Vereinbarungen mit der Schweiz und Österreich
Insbesondere in der Hochschulbildung ist das Bildungsangebot aufgrund der Kleinheit Liechtensteins sehr eingeschränkt. Die Mobilität im Tertiärbereich ist deshalb sehr hoch und Abkommen zur Anerkennung der Zulassung besonders wichtig.
Seit 1974 besteht eine Vereinbarung mit der Schweiz, welche die liechtensteinischen Maturitätsabschlüsse nach schweizerischen Kriterien prüft und anerkennt. Seit 1978 werden Vereinbarungen mit der Schweiz über die Teilnahme an den Bildungsangeboten der Sekundarstufe II und der Berufsschulen eingegangen. Mit Beitritt der „Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge“ wird 1981 die Gleichstellung der Studierenden aus Liechtenstein mit jenen der Schweiz gewährleistet und die Ausgleichszahlungen für Studierende aus Liechtenstein geregelt.
Schon seit 1977 bzw. 1983 besteht ein Abkommen mit Österreich über die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen des Liechtensteinischen Gymnasiums zu den österreichischen Hochschulen. Weitere Abkommen auf dem Gebiet der Gleichwertigkeit und Anerkennung folgten und wurden 1997 im „Abkommen über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens“ zusammengefasst und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung im Hochschulwesen beider Staaten ergänzt.
Im Hochschulbereich beteiligt sich Liechtenstein am Bologna-Prozess. Dieser zielt darauf ab, auf nationaler und internationaler Ebene Durchlässigkeit sowie Mobilität zu gewährleisten um den Bildungsstandort und die damit verbundene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Auch im schulischen Teil der Berufsausbildung und der höheren Berufsbildung sowie im Angebot von Fachhochschulen finden Kooperationen mit Nachbarländern, insbesondere der Schweiz, statt. Im Sommer 1999 trat Liechtenstein der „Interkantonalen Fachschulvereinbarung“ bei, welche diesbezüglich die Zugänge für Studierende aus Liechtenstein sichert.
Mit dem Beitritt zum Regionalen Schulabkommen der EDK-Ost (RSA) wurden ebenso der Zugang und die finanziellen Leistungen der Kantone für Ausbildungsgänge auf der Tertiärstufe geregelt (Berufsbildung und Zusatzausbildungen der Pädagogischen Hochschulen der EDK-Ost für bereits ausgebildete Lehrpersonen). Im Rahmen dieses regionalen Schulabkommens wird auch gewährleistet, dass Studierende aus benachbarten schweizerischen Kantonen die Berufsmittelschule Liechtenstein zu den im Abkommen vereinbarten Bedingungen besuchen können.
Studierendenmobilität
Die Universität Liechtenstein verfügt über ein Partnernetzwerk mit unterschiedlichen Hochschulen weltweit, die von Studierenden im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes besucht werden können. Liechtensteinische Staatsangehörige oder in Liechtenstein wohnhafte Personen mit Niederlassung, die in einem am EU-Bildungsprogramm teilnehmenden Land oder in der Schweiz studieren und im Rahmen des EU-Mobilitätsprogramms Erasmus unterstützt werden, haben Anspruch auf gleiche Beitragszahlungen wie die Studierenden in Liechtenstein.
An der Universität Liechtenstein besteht eine Stelle für Internationalen Austausch (International Office), die sich intensiv um Fragen der Mobilität und die Belange von ausländischen Studierenden und universitärem Personal kümmert. Rege Studienbesuche finden im Rahmen der Mobilitätsfonds des EWR Finanzmechanismus an den Hochschulen statt.
Dozierendenmobilität
Die Hochschulen bieten ihren Dozierenden die Möglichkeit, als Gastdozierende an internationalen Hochschulen wissenschaftlich tätig zu sein. Die Hochschulen regeln Programm, Dauer, Entlöhnung und Bewerbungsverfahren. In der Regel wird den Dozierenden empfohlen, sich als Gastdozierende an Partnerhochschulen zu bewerben.