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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Erstausbildung der Lehrkräfte in der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Switzerland

9.Lehrkräfte und sonstiges Bildungspersonal

9.7Erstausbildung der Lehrkräfte in der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Last update: 4 February 2020

Die Ausbildung von Personen, die Bildungsveranstaltungen für Erwachsene durchführen ist - mit Ausnahme der Angebote an Hochschulen und höheren Fachschulen - nicht staatlich reglementiert. Dennoch müssen Personen, die in der Weiterbildung tätig sind, neben dem Fachwissen vermehrt auch eine methodisch-didaktische Qualifikation nachweisen.

Angeboten werden aufeinander aufbauende Ausbildungen von unterschiedlicher Dauer, die vom Schweizerischen Verband für Weiterbildung (SVEB) überprüft bzw. anerkannt werden:

  • Die SVEB-Zertifikate Kursleiterin / Kursleiter und Praxisausbilderin / Praxisausbilder werden von den Bildungsträgern in der Regel als Grundqualifikation für eine Tätigkeit in Erwachsenenbildung und Weiterbildung vorausgesetzt.  
  • Der Eidgenössische Fachausweis Ausbilderin / Ausbilder ist die weiterführende Qualifikation für Kursleitende, die autonom Kurse leiten und entwickeln.
  • Das Eidgenössische Diplom Ausbildungsleiterin / Ausbildungsleiter richtet sich an Fachleute, die Leitungsfunktionen in der Weiterbildung von Erwachsenen innehaben.

Ausserdem angeboten werden ein Master of Advanced Studies (MAS) und ein Diploma of Advanced Studies (DAS) in Erwachsenenbildung sowie das Diplom Erwachsenenbilderin / Erwachsenenbilder HF.