Nebst dem Leitungspersonal und den Lehrpersonen (Professorinnen/Professoren, übrige Dozierende, Assistentinnen/Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeitende) ist an den Hochschulen administratives und technisches Personal angestellt. Die Anstellungs- und Besoldungsbedingungen für das administrative und technische Personal wird durch die jeweiligen Hochschulen geregelt. Die Hochschule oder Hochschuleinrichtung sorgt für die Weiter- und Fortbildung der administrativen und technischen Angestellten.
Referenzen: