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Liechtenstein de:Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Liechtenstein

6.Liechtenstein de:Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.1Liechtenstein de:Aufbau der allgemeinbildenden Sekundarstufe I

Last update: 14 April 2021

Die Sekundarstufe I folgt auf die fünfte und letzte Stufe der Primarschule und dauert vier Jahre (6. bis 9. Stufe). Sie bildet den zweiten Teil der obligatorischen Schulzeit. 

Die Sekundarstufe umfasst drei verschiedene Schularten (Oberschule, Realschule und Gymnasium) mit gleichem Lehrplan aber unterschiedlichem Leistungsniveau. Für die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler nach der Primarschule gelten die folgenden Richtwerte: Oberschule 28%, Realschule 50%; Gymnasium 22% (Primarschule). 

Arten von Bildungseinrichtungen

Der Unterricht auf der Sekundarstufe I erfolgt in Jahrgangsklassen und ist leistungsdifferenziert gegliedert. Die Schülerinnen und Schüler besuchen abhängig von ihren und ihrem schulischen Potenzial die Oberschule, die Realschule oder das Gymnasium. 

Oberschule

Die Oberschule ist eine allgemeinbildende Schule mit unterschiedlichen Anspruchsniveaus. Sie hat die Aufgabe, den Unterrichtsstoff der vorangegangenen Schuljahre zu erweitern und die praktischen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zu fördern um sie auf die Anforderungen des Berufslebens vorzubereiten. Die letzten Schulstufen dienen auch der Abklärung von Berufsneigung und Berufseignung. Pro Jahrgang besuchen etwa 25% der Schülerinnen und Schüler die Oberschule. 

Realschule

Die Realschule ist der Schultyp mit der heterogensten Zusammensetzung. Pro Jahrgang besuchen etwa 50% der Schülerinnen und Schüler die Realschule. Sie hat die Aufgabe, eine erweiterte und vertiefte Ausbildung zu vermitteln und auf anspruchsvolle Ausbildungsgänge der beruflichen oder allgemeinen Sekundarstufe II vorzubereiten.  Um den verschiedenen Leistungsanforderungen erfüllen zu können, werden innerhalb von Jahrgangsklassen zusätzlich in einzelnen Fächern Leistungszüge (A – erhöhte/gymnasiale Anforderungen / B – Basisanforderungen) geführt.

Gymnasium

Die Ausbildung am Liechtensteinischen Gymnasium dauert sieben Jahre. Sie gliedert sich intern in eine Unter- und Oberstufe und deckt damit die Sekundastufe I und II ab.

Ziel und Aufgabe des Gymnasiums ist es, die Schülerinnen und Schüler auf ein Hochschulstudium vorzubereiten. Eine wichtige Anforderung ist die Selbstverantwortung der Schülerinnen und Schüler für das eigene Lernen. Das Gymnasium bietet auf der Oberstufe fünf verschiedene Profile an, die zur Maturität führen. Die Wahl des Profils ist keine Entscheidung für eine bestimmte Studienrichtung.  Die Wahlfächer machen gesamthaft aber nur ca. 10-20% der Fächerbreite aus. 

Seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wird im Rahmen eines Schulversuchs eine bilinguale Matura angeboten. 

Die Gymnasialausbildung schliesst mit der Matura ab, die sowohl in der Schweiz als auch in Österreich zum prüfungsfreien allgemeinen Zugang zu allen Hochschulen berechtigt

Sportschule Liechtenstein

Die Sportschule Liechtenstein bietet Jugendlichen, welche eine sportliche Karriere anstreben, spezifische Rahmenbedingungen, um den notwendigen zeitlichen Aufwand für Training und Wettkämpfe mit der schulischen Laufbahn auf Oberschul-, Realschul- oder Gymnasialebene zu vereinbaren. Die Sportschule ist in die Regelschule integriert.

Sonderpädagogische Tagesschule Schaan

Durch die Sonderschulung wird Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind und besondere Bedürfnisse benötigen, eine unentgeltliche Ausbildung nach heilpädagogischen Gesichtspunkten vermittelt.

