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Liechtenstein de:Sonstiges Personal im Schulbildungswesen

Liechtenstein

10.Liechtenstein de:Leitungs- und sonstiges Bildungspersonal

10.4Liechtenstein de:Sonstiges Personal im Schulbildungswesen

Last update: 25 May 2018

Nicht-unterrichtendes Personal

Zum nicht-unterrichtenden Personal an öffentlichen Schulen zählen Mitarbeitende aus Administration oder Technik und Hausverwaltung, Betreuungspersonal an Tagesschulen, Schulsekretärinnen und -sekretäre, Mitarbeitende im Hausdienst, Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie IT-Verantwortliche. Die Anstellung des nicht-unterrichtenden Personals an Kindergarten und Primarschule erfolgt durch die Gemeinden; an weiterführenden Schulen durch den Staat (Amt für Personal und Organisation).

Für die nicht-pädagogischen Mitarbeitenden gelten in der Regel die gleichen Bestimmungen wie für andere der Aufgabe nach vergleichbare Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung und der Gemeinden. Organisatorisch ist das nicht-unterrichtende Personal in die Schulorganisation eingegliedert und untersteht der Schulleitung.