Es wird als Auftrag der jeweiligen Einrichtungen und Institutionen gesehen, einen Beitrag zur Weiterbildung der Bevölkerung zu leisten. Das Gesetz über die Förderung der Erwachsenbildung definiert die Ziele der allgemeinen Erwachsenenbildung wie folgt: „Die Erwachsenenbildung bietet die Möglichkeit, Kenntnisse zu erwerben und zu vermehren. Sie trägt bei zur geistigen Entfaltung des einzelnen, insbesondere zur Persönlichkeitsentwicklung und zu vermehrter Anteilnahme der Bevölkerung an den Zeitproblemen“.
Das Berufsbildungsgesetz legt die Zielsetzung der berufsorientierten Weiterbildung wie folgt fest. „Die berufsorientierte Weiterbildung dient dazu, durch organisiertes Lernen: a) bestehende berufliche Qualifikationen zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue berufliche Qualifikationen zu erwerben. b) die berufliche Flexibilität zu unterstützen.
„Der Staat fördert Angebote und Massnahmen der berufsorientierten Weiterbildung, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht und welche ohne seine Unterstützung nicht bereitgestellt werden können“ (Umschulungs- und Wiedereingliederungsmassnahmen).
Die Hochschulen im Dienste der Wissenschaft und/oder der Kunst haben unter Berücksichtigung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden die folgenden Aufgaben zu erfüllen: "Öffentlichkeitsarbeit, die den Dialog mit der Bevölkerung, die lebenslange Weiterbildung und die Erarbeitung von langfristigen, nachhaltigen Entwicklungskonzepten einschliessen".