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Aufbau

Switzerland

5.Primarbildung

5.1Aufbau

Last update: 23 May 2022

Geografische Verteilung

In der Regel besuchen die Kinder die Schule in der Gemeinde, in der sie wohnen. In kleinen Gemeinden können Mehrklassenschulen geschaffen werden. Dabei werden Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgänge in der gleichen Klasse unterrichtet. Kleine Gemeinden können ihre Schulen zusammenlegen oder die Kinder in eine Schule einer anderen Gemeinde schicken. Die Gemeinden organisieren Transportmöglichkeiten. Die Kosten tragen die Gemeinde und/oder der Kanton.

 

Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung

Eintrittsalter

Die Primarstufe – inklusive zwei Jahre Kindergarten oder die ersten beiden Jahre einer Eingangsstufe – umfasst in den meisten Kantonen acht Jahre. Erreichen die Kinder bis zum festgelegten Stichtag (mehrheitlich ist dies der 31. Juli) das entsprechende Alter, treten sie bei Schuljahresbeginn im Herbst in die Primarstufe ein. Die Kinder sind in der Regel zwischen vier und fünf Jahre alt (siehe ebenfalls die Ausführungen im Kapitel 4.4).

Die Zeit, welche die Kinder für das Durchlaufen der ersten Schuljahre benötigen, ist abhängig von ihrer intellektuellen Entwicklung und emotionalen Reife. Gegebenenfalls werden sie durch besondere Massnahmen zusätzlich unterstützt. Konkret wird in der Deutschschweiz in der Regel gegen Ende des zweijährigen Kindergartens beurteilt, ob ein Kind in das dritte Schuljahr übertreten kann oder noch ein Jahr länger den Kindergarten besucht. In verschiedenen Deutschschweizer Kantonen können Kinder, die nur in einigen Aspekten schulreif sind, eine Einschulungs- oder Einführungsklasse besuchen (siehe unten). In der Westschweiz findet eine solche Beurteilung in der Regel am Endes des vierjährigen «cycle 1» oder «cycle primaire 1» statt.

Die Lehrpersonen, die Eltern und teilweise schulpsychologische oder schulärztliche Dienste sind am Entscheidungsprozess beteiligt. Als Entscheidungskriterien gelten das Alter des Kindes sowie dessen Entwicklungsstand. Die Eltern können beantragen, dass ihr Kind zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt in das dritte Schuljahr eintritt. Die Übertrittsverfahren werden kantonal geregelt. Zuständig für den endgültigen Übertrittsentscheid sind in praktisch allen Kantonen die Schulaufsichtsbehörden oder die Schulleitung.

Schulwahl

Die obligatorische Schule kennt für öffentliche Schulen keine freie Schulwahl. Die Schule ist am Aufenthaltsort des Kindes zu besuchen. Ausnahmebewilligungen können z.B. bei örtlichen Bedingungen wie zu langer Schulweg von den zuständigen Schulbehörden gewährt werden. Volksinitiativen zur freien Schulwahl in verschiedenen Kantonen sind bisher gescheitert.

 

Altersstufen und Klassenbildung

Auf der Primarstufe gibt es keine Unterteilung der Klassen nach Leistungsgrad der Schülerinnen und Schüler. Kinder mit unterschiedlichem Entwicklungsstand und Lernvoraussetzungen besuchen die gleiche Klasse. Die Kinder in der Altersgruppe zwischen 6 und 12 besuchen den Unterricht in Jahrgangsklassen. Mehrklassenschulen werden in dünn besiedelten Gebieten mit kleinen Schülerbeständen geführt.

Eine generalistisch ausgebildete Lehrperson (Generalist/Generalistin) unterrichtet alle oder die Mehrheit der Fächer oder mehrere Fächergruppenlehrpersonen unterrichten bestimmte Fachbereiche. Die Klassenlehrperson trägt die Verantwortung für die Klasse. Eine Lehrperson begleitet die gleiche Klasse üblicherweise während zwei Jahren. Für Förderunterricht sowie für den Unterricht von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf können zusätzlich spezialisierte Lehrpersonen eingesetzt werden.

Die Kantone geben für die Klassengrösse Minimal-, Maximal- und/oder Richtwerte vor. Die Gemeinden nehmen die konkrete Einteilung vor. 

Grund- und Basisstufe

Es gibt Schulen, welche die Kindergartenjahre mit den ersten Schuljahren zusammenlegen. Dabei besuchen die Kinder mit unterschiedlichem Alter die gleiche Klasse und erhalten differenzierenden Unterricht durch Lehrpersonen im Team-Teaching. Grund- und Basisstufe sind zwei Varianten einer Eingangsstufe. Die Regelung über die Einführung der Eingangsstufe liegt bei den Kantonen.

Einschulungs- oder Einführungsklassen

In verschiedenen Deutschschweizer Kantonen können Kinder, die nur in einigen Aspekten schulreif sind, nach dem Kindergarten eine zweijährige Einschulungs- oder Einführungsklasse besuchen. Der Lernstoff der ersten Regelklasse wird auf zwei Jahre verteilt. Am Ende der zweijährigen Einschulungs- oder Einführungsklasse erfolgt meistens ein definitiver Übertritt in die zweite Regelklasse.

 

Gliederung des Schuljahres

Schuljahresbeginn ist im Herbst, je nach Kanton zwischen Mitte August und Mitte September. Die Anzahl Schulwochen bewegt sich für die Mehrheit der Kantone zwischen 38 und 39 Schulwochen.

Für die Festlegung der Schulferien in der obligatorischen Schule sind die Kantone und ihre Gemeinden zuständig. Deshalb bestehen in der Schweiz zwischen den Kantonen (teilweise innerhalb eines Kantons) Unterschiede bei der Dauer und dem Zeitpunkt der Ferien. Schulferien finden im Sommer, im Herbst, an Weihnachten, im Februar und im Frühling statt Die Aufteilung des Schuljahrs liegt in der Kompetenz der Kantone. In der Regel wird das Schuljahr in zwei Semester aufgeteilt.

 

Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer

Wochenstundenzahlen pro Fach und Klasse

Die Kantone legen die Wochenstundenzahlen pro Fach und Klasse fest und bestimmen die Dauer der Lektionen. Somit variiert die jährliche Unterrichtszeit sowie die wöchentliche Unterrichtsdauer je nach Kanton. Die Anzahl der Lektionen pro Woche beträgt im dritten und vierten Schuljahr mehrheitlich 24-28 Lektionen, vom fünften bis achten Schuljahr sind es mehrheitlich 28 bis 32 Lektionen. Die Gemeinden oder die Schulen sind verantwortlich für die Stundenpläne ihrer Klassen.

Blockzeiten

Blockzeiten betreffen die Schulorganisation und fassen die Unterrichtszeit in grösseren Zeitblöcken zusammen. Sie erleichtern insbesondere berufstätigen Eltern die Organisation der familiären Kinderbetreuung. Die Lektionen werden zu ganzen Halbtagen gebündelt. Bei "umfassenden" Blockzeiten stehen die Schülerinnen und Schüler an fünf Vormittagen mindestens zu dreieinhalb Stunden (oder während vier Lektionen) und an einem bis vier Nachmittagen unter der Obhut der Schule. Je nach lokalen Bedingungen und Bedürfnissen können unterschiedliche Blockzeitenmodelle praktiziert werden. Für die Primarstufe liegt der Anteil der Schulen mit umfassenden Blockzeiten in praktisch allen Kantonen zwischen 76% bis 100%.

Familienergänzende Kinderbetreuung (Tagesstrukturen)

Die Kantone und die Gemeinden sind zuständig für die Regulierung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Im Bereich der obligatorischen Schule gibt es u.a. Tagesschulen, Kinderhorte, Mittagstische, Auffangzeiten vor und nach dem Unterricht oder betreute Aufgabenhilfen und weitere Angebote.Kinderhorte und Tagesschulen übernehmen die Betreuung der Kinder und Jugendlichen ausserhalb des schulischen Unterrichts (Morgen, Mittag, Nachmittag) und bieten zudem Freizeitgestaltung, Verpflegung oder Unterstützung in schulischen Belangen. Die Eltern können in der Regel Wochentage und Betreuungszeiten individuell auswählen. Mittagstische offerieren Kindern und Jugendlichen an vereinbarten Wochentagen betreute Mittagsverpflegung.

Die Nutzung dieser Angebote basiert auf Freiwilligkeit. In der Regel müssen sich die Eltern an den Kosten beteiligen.

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) verpflichtet die Beitrittskantone dazu, den Unterricht auf der Primarstufe vorzugsweise in Blockzeiten zu organisieren sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen während der obligatorischen Schule anzubieten.