Das lebenslange Lernen hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) setzt sich zusammen mit seinen jeweiligen Partnern für attraktive Angebote in der Berufsbildung ein und sorgt im Hochschulbereich für optimale Rahmenbedingungen für Lehre und Weiterbildung. In den letzten Jahren hat das SBFI zudem sein Förderinstrumentarium erweitert.
Förderung über das Weiterbildungsgesetz
Mit den Bildungsartikeln der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hatte der Bund den Auftrag erhalten, Grundsätze der Weiterbildung festzulegen (Art. 64a BV). Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) wurde der Verfassungsauftrag zur Weiterbildung umgesetzt. Das Rahmengesetz stärkt die Eigenverantwortung für das lebenslange Lernen, verbessert die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung und stellt die Kohärenz in der Bundesgesetzgebung sicher. Das Weiterbildungsgesetz ermöglicht auch Beiträge an Organisationen der Weiterbildung, die sich überwiegend mit Fragen der Weiterbildung befassen, gesamtschweizerisch tätig sind und übergeordnete Leistungen für die Weiterbildung erbringen.
Förderung über das Berufsbildungsgesetz
Mit dem Bundesgesetz über die Berufsbildung wird die berufsorientierte Weiterbildung geregelt. Diese schliesst sich sowohl an die berufliche Grundbildung wie auch an die höhere Berufsbildung an. Die berufsorientierte Weiterbildung soll qualifizierten Personen helfen, ihr Berufswissen der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung anzupassen und ihre Allgemeinbildung zu erweitern. Der Bund und die Kantone können durch Beiträge und andere Massnahmen Organisationen fördern, die Veranstaltungen im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung durchführen. Die Kantone sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot.
Ausrichtung der Berufsbildung auf das lebenslange Lernen
Im Rahmen der Initiative «Berufsbildung 2030» haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt verschiedene Projekte lanciert, um die Berufsbildung auf das lebenslange Lernen auszurichten. Dazu zählen zum Beispiel erwachsenengerechte Angebote in der beruflichen Grundbildung, die Anrechnung von Bildungsleistungen oder die Mobilisierung von Unternehmen.