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Die wichtigsten Programme der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Switzerland

8.Allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung

8.2Die wichtigsten Programme der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Last update: 5 September 2018

Das Angebot an Weiterbildungsgängen ist sehr gross und unterscheidet sich je nach Zielgruppe in Zielsetzungen, Inhalten und Dauer. Unterschieden wird zwischen:

  • Lehrgängen, die in der Regel auf eine abgeschlossene Ausbildung oder erweiterte Schulbildung aufbauen und systematisch zur Übernahme anspruchsvoller Aufgaben vorbereiten. Ein Lehrgang wird üblicherweise mit einem Diplom abgeschlossen.
  • Kursen, die die berufliche und persönliche Entwicklung fördern. Der Besuch eines Kurses wird üblicherweise mit einer Kursbestätigung abgeschlossen.

Die Zulassungsbedingungen für Weiterbildungen sind abhängig von der Art der Weiterbildung. Für die Mehrzahl der Weiterbildungsangebote gibt es keine besonderen Aufnahmebedingungen. Weiterbildungsangebote an Institutionen des Tertiärbereichs (Hochschulen und höhere Fachschulen) hingegen verlangen bestimmte Ausbildungsabschlüsse als Zulassungsbedingung. Seit Mitte der 1990er Jahre hat sich im schweizerischen Weiterbildungswesen die modulare Ausbildung in vielen Bereichen durchgesetzt. Module sind in sich abgeschlossene Einheiten, die einzeln besucht oder mit weiteren Modulen zu einem bestimmten Lehrgang kombiniert werden können. Das Modulsystem ist ein offenes und durchlässiges System.

Im Folgenden werden Weiterbildungen an Institutionen des Tertiärbereichs besprochen sowie Kurse und Lehrgänge an anderen Institutionen.

 

 

Weiterbildungsangebote an Institutionen des Tertiärbereichs

 

Weiterbildung an universitären Hochschulen und Fachhochschulen

An universitären Hochschulen sowie an Fachhochschulen können neben Kursbestätigungen auch folgende Abschlüsse erlangt werden:  

  • Master of Advanced Studies (MAS): mindestens 60 ECTS-Punkte;
  • Diploma of Advanced Studies (DAS): mindestens 30 ECTS-Punkte;
  • Certificate of Advanced Studies (CAS): mindestens 10 ECTS-Punkte.

Die Weiterbildungsmaster richten sich in der Regel an Personen mit einem Hochschulabschluss auf Masterstufe, die meistens schon in der Berufspraxis stehen. 
MAS-Studiengänge dauern mindestens 2 Jahre und werden mehrheitlich berufsbegleitend absolviert. Als Vollzeitstudium dauern sie mindestens 1 Jahr. Sie bedingen das Verfassen einer Masterarbeit und gelten als höchster Weiterbildungsabschluss, der an einer Hochschule erreicht werden kann. Bei einem erfolgreichem Abschluss eines Masterprogramms wird der akademische Titel "Master of Advanced Studies" vergeben. Der Abschluss eines Weiterbildungsmasters in Betriebswirtschaft wird mit einem Executive Master of Business Administration (EMBA) abgeschlossen.

Mit DAS, auch University Professional UP genannt, werden berufsbegleitende Diplomstudiengänge bezeichnet, die eine vertiefte Ausbildung in einem spezifischen Fachbereich anbieten. DAS-Studiengänge dauern in der Regel ein bis zwei Jahre und beinhalten neben Präsenzunterricht und Selbststudium häufig eine Abschlussarbeit. Verliehen wird das Weiterbildungsdiplom "Diploma of Advanced Studies" oder ein "University Professional".

CAS sind berufsbegleitende Zertifikatslehrgänge. Oftmals können CAS-Studiengänge kombiniert und je nach Angebot zu einem MAS weitergeführt werden. CAS-Studiengänge dauern in der Regel wenige Monate bis ein Jahr und beinhalten neben Präsenzunterricht und Selbststudium zum Teil eine kurze Projektarbeit. Abgeschlossen wird mit einem Zertifikat "Certificate of Advanced Studies".

BezeichnungAbschlussAnforderungen
MAS-ProgrammMaster of Advanced Studies MASmindestens 60 ECTS-Punkte 
DiplomlehrgangWeiterbildungsdiplom Diploma of Advanced Studies DASmindestens 30 ECTS-Punkte 
ZertifikatslehrgangZertifikat Certificate of Advanced Studies CASmindestens 10 ECTS-Punkte
WeiterbildungskursTeilnahmebstätigungkeine speziellen Anforderungen

 

Weiterbildung an höheren Fachschulen

Die Nachdiplom-Studiengänge an höheren Fachschulen richten sich in erster Linie an Abgänger der höheren Berufsbildung, die sich in ihrem Fachgebiet noch weiter spezialisieren wollen. Nachdiplomstudiengänge an höheren Fachschulen schliessen mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom ab. Dem Diplom wird die Ergänzung NDS HF beigefügt (z.B. "dipl. Controller/Controllerin NDS HF"). Die Abschlüsse werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt.

 

Weiterbildungsangebote ausserhalb der Institutionen des Tertiärbereichs

Eine Vielzahl von Anbietern führen Weiterbildungsangebote ausserhalb des Tertiärbereichs. Die Angebote reichen von Sprachkursen auf allen Niveaus über Informatik, Kunsthandwerk bis hin zu berufsorientierten Kursen oder Lehrgängen zur beruflichen Spezialisierung oder zur Erlangung von Führungskompetenz. Die Zulassungsbedingungen sind abhängig von der Art der Weiterbildung. Der Aufbau der Kurse und Lehrgänge, die zeitliche Beanspruchung, Formen von Leistungsnachweisen etc. sind sehr unterschiedlich und abhängig von der gewählten Weiterbildung. Die Art des Abschlusses variiert je nach Weiterbildungsveranstaltung. Die Anbieter geben eigene, nicht staatlich anerkannte Zertifikate oder Kursbestätigungen ab. Zur Qualitätssicherung und Positionierung im Weiterbildungsmarkt erlangen viele Weiterbildungsinstitutionen das eduQua-Zertifikat.

 

Nachholbildung

Im Bereich der Nachholbildung auf der Sekundarstufe II können anerkannte Abschlüsse der formalen Bildung erreicht werden (gymnasialer Maturitätsausweis, Fachmittelschulausweis, Fachmaturitätszeugnis, eidg. Fähigkeitszeugnis, eidg. Berufsmaturitätszeugnis).