Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt wird von Fürst und Volk getragen. Mit 160 km² ist Liechtenstein der viertkleinste Staat in Europa.
Das liechtensteinische Bildungswesen, sowohl das öffentliche als auch das private, liegt in der Verantwortung und unter Aufsicht des Staats. Es besteht allgemeine Schulpflicht. Die Struktur des liechtensteinischen Bildungswesens ist von den Schulsystemen der Nachbarländer, insbesondere der Schweiz, geprägt. Die Hauptmerkmale des liechtensteinischen Schulwesens (z.B. Schultypen und Terminologie) sind daher ähnlich. Unterschiede zeigen sich unter anderem in den Einzelheiten der Organisation sowie in der Entwicklung des Schulsystems.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in der Kleinheit und der geringen Bevölkerungszahl Liechtensteins, die es dem Staat nicht erlauben, ein vollständig ausgebautes Schul- und Bildungswesen auf allen Stufen anzubieten. Insbesondere im schulischen Teil der Berufsausbildung und der höheren Berufsbildung sowie in der Hochschulbildung (Tertiärausbildung) finden Kooperationen mit Nachbarländern, mehrheitlich mit der Schweiz, statt wobei sich Liechtenstein finanziell beteiligt. Durch eine Reihe von Verträgen mit ausländischen Ministerien und Departementen werden Schul- und Studienplätze gesichert.
Bibliographie
- Biedermann Klaus, Büchel Donat, Burgmeier Markus (2012): Wege in die Gegenwart. Vaduz: Amtlicher Lehrmittelverlag
- Brunhart, Arthur et al (2013): Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Band 1 und 2, Zürich: Chronos Verlag
- Martin, Graham (1984): Das Bildungswesen des Fürstentums Liechtenstein. Zürich: Sabee; Aarau; Frankfurt am Main: Sauerländer
- Vogt, Paul (1990): Brücken zur Vergangenheit. Vaduz: Amtlicher Lehrmittelverlag