Nicht-unterrichtendes Personal
Zum nicht-unterrichtenden Personal an öffentlichen Schulen zählen Mitarbeitende aus Administration oder Technik und Hausverwaltung, Betreuungspersonal an Tagesschulen, Schulsekretärinnen und -sekretäre, Mitarbeitende im Hausdienst, Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie IT-Verantwortliche. Die Anstellung des nicht-unterrichtenden Personals an Kindergarten und Primarschule erfolgt durch die Gemeinden; an weiterführenden Schulen durch den Staat (Amt für Personal und Organisation).
Für die nicht-pädagogischen Mitarbeitenden gelten in der Regel die gleichen Bestimmungen wie für andere der Aufgabe nach vergleichbare Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung und der Gemeinden. Organisatorisch ist das nicht-unterrichtende Personal in die Schulorganisation eingegliedert und untersteht der Schulleitung.