Definition der Zielgruppe
Benachteiligte Bevölkerungsgruppen mit speziellen Bedürfnissen
Hierzu zählen sozial Benachteiligte, Erwachsene mit Migrationshintergrund und speziellen Bedürfnissen oder generell Erwachsene