In Liechtenstein wurden bereits in den 70er-Jahren Schulleitungen eingerichtet und ihre Aufgaben per Verordnung rechtlich detailliert geregelt. Zu den vorwiegend organisatorisch-administrativen Aufgaben kamen im Laufe der Zeit zunehmend pädagogische Führungsaufgaben hinzu. Auf das erweiterte Aufgabenspektrum reagierten die Behörden mit folgenden Massnahmen:
- Anpassungen im Bereich der Lektionen-Entlastungen und Funktionszulagen der Schulleiterinnen und Schulleiter
- Qualifizierung bzw. Weiterbildung der Schulleitungen
- Errichten von Steuergruppen (erweiterte Schulleitung)
- Einführung von Teamstunden
- Einführung von Schulkontingenten („Lektionentopf“ für zusätzliche Arbeiten innerhalb der Schule)
- Institutionalisierung der Schulleiterkonferenzen
- Einrichten und Ausbau von Schulsekretariaten
- Unterstützungsleistungen seitens des Schulamtes (Inspektorate, Arbeitsstelle Schulinformatik (assi), Schulpsychologischer Dienst (SPD), Schulsozialarbeit, PA, Ergänzungsunterricht (EGU), externe Beratungsangebote etc.)
Ab 2008/2009 wurden in einzelnen Gemeinden Pilotprojekte zum Einsatz professioneller Schulleitungen auf Primarschulstufe lanciert. Die Schulen sollten dadurch mehr Autonomie und einen höheren Gestaltungsrahmen erhalten. 2012 wurde die Professionalisierung der Schulleiterinnen und Schulleiter für alle Schulstufen national geregelt und gesetzlich verankert.
Bezüglich der Leitung von Hochschulen oder im Bereich der Erwachsenenbildung gibt es keine nationalen Regelungen. Die jeweiligen Institutionen bestimmen ihre Organisationsstrukturen, Anforderungsprofile und Anstellungsbedingungen selbstständig.
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