Zu den allgemeinbildenden Ausbildungsgängen der Sekundarstufe II gehören die Maturitätsausbildungen am Gymnasium und an der Berufsmaturitätsschule Liechtenstein. Der Abschluss (Matura, Berufsmatura) führt zu einer prüfungsfreien Hochschulzulassung in allen Fachbereichen.
Arten von Bildungseinrichtungen
In Liechtenstein gibt es zwei Bildunsginstitutionen, die allgemeinbildende Programme der Sekundarstufe II anbieten. Aufgrund des begrenzten Angebots absolvieren Schülerinnen und Schüler aus Liechtenstein auf dieser Stufe auch Bildungsprogramme in der Schweiz und Österreich. Der Staat sichert die Zulassung über bilaterale Vereinbarungen und leistet finanzielle Beiträge.
Gymnasium
Der Staat als Träger unterhält und finanziert das Gymnasium. Im Rahmen von obligatorisch zu besuchenden Fächern wird den Schülerinnen und Schülern eine breite Allgemeinbildung vermittelt. Abgeschlossen wird die Gymnasialausbildung mit den Maturaprüfungen. Das Maturitätszeugnis ermöglichen den prüfungsfreien Zugang zu allen Hochschulen (SchulG, Art. 53 ff).
Berufsmaturitätsschule
Der Staat als Träger unterhält und finanziert die Berufsmaturitätsschule. Die Berufsmaturitätsschule hat die Aufgabe, Absolventen einer beruflichen Ausbildung eine erweiterte Allgemeinbildung zu vermitteln und diese auf ein Hochschulstudium vorzubereiten. Die Berufsmaturitätsschule kann nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufslehre besucht werden und führt in einem zweijährigen berufsbegleitenden oder einem einjährigen Vollzeitlehrgang zur Berufsmatura (SchulG, Art. 57f). Die Regierung bestellt für die Durchführung der Berufsmaturaprüfungen eine Berufsmaturakommission, deren Amtsdauer vier Jahre beträgt. Die Berufsmaturakommission besteht aus je einer Vertretung des Schulamtes, des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung, der Universität Liechtenstein und zwei weiteren Mitgliedern. Die Schulleitung hat beratende Stimme. Die Liechtensteinische Berufsmatura berechtigt zum Studium an sämtlichen Hochschulen in Liechtenstein und Österreich sowie an Fachhochschulen der Schweiz.
Brückenangebote
Freiwilliges 10. Schuljahr
Das Freiwillige 10. Schuljahr baut auf der letzten Schulstufe der obligatorischen Schulzeit (Ober- und Realschule) auf. Das Brückenangebot dient der Berufsvorbereitung und kann nach Bedarf in der Form verschiedener Typen geführt werden. Derzeit gibt es die vier Typen Pro lingua, Cyberclass, Zukunftsbrücke, Werkklasse und Sprachbrückefür Jugendliche.
Gestalterischer Vorkurs
Für die Vorbereitung auf eine gestalterische Lehre kann der künstlerische Vorkurs an der Kunstschule Liechtenstein besucht werden.
Praktikum
Berufsvorbereitend können Praktika besucht werden. Für gewisse Ausbildungen sind diese obligatorisch.
Freiwilliges Soziales Jahr
Junge Menschen im Alter zwischen 17 und 30 Jahren haben die Möglichkeit, sich für das Freiwillige Soziale Jahr zu bewerben und in einer sozialen Einrichtung Einblick in die professionelle soziale Arbeit zu erhalten.
Sprachkurse
Für das Vertiefen oder Erlernen einer Fremdsprache werden Sprachkurse im In- und Ausland als Brückenangebot besucht.
Weitere Informationen zu Brückenangeboten finden sich auf der Web-Plattform "next step" zu Bildung und Beruf in Liechtenstein.
Geografische Verteilung
Es gibt ein öffentliches Gymnasium sowie eine öffentliche Berufsmaturitätsschule in Liechtenstein. Die Privatschule formatio bietet eine gymnasiale Oberstufe. Zusätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler aus Liechtenstein Schulen in den angrenzenden Regionen der Schweiz und Österreichs.
Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung
Der Übertritt in die Oberstufe des Gymnasiums erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der 3. Klasse der Unterstufe mit Promotion in die 4. Klasse (Oberstufe). Nach der 3. und 4. Klasse der Realschule können Schülerinnen und Schüler bei einem Notendurchschnitt von mind. 4 (A-Zug in Mathematik und in der ersten Fremdsprache) und der Empfehlung der Lehrerinnen- und Lehrpersonenkonferenz oder nach bestandener Aufnahmeprüfung übertreten. Die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule setzt den erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufslehre voraus sowie den erfolgreichen Abschluss von Aufnahmeprüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch.
Altersstufen und Klassenbildung
Der Unterricht auf der allgemeinbildenden Sekundarstufe II erfolgt in Jahrgangsklassen und wird von Fachlehrpersonen erteilt. Eine Klassenlehrperson begleitet die Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres oder über mehrere Schuljahre hinweg. Bezüglich Klassenbildung gelten für das Gymnasium die Mindestzahl von 12, die Durchschnittszahl von 20 und die Höchstzahl von 24 Schülerinnen und Schülern. Der Unterricht an der BMS erfolgt in der Form des Klassenunterrichts. Zur Eröffnung einer Klasse im ersten Semester bedarf es mindestens 15, für die Eröffnung eines Schwerpunktes mindestens 8 definitiver Anmeldungen. Eine Klasse im Vollzeitlehrgang umfasst höchstens 24 Studierende, eine Klasse im Teilzeitlehrgang höchstens 28 Studierende.
Gliederung des Schuljahres
Das Schuljahr ist in zwei Semester aufgeteilt und dauert insgesamt zwischen 38 und 40 Wochen – ca. 200 Schultage zwischen Mitte August und Anfang Juli. Die Schulferien finden im Sommer, im Herbst, an Weihnachten, im Februar und im Frühling statt (vgl. auch Kap Primarschule). Die Organisation des Schuljahres der Berufsmaturitätsschule richtet sich nach Art. 7a der Schulorganisationsverordnung. Die Berufsmaturitiätsschule dauert als Teilzeitlehrgang vier Semester und als Vollzeitlehrgang zwei Semester, wenn alle gemäss Lehrplan erforderlichen Module belegt werden. Das Schuljahr beginnt im August gemäss liechtensteinischem Ferienplan.
Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer
Der Unterricht auf der Oberstufe des Gymnasiums findet von Montag bis Freitag statt. Dabei ist der Mittwochnachmittag in der Regel schulfrei. Es kann, sofern dies aus zwingenden schulorganisatorischen Gründen, insbesondere knappen Raumangeboten erforderlich ist, der Mittwochnachmittag mit einem anderen Nachmittag getauscht werden. Die Wochenstundenzahlen pro Fach und Klasse sind in der Verordnung festgehalten. Das wöchentliche Pflichtpensum beträgt 34 Lektionen und die maximale wöchentliche Stundenanzahl 38. Jede Lektion dauert 45 Minuten. Die Bestimmungen zur Organisation des Schultages entsprechen denjenigen der Sekundarstufe I. Vormittags ist eine zusammenhängende Pause von 20 Minuten einzulegen und nachmittags, sofern der Nachmittagsunterricht mehr als zwei Lektionen aufweist, eine von 15 Minuten. Zusätzlich gibt es mindestens zwei Unterrichtspausen von fünf Minuten. Der Unterricht beginnt nicht vor 7.30 Uhr und die Mittagspause dauert mindestens 75 Minuten. An Schulzentren mit Mensa kann die Pause zugunsten von Wahlfächern bis auf 40 Minuten verkürzt werden. Während der Mittagspause ist Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht untersagt. Ausgenommen hiervon ist das Fach Haushaltskunde, sofern das Mittagessen während des Unterrichts eingenommen wird. Der Pflicht- und Wahlpflichtunterricht endet spätestens um 17.00 Uhr. Beim Vollzeitlehrgang der Berufsmaturitätsschule beginnt der Unterricht morgens um 8.00 Uhr, endet um 16.50 Uhr und erstreckt sich von Montag bis Freitag über 40 Lektionen zu 50 Minuten pro Woche. 32 Lektionen in den Grundlagenfächern und 8 Lektionen in den Fächern des gewählten Schwerpunkts.