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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Switzerland

11.Qualitätssicherung

11.3Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Last update: 16 July 2021

Verantwortliche Organe

Weiterbildung wird mehrheitlich von Privaten angeboten und ist marktwirtschaftlich organisiert. Sie findet ausserhalb des formalen, staatlich geregelten Bildungssystems statt und steht in der Regel nicht unter staatlicher Aufsicht. Die Qualitätssicherung und -entwicklung liegt vor allem in der Verantwortung der Weiterbildungsanbieter (vgl. Berufsbildungsgesetz BBG, Art. 8 und Weiterbildungsgesetz, Art. 6).

 

Massnahmen zur Qualitätssicherung

Institutionelle Ebene

Es existiert kein gesamtschweizerisches öffentlich-rechtliches System zur Kontrolle der Qualitätssicherung und -entwicklung der Weiterbildungsanbieter, das einzelne Schulen oder Anbieter von Weiterbildung extern evaluiert.

Interne Qualitätssicherung und -entwicklung ist häufig. Einschlägige Qualitätssicherungssysteme wie zum Beispiel das speziell auf die Weiterbildung in der Schweiz zugeschnittene Label eduQua sind bei grösseren Anbietern weitverbreitet. eduQua ist das einzige akkreditierte Schweizer Qualitätslabel. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und der Schweizerische Verband für Weiterbildung (SVEB) sind Träger des Labels. Mit rund 1 000 zertifizierten Institutionen ist es das bekannteste und meistverbreitete Qualitätslabel für Weiterbildung der Schweiz. Es setzt und überprüft 22 Standards und verlangt eine kontinuierliche Entwicklung. Die eduQua-Zertifizierung bewirkt ausserdem die Erfüllung behördlicher Auflagen (z.B. für arbeitsmarktliche Massnamen). Sie ist drei Jahre gültig. Die Aufrechterhaltung wird mit einem jährlich stattfindenden Zwischenaudit überprüft. Die Rezertifizierung erfolgt nach drei Jahren.

Weitere nationale und internationale Qualitätslabels und Normen in der Weiterbildung finden sich auf der Website des SVEB.

Systemebene

Mit den Bildungsartikeln der Bundesverfassung vom 21. Mai 2006 hat der Bund die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen (Art. 64a BV). Er kann die Weiterbildung fördern. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG) 2017 hat die Schweiz erstmals ein nationales Gesetz über die Weiterbildung erhalten. Es stipuliert unter anderem, dass Bund und Kantone Verfahren der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung unterstützen können, um bei den Bildungsgängen und Abschlüssen in der Weiterbildung Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen. Die Qualitätssicherung und -entwicklung in von Bund oder Kantonen geregelter und unterstützter Weiterbildung sind insbesondere in den folgenden Bereichen sicherzustellen: bei der Information über Angebote, bei der Qualifikation der Ausbildenden, in den Lernprogramme und in den Qualifikationsverfahren.

Das Weiterbildungsgesetz sieht auch ein Monitoring der Weiterbildungsbeteiligung und des Weiterbildungsmarkts vor. Ziel ist, den Nutzen der Weiterbildung für Gesellschaft und Wirtschaft zu überprüfen. In einem ersten Schritt geht es darum, über einen längeren Zeitraum hinweg zu analysieren, ob sich bei der Weiterbildungsbeteiligung von gewissen Gruppen – namentlich von Geringqualifizierten, älteren Arbeitnehmenden, Personen mit Migrationshintergrund und Frauen – eine positive Entwicklung abzeichnet.

Der Bund unterstützt in der berufsorientierten Weiterbildung Massnahmen, welche die Koordination, Transparenz und Qualität des Weiterbildungsangebotes fördern. Er kann an die Kantone Beiträge an die Kosten der beruflichen Weiterbildung leisten. Gemäss Berufsbildungsgesetz ist der Erhalt der Beiträge u.a. von ausreichenden Massnahmen zur Qualitätsentwicklung abhängig.

In ihren an die Kantone gerichteten Empfehlungen zur Weiterbildung von Erwachsenen von 2003 sieht die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine staatliche Unterstützung nur für Anbieter vor, die bestimmte Qualitätsvorgaben erfüllen. So machen verschiedene Kantone die öffentliche Subventionierung von Weiterbildungsangeboten von einer entsprechenden Qualitätssicherung abhängig oder sie schreiben eine bestimmte Qualitätszertifizierung vor.