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Liechtenstein de:Studiengänge im dritten Studienzyklus (Doktorandenprogramme)

Liechtenstein

7.Liechtenstein de:Hochschulbildung

7.5Liechtenstein de:Studiengänge im dritten Studienzyklus (Doktorandenprogramme)

Last update: 14 August 2020

Der Doktoratsstudiengang ist ein mindestens drei Jahre umfassendes Studium, das der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage eines einschlägigen Master- oder eines mindestens gleichwertigen anderen Hochschulstudiums dient. Er ist im Rahmen einer Graduate School durchzuführen. Im Doktoratsstudiengang gibt es keine Vorgaben bezüglich dem Erwerb von Credits (ECTS).

Aufbau von Doktorandenprogrammen

Es werden folgende Doktorandenprogramme angeboten an der Universität Liechtenstein, der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein und an der Internationalen Akademie für Philosophie (bis 31.12.2020) im Fürstentum Liechtenstein:

  • Doktoratsstudium Med. Wissenschaft (Dr. scient. Med.)
  • Doktoratsstudium Rechtswissenschaften (Dr. iur.)
  • Dr.phil. (PhD in Philosophie)
  • Doktoratsstudiengang Architektur und Raumentwicklung
  • Doktoratsstudiengang Wirtschaftswissenschaften

Das Liechtenstein-Institut bietet Forschungsmöglichkeiten für Studierende an, welche in Zusammenarbeit mit einer universitären Hochschule zu einem für Liechtenstein relevanten Thema eine Doktorarbeit verfassen. Die wissenschaftliche Tätigkeit, respektive Anstellung, wird vom Liechtenstein-Institut finanziert. Beim Doktoratstudiengang handelt es sich durchwegs um ein wissenschaftliches Doktorat.

Zulassungsbedingungen

Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Master-Studiums oder eines gleichwertigen anderen Hochschulstudiums voraus und liegt in der Verantwortung der universitären Hochschulen.

Status von Doktoranden

Je nach Hochschule bzw. Fakultät sind Doktorierende Forschende oder Studierende. Der Status ist abhängig von der Finanzierung bzw. Entlöhnung. Studierende können als Assistierende an einem Hochschulinstitut oder in einem Forschungsprojekt tätig sein. Anstellungsgrad und Anstellungsdauer sowie Rechte und Pflichten sind unterschiedlich geregelt. Die Finanzierung des Doktorats erfolgt häufig über eine Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Hochschule. Sie kann auch durch Kooperationen mit Unternehmen, bei denen Doktorierende von den Unternehmen finanziert oder teilzeitangestellt werden erfolgen. Dabei prägen praxis- bzw. anwendungsbezogene Inhalte, die für das Unternehmen von Bedeutung sind, die wissenschaftlichen Arbeiten. Doktorierende, die über Eigenmittel verfügen oder ein Stipendium einer Stiftung, einer Organisation oder eines Unternehmens erhalten, können als 'externe Doktorierende' zugelassen werden. Der Lehrstuhl kann dem/der Doktorierenden dauerhaft oder zeitweise einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen damit eine Integration in das akademische Umfeld des Lehrstuhls bzw. der Universität erfolgt.

Referenzen:

Betreuungsregelungen

Es existieren unterschiedliche Betreuungsregelungen, die von den Hochschulen unterschiedlich und autonom gehandhabt werden. 

Berufsfähigkeit

Das Doktorat bereitet auf eine forschungsorientierte Tätigkeit im und ausserhalb des Hochschulbereichs vor und befähigt zur Übernahme anspruchsvoller beruflicher Aufgaben und Funktionen vielfältiger Art.

Leistungsbeurteilung

Die Ausgestaltung der Leistungsbeurteilung liegt in der Verantwortung der Hochschulen. Die Promotion zum Doktor erfordert eine unabhängige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) und oftmals eine mündliche Prüfung. Je nach dem sind zusätzliche Leistungen (z.B. Kursbesuch, Kolloquium, Seminar, Summer Schools) zu erbringen, und/oder es findet eine öffentliche Verteidigung der Doktorarbeit statt.

Abschlusszeugnis

Die Vergabe von Hochschulqualifikationen und Graden erfolgt durch die Hochschulen. Diese sind grundsätzlich im Gesetz für die Doktoratsstufe wie folgt geregelt: Doktor/in, Dr., mindestens drei Jahre (6 Semester)

Die Hochschulen verleihen einen einheitlichen Doktorgrad, welcher das Recht erteilt, den durch die Hochschulen festgelegten Titel Dr. (...) zu tragen. Als englische Übersetzung wird in der Regel der Begriff PhD verwendet.

Andere Organisationsmodelle

Es gibt keine anderen oder zusätzlichen Organisationsmodelle oder Studienprogramme auf dieser Stufe.