterrichtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch sind Voraussetzungen für die Zulassung. Je nach Studienrichtung kann auch Englisch Unterrichtssprache sein. An der zweisprachigen Universität Freiburg werden je nach Studienrichtung die Vorlesungen in deutscher und französischer Sprache gehalten oder es gibt deutschsprachige und französischsprachige Abteilungen. In mehreren Studienrichtungen der Universität Freiburg können zweisprachige Abschlüsse absolviert werden. Verschiedene universitäre Hochschulen bieten zweisprachige Austauschprogramme zwischen Hochschulen aus verschiedenen Sprachregionen an.

Latinum, Graecum, Hebraicum

Für das Studium insbesondere der Sprach- und Literaturwissenschaften sowie der historischen Fächer sind an den meisten Universitäten Lateinkenntnisse erforderlich. Falls diese nicht im Maturazeugnis nachgewiesen werden, müssen sie, je nach Universität, bereits zu Beginn des Bachelorstudiums oder später für die Zulassung zum Masterstudium nachgeholt und geprüft werden. Die Universitäten bieten Lateinkurse an, die auf die Ergänzungsprüfung vorbereiten. Auch für Zusatzanforderungen in Griechisch oder Hebräisch werden spezifische Kurse für die entsprechende Ergänzungsprüfung angeboten.

 

Numerus clausus

Bei den Studiengängen im Bereich der Medizin (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Chiropraktik) gibt die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) alljährlich eine Empfehlung für einen Numerus clausus ab, dies aufgrund der Zahl der Anmeldungen. Der jeweilige Träger entscheidet in begründeten Fällen auf seiner jeweiligen Rechtsgrundlage über einen allfälligen Numerus clausus. 

Einzelne Träger beschliessen solche Zulassungsbeschränkungen auch für Studiengänge im Kunstbereich oder in den Sport- und Bewegungswissenschaften.

 

Praktika

Für einzelne Studienfächer werden für die definitive Zulassung zum Studium spezifische Vorleistungen oder Ergänzungsprüfungen verlangt, die entweder vor Studienbeginn oder mindestens in der ersten Studienphase absolviert sein müssen. Es handelt sich dabei um Pflichtpraktika bei sozialwissenschaftlichen, medizinischen und technischen Studienrichtungen (z.B. Sozialpraktikum, Spitalpraktikum, Industriepraktikum).

 

Fachhochschulen

Grundsätzlich ohne Zusatzauflagen zugelassen sind  

  • Studierende mit einem eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis und mit einer beruflichen Grundbildung, die mit der gewählten Studienrichtung verwandt ist
  • Studierende mit einem eidgenössisch anerkannten gymnasialen Maturitätsausweis und einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung, in der berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermittelt wurden
  • Studierende mit einem Fachmaturitätszeugnis mit einer Fachrichtung, die mit der gewählten Studienrichtung verwandt ist

Studierende mit einem eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis und mit einer beruflichen Grundbildung, die mit der gewählten Studienrichtung nicht verwandt ist, müssen eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen. 

Es liegt in der Kompetenz der Fachhochschulen, Aufnahmegesuche auch aufgrund anderer Vorbildungen mittels spezifischer Eignungsabklärung bzw. Aufnahmeprüfung zu bewilligen. In den Studienbereichen Design und Musik, Theater und andere Künste können die Fachhochschulen vor Eintritt ins erste Semester eine Eignungsabklärung über die gestalterischen und künstlerischen Fähigkeiten durchführen.

Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Bereich) hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Verordnung über die Zulassung zu Fachhochstudien ergänzt, um den Zugang zu bestimmten Fachhochschulstudiengängen mit integrierter Praxis versuchsweise auch ohne einjährige Arbeitswelt zuzulassen.

 

Studieninhalte

Die Gestaltung der Studiengänge (Studienpläne, Anzahl Wochenstunden, Modalitäten der Kreditpunktvergabe, Definition von Lernzielen und Kompetenzen, Bedingungen und Umfang von Leistungsnachweisen, interdisziplinäre Querschnittsangebote, Verhältnis zwischen Kontakt- und Selbststudium usw.) liegt in der Verantwortung der einzelnen Hochschulen bzw. der Fakultäten. In der Regel werden die Lerninhalte modularisiert angeboten. Module bzw. thematisch geschlossene Lerneinheiten können verschiedene inhaltlich und zeitlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung usw.) beinhalten, welche ein oder höchstens zwei Semester beanspruchen. Es gibt obligatorische Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule (wählbar aus einem vorgegebenen Angebot) und frei wählbare Wahlmodule. Ein Modul ist qualitativ (Inhalte) und quantitativ (ECTS-Kreditpunkte) definiert und schliesst mit Prüfungen oder anderen Leistungsnachweisen (schriftliche Arbeiten, Präsentationen usw.) ab.

 

Lehrmethoden

Im Kontaktstudium sind die Formen der Lehrveranstaltungen vielfältig: Vorlesungen, Proseminare, Seminare, Übungen, Kolloquien, Tutorate, E-Learning. Verschiedene Studiengänge erfordern obligatorische oder empfohlene Praktika von unterschiedlicher Dauer. Je nach Fachgebiet sind Fallstudien, Projektarbeiten, Labortätigkeiten usw. Teil der Ausbildung. Das Selbststudium (Lektüre, Verfassen von schriftlichen Arbeiten, Vorbereiten von Referaten usw.) nimmt in fast allen Studienrichtungen einen wichtigen Stellenwert ein.

 

Studienerfolg

Die Studienreglemente und Promotionsordnungen der Hochschulen bzw. der Fakultäten regeln die Zulassung, Organisation und Bewertung von Leistungskontrollen (Prüfungen, schriftliche Arbeiten usw.) sowie die Möglichkeit allfälliger Wiederholungen bei ungenügenden Leistungsnachweisen. Je nach gewähltem Studiengang müssen bestimmte Voraussetzungen für den Eintritt in den nächsten Studienabschnitt erfüllt sein (z.B. erfolgreiches Absolvieren einer Assessment-Stufe, die zur Abklärung der Eignung und Befähigung dient).

 

Berufsfähigkeit

Der universitäre Bachelorabschluss ist Voraussetzung für den Eintritt in einen Masterstudiengang. Da der Masterabschluss der Regelabschluss ist, folgt auf jeden Bachelorabschluss ein Masterstudienprogramm.
Der Bachelorabschluss der Fachhochschule ist – mit Ausnahme der Musik – der Regelabschluss. Der berufsqualifizierende Bachelorabschluss ermöglicht den direkten Einstieg in die Berufspraxis.

 

Leistungsbeurteilung

Im dreijährigen Bachelorstudium (Vollzeitstudium) sind Leistungen im Umfang von 180 ECTS-Kreditpunkten zu erbringen. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn die geforderte ECTS-Kreditpunktezahl erreicht ist. Leistungsnachweise werden in der Regel am Ende des Semesters erbracht. Bachelor-Studiengänge werden meist mit einer Abschlussarbeit abgeschlossen. Form und Ausgestaltung dieser Arbeiten werden in den entsprechenden Studienreglementen geregelt.

 

Abschlusszeugnis

Universitäre Hochschulen

Die Bezeichnung und Abkürzungen der erlangten Titel an universitären Hochschulen sind:

  • Bachelor of Theology B Th
  • Bachelor of Law B Law
  • Bachelor of Medicine B Med
  • Bachelor of Dental Medicine B Dent Med
  • Bachelor of Veterinary Medicine B Vet Med
  • Bachelor of Arts B A
  • Bachelor of Science B Sc

Fachhochschulen

Die Bezeichnung und Abkürzungen der erlangten Titel an Fachhochschulen sind:

  • Bachelor of Science B Sc
  • Bachelor of Arts B A