Die einzige Sonderschule in Liechtenstein ist die Sonderpädagogische Tagesschule und ist Teil des Heilpädagogischen Zentrums des Fürstentums Liechtenstein (HPZ). Das HPZ bietet Menschen mit besonderen Bedürfnissen allen Alters Förderung, Begleitung, Betreuung sowie diverse Therapieformen und Ausbildungsmöglichkeiten an. 

Geografische Verteilung 

Für jede öffentliche Schule ist ein Schulbezirk festzusetzen. Für die Sekundarstufe wird der Schulbezirk von der Regierung festgesetzt. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler erfolgt aufgrund geografischer Kriterien.

Sekundarschulen sind räumlich von den Primarschulen getrennt. Im Unterschied zu den Primarschulen werden nicht in allen Gemeinden Sekundarschulen geführt. Auf der Sekundarstufe werden für die Festlegung der Schulbezirke mehrere Gemeinden zusammengefasst. 

Derzeit gibt es folgende öffentliche Schulen auf der Sekundarstufe:

Für den Transport in die Gemeinden ausserhalb der Standortgemeinden werden morgens, mittags und nachmittags/abends Schulbusse eingesetzt. Zusätzlich erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Jahresabonnement für die öffentlichen Verkehrsmittel. 

Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung

Über die Zulassung zu einer weiterführenden Schule auf der Sek I-Stufe entscheiden die Leistungen am Ende der Primarstufe, die Empfehlung der Lehrperson unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sowie in spezifischen Fällen eine Übertrittsprüfung (siehe Kapitel zur Primarschule).

Zugang zum Freiwilligen 10. Schuljahr haben alle Jugendlichen aus der Oberschule, der Realschule sowie des Gymnasiums, welche das 9. Schuljahr und damit die Pflichtschule absolviert haben. 
Es besteht keine freie Schulwahl im öffentlichen Bildungswesen. Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule ihres Wohnbezirkes. Wenn besondere Gründe vorliegen, kann das Schulamt von dieser Regelung absehen.

Altersstufen und Klassenbildung

Der Unterricht auf der Sekundarstufe I erfolgt in Jahrgangsklassen und ist in manchen Fächern leistungsdifferenziert. In der Regel wird der Unterricht von Fachlehrpersonen erteilt. 

Die Leitung einer Klasse obliegt der Klassenlehrperson. 

Bezüglich Klassenbildung gelten für die Realschulen und das Gymnasium die Mindestzahl von 12, die Durchschnittszahl von 20 und die Höchstzahl von 24 Schülerinnen und Schülern. Für die Oberschulen gelten die Mindestzahl von 8 und die Höchstzahl von 16 Schülerinnen und Schüler.

Gliederung des Schuljahres

Das Schuljahr ist in zwei Semester gegliedert und dauert insgesamt zwischen 38 und 40 Wochen (ca. 200 Schultage) zwischen Mitte August und Anfang Juli. 

Die Schulferien sind national geregelt und finden im Sommer, Herbst, an Weihnachten, im Februar und im Frühling statt (vgl. Kap. Primarschule).

Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer

In allen Schultypen der Sekundarstufe I findet der Unterricht von Montag bis Freitag statt. Mittwochnachmittag ist in der Regel schulfrei. Die Wochenstundenzahlen pro Fach und Klasse sind in den relevanten Verordnungen festgelegt:

Das wöchentliche Pflichtpensum beträgt 34 Lektionen und die maximale wöchentliche Stundenanzahl 38. Jede Lektion dauert 45 Minuten. Vormittags ist eine zusammenhängende Pause von 20 Minuten einzulegen und nachmittags, sofern der Nachmittagsunterricht mehr als zwei Lektionen aufweist, eine von 15 Minuten. Zusätzlich gibt es mindestens zwei Unterrichtspausen von fünf Minuten.

Der Unterricht beginnt an den Sekundarschulen nicht vor 7.30 Uhr und die Mittagspause dauert mindestens 75 Minuten. An Schulzentren mit Mensa kann die Pause zugunsten von Wahlfächern bis auf 40 Minuten verkürzt werden. Während der Mittagspause ist Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht nicht erlaubt ausser im Fach Haushaltskunde, sofern das Mittagessen während des Unterrichts eingenommen wird. Der Pflicht- und Wahlpflichtunterricht endet spätestens um 17.00 Uhr.