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Allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung

Switzerland

8.Allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung

Last update: 24 May 2022
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Weiterbildung dient dazu, Kompetenzen, Fähigkeiten und Wissen zu verbessern, zu aktualisieren und auf neue Bereiche und Aufgaben zu erweitern. Weiterbildungsaktivitäten finden neben dem formalen Bildungssystem statt. Dies kann in organisierten Angeboten (nicht formale Bildung) oder durch informelles Lernen (Selbstlernen) geschehen (siehe Definition unten). Weiterbildung ist gezieltes Lernen und gewinnt im Zusammenhang mit lebenslangem Lernen zunehmend an Bedeutung.

Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung bildet sich in irgendeiner Form weiter. Ob sich eine Person weiterbildet, hängt u.a. ab von deren Grundmotivation, von zeitlichen und finanziellen Ressourcen oder vom Weiterbildungsangebot. Mit steigendem Bildungsniveau nimmt die Weiterbildungsaktivität zu. Erwerbstätige bilden sich häufiger weiter als Nichterwerbstätige. Am häufigsten bilden sich Teilzeitarbeitende mit einem Arbeitspensum von 50-80% weiter.

Frauen wählen häufiger eine Weiterbildung, die nicht direkt mit ihrem Berufsleben zusammenhängt.

Die Schweizer Weiterbildungslandschaft zeichnet sich aus durch eine grosse Vielfalt bezüglich Zuständigkeit, Regelung, Angeboten und Finanzierung. Weiterbildung ist überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Private sind oftmals Anbieter von Weiterbildungsangeboten. Weiterbildung liegt in der Eigenverantwortung des Individuums und wird zu einem grossen Teil privat finanziert. Bund und Kantone handeln im Bereich der Weiterbildung subsidiär: Sie greifen innerhalb der Weiterbildung in jene Bereiche ein, in denen ohne entsprechende Regelung oder Fördermassnahmen die angestrebten Ziele und Wirkungen nicht erreicht würden. Zum Aufgabenbereich von Bund und Kantonen zählt daher die spezielle Förderung der Weiterbildungstätigkeit von bildungsmässig benachteiligten Personen. Weiterbildungsangebote in den Bereichen Migration und Integration, Illetrismus, Erhalt der Arbeitsfähigkeit etc. können von Bund und Kantonen unterstützt werden.

 

Bund

Verschiedene Spezialgesetze des Bundes enthalten Bestimmungen zur Weiterbildung. Diese Regelungen sind – wie die Weiterbildung insgesamt – historisch gewachsen und unterscheiden sich nach Detaillierungsgrad und erfüllen verschiedene Zwecke u.a.:

  • das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) regelt die berufsorientierte Weiterbildung
  • der Bereich der akademischen Weiterbildung wird durch die gemeinsamen hochschulpolitischen Organe von Bund und Kantonen geregelt
  • verschiedene Bundesbestimmungen betreffen Wiedereingliederungsmassnahmen bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität
  • das Obligationenrecht und das Arbeitsrecht enthalten ebenfalls Bestimmungen zur Weiterbildung

Durch die Revision der Bildungsbestimmungen in der Bundesverfassung hat der Bund mit Art. 64a BV 2006 die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Weiterbildung in einem Gesetz festzulegen. Der Bund kann die Weiterbildung fördern und Kriterien dazu festlegen. Entsprechende Arbeiten zu einer neuen Weiterbildungspolitik des Bundes und zur Koordination der Weiterbildung sind im Gange. Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über die Weiterbildung dem Bundesparlament zur Beratung überwiesen. Dort wird es voraussichtlich in der Wintersession 2013 behandelt.

Das Gesetz setzt den Verfassungsauftrag zur Weiterbildung um, ordnet die Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz ein und legt Grundsätze über die Weiterbildung fest. Ziel ist es, die Qualität der Weiterbildungsangebote zu verbessern und mit der Regelung und Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener einen Beitrag zur Stärkung des lebenslangen Lernens zu leisten.

Der Bund definiert in seinem Gesetzesentwurf die Weiterbildung als nicht-formale Bildung, das heisst Lernen in strukturierten Bildungsangeboten ausserhalb der formalen Bildung. Dabei definiert der Staat keine inhaltlichen Vorgaben für den Erwerb des Abschlusses und erteilt auch keine staatlich anerkannten Diplome oder Abschlüsse.

Die formale Bildung umfasst dagegen die staatlich geregelte Bildung mit staatlich anerkannten Abschlüssen. Staatlich geregelt ist Bildung dann, wenn die Voraussetzungen und Anforderungen eines Bildungsabschlusses in einem Bildungserlass inhaltlich geregelt sind, unabhängig von der Normstufe oder dem staatlichen Organ, das die entsprechenden Regelungen erlässt.

Daneben gibt es noch die informelle Bildung, die ein persönliches, informelles Lernen ausserhalb strukturierter Lehr-Lernbeziehungen wie Selbststudium und Lernen am Arbeitsplatz, das sich jeder Regelung entzieht, beinhaltet. 

 

Kantone

Die Kantone regeln die berufsorientierte Weiterbildung in den kantonalen Ausführungsgesetzen zum Berufsbildungsgesetz. Die allgemeine (nicht berufsorientierte) Weiterbildung wird je nach Kanton gesetzlich und organisatorisch unterschiedlich geregelt bspw. in einem spezifischen Weiterbildungsgesetz, im Rahmen der Regelung der berufsorientierten Weiterbildung, in Schul- und Kulturgesetzen oder in anderen Rechtsgrundlagen.

Die Kantone koordinieren überregionale Aufgaben in der Weiterbildung durch die Interkantonale Konferenz für Weiterbildung (IKW). Die IKW setzt sich als Fachkonferenz der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für lebenslanges Lernen ein. Die IKW setzt sich zusammen aus den kantonalen Beauftragten für Weiterbildung. Die IKW hat 2003 Empfehlungen zur Weiterbildung von Erwachsenen herausgegeben. Darin wird Weiterbildung definiert als die Gesamtheit der Lernprozesse, in denen Erwachsene ihre Fähigkeiten entfalten, ihr Wissen erweitern und ihre fachlichen und beruflichen Qualifikationen verbessern oder sie neu ausrichten, um ihren eigenen Bedürfnissen und denjenigen ihres gesellschaftlichen Umfeldes zu entsprechen.

 

 

Referenzen

Bundesgesetz über die Berufsbildung

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft