Bilaterale Übereinkommen
Am 21. Juni 1999 wurden von der Schweiz und der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten sieben bilaterale Abkommen, darunter auch das Personenfreizügigkeitsabkommen, unterzeichnet. Mit diesem Abkommen wurden die Grundregeln der Personenfreizügigkeit, wie sie innerhalb der EU zur Anwendung kommen, in der Schweiz eingeführt. Mit dem Freizügigkeitsabkommen von 1999 nimmt die Schweiz am gemeinsamen System der EU zur Anerkennung von Diplomen teil. Dieses System ist nur auf reglementierte Berufe anwendbar. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung in einem Land vom Besitz eines bestimmten Diploms abhängig gemacht wird.
Mit der Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in den EU-Mitgliedstaaten seit 2007 gilt, wurde die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und der EU/EFTA vereinfacht.
Die akademische Anerkennung der Hochschuldiplome, die zwecks Fortsetzung der Studien vorgenommen wird, unterscheidet sich von der arbeitsmarktbezogenen Anerkennung, die im Personenfreizügigkeitsabkommen geregelt ist. Personen, welche ihre Studien in einem anderen Land fortsetzen möchten, können sich auf der Hochschulstufe auf die Lissabonner Konvention berufen. Die Schweiz hat zudem bilaterale Gleichwertigkeitsabkommen mit Österreich, Deutschland und Italien unterzeichnet. Diese bilateralen Abkommen regeln die akademische Anerkennung von Studienleistungen und Hochschuldiplomen sowie das Führen akademischer Grade im jeweils anderen Land. Mit Frankreich wurde ein Rahmenabkommen über die Anerkennung von Diplomen und Studienleistungen abgeschlossen.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) stellt Schweizer Lehrpersonen oder Schweizer Personen mit einem Diplom im Bereich der Sonderpädagogik, die im Ausland tätig sein wollen, auf Verlangen eine Bestätigung aus, wonach ihr Abschluss den Grundsätzen der europäischen Richtlinie 2005/36/EG entspricht. In der Schweiz und der EU fallen alle Ausbildungen im Bereich Lehrerbildung oder Sonderpädagogik unter diese Richtlinie.
Die bilaterale Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und mit dem Fürstentum Liechtenstein ist auf die Harmonisierung der Bildungssysteme (Abschlüsse, Zulassung zu den Schulen usw.), den Informationsaustausch und die Lösung verschiedener spezifischer Probleme ausgerichtet. Die EDK ist in diesen bilateralen Beziehungen entweder allein oder in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) aktiv.
Kooperation und Teilnahme an weltweiten Programmen und Organisationen
Die Aktivitäten des Bundes im Bereich der internationalen Forschungszusammenarbeit lassen sich unter folgende Punkte subsumieren:
- Beteiligung am Aufbau des europäischen Forschungs- und Innovationsraums durch die Mitwirkung der Schweiz in den europäischen Programmen und Organisationen im Bereich der Forschung und der technologischen Entwicklung.
- Unterstützung der weltweiten wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit der Schweizer Hochschulen und der im Bereich Forschung und Innovation tätigen Institutionen mit ihren ausländischen Pendants insbesondere durch den Aufbau und die Förderung bilateraler Partnerschaften mit ausgewählten Ländern und Regionen.
In der internationalen Bildungszusammenarbeit fällt der multilateralen Kooperationen eine besonders wichtige Bedeutung zu. Zu erwähnen sind dabei die UNESCO und die Tätigkeiten des Europarats im Bereich der Bildung. Beide Organisationen tragen als Foren zur internationalen Diskussion von Bildungsfragen bei und vermitteln als Promotoren für Initiativen und Projekte wertvolle Impulse für die grenzüberschreitende Bildungszusammenarbeit. Eine wichtige Rolle spielen sodann die bildungsspezifischen Aktivitäten der OECD, die mit neuen Fragestellungen, länderübergreifenden Kompetenzmessungen und Best-Practices-Vergleichen den Meinungsaustausch in der Bildung weltweit stimuliert.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für national und international ausgerichtete Fragen der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik. Es ist in seinem Zuständigkeitsbereich Ansprechpartner nationaler und internationaler Behörden und Institutionen und vertritt den Bund in nationalen und die Schweiz in internationalen Gremien. Es vertritt die Schweiz zusammen mit anderen Stellen im Committee for Science and Technology Policy (CSTP) des OECD Directorate for Science, Technology and Industriy (STI) und im Education Policy Committee (EDPC) des Directorate for Education (EDU). Über den Einsitz in diesen Gremien nimmt das SBFI an vergleichenden Länderstudien zu Innovations- und Bildungssystemen teil, die den Erfahrungsaustausch und die internationale Positionierung des schweizerischen Systems ermöglichen.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) arbeitet in den sektoriellen Bereichen Bildung, Forschung, Technologie und Raumfahrt eng mit dem SBFI zusammen. Ziel der Kooperation ist unter anderem eine kohärente Einbindung dieser Bereiche in die allgemeine Aussenpolitik. Ein Handlungsschwerpunkt des EDA liegt auf der operationellen Mitgestaltung der schweizerischen Interessenvertretung durch Einsitz in Organisationen wie
- der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN)
- der Europäischen Weltraumorganisation (ESA)
- den Ausschüssen gemeinsamer Vorhaben der Europäischen Union (EU)
- den Ausschüssen der ESA zur Entwicklung neuer Programme
Die verhandelten Themen sind sehr vielfältig und betreffen die internationale Zusammenarbeit in den Organisationen sowie die Formulierung einer Europäischen Politik etwa in den Bereichen Raumfahrt, Erdbeobachtung (Global Monitoring for Environment and Security, GMES) und Umwelt.
Das Netz der Wissenschaftsattachés und swissnex Ausssenstellen wird gemeinsam mit dem SBFI verwaltet. Es spielt eine wichtige Rolle in der Beobachtung der genannten Politiken in den Zielländern und für die bilaterale Zusammenarbeit der Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung, Technologie und Raumfahrt.