2019
Optimierung des Übergangs vom Gymnasium an die Universität
Um den prüfungsfreien Hochschulzugang mit der gymnasialen Maturität langfristig sicherzustellen, haben sich die Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen (swissuniversities) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Juni 2019 auf ein Commitment zur Optimierung des Übergangs vom Gymnasium an die Hochschulen geeinigt.
Zu den gemeinsam festgelegten sechs Zielsetzungen gehört beispielsweise, dass sich Gymnasien und Hochschulen bei der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung engagieren oder dass die Studierenden in der Studieneingangsphase mit geeigneten Angeboten unterstützt werden. Massnahmen, mit denen die anvisierten Ziele erreicht werden sollen, werden als Good Practices festgehalten.
2018
Internationale Pilotprojekte in der Bildungsmobilität
Neben der bewährten Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung auf europäischer Ebene werden neu versuchsweise auch internationale Pilotprojekte ausserhalb des europäischen Raums ermöglicht. Der Bundesrat hat im Januar 2018 die hierfür erforderliche Regelung beschlossen. Sie ermöglicht es dem Bund, gemeinsame Pilotvorhaben von Schweizer Bildungsakteuren und Partnern aus Ländern, die nicht am europäischen Programm "Erasmus+" teilnehmen, finanziell zu unterstützen. Dadurch sollen neue Fördermodelle erprobt, der Mehrwert aussereuropäischer Austausch- und Mobilitätsaktivitäten für Schweizer Akteure ausgelotet und Erkenntnisse für die langfristige Förderpolitik des Bundes gewonnen werden. Die Versuchsregelung ist in der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung verankert und tritt im März 2018 in Kraft. Die nationale Förderagentur für Austausch und Mobilität, Movetia, ist beauftragt, Projektträger bei entsprechenden Gesuchseingaben zu beraten und zu unterstützen.
Nationale Strategie und Aktionsplan Open Access
Die Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen (swissuniversities) hat 2016 eine nationale Open-Access-Strategie entwickelt. Die gemeinsame Vision der Schweizer Hoch- schulen ist die Gewährleistung des freien Zugangs zu allen durch öffentliche Mittel finanzier- ten Publikationen bis 2024. Zur Konkretisierung der Strategie wurde ab 2017 in einem zweiten Schritt ein Aktionsplan entwickelt, der die Massnahmen zur Umsetzung der nationalen Strategie festlegt.
Internationale Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation
Der Bundesrat hat im Juli 2018 die erste Version der Internationalen Strategie im Politikbereich Bildung, Forschung und Innovation aus dem Jahr 2010 aktualisiert. In der neuen Strategie werden bestimmte Themen besser beleuchtet, die besonders im Zusammenhang mit dem internationalen Austausch im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) stark an Bedeutung gewonnen haben. Dazu gehören beispielsweise die Berufsbildung oder die Politik zur Unterstützung von Innovation und Digitalisierung. Die internationale Strategie der Schweiz im BFI-Bereich hat einen unbeschränkten Zeithorizont.
2017
Förderung der internationalen Mobilität für die Jahre 2018-2020
Im April 2017 hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, eine Schweizer Lösung 2018-2020 zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung zu genehmigen und die dazu notwendigen finanziellen Mittel zu bewilligen.
Die Förderung der internationalen Mobilität in Aus- und Weiterbildung ist ein wichtiges Element der langfristigen Bildungspolitik des Bundes. Der Bund lehnt seine Förderpolitik seit über zwanzig Jahren vorwiegend an die europäischen Bildungsprogramme an. Seit der Sistierung der Verhandlungen zur Assoziierung am Programm Erasmus+ im Februar 2014 sichert eine vom Bundesrat verabschiedete Übergangslösung bis Ende 2017 die internationale Mobilität von Schweizerinnen und Schweizern in allen Bildungsbereichen.
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit von 114,5 Millionen Franken für eine Schweizer Lösung zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020. Damit sollen die für Schweizer Zielgruppen essenziellen und erprobten Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten weiterhin unterstützt und kompatibel zu Erasmus+ durchgeführt werden. Gleichzeitig soll der durch eine autonome Schweizer Lösung erweiterte Handlungsspielraum dazu dienen, die Förderpraxis in Abstimmung mit den nationalen Akteuren gezielt zu optimieren. Die Umsetzung der Fördermassnahmen und die Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung wird hauptsächlich Aufgabe der von Bund und Kantonen getragenen nationalen Agentur Movetia sein.
Der Bundesrat wird die Frage einer erneuten Assoziierung an das Nachfolgeprogramm zu Erasmus+ auf die neue Programmperiode ab 2021 hin prüfen. Er führt zu diesem Zweck die Gespräche mit der Europäischen Kommission fort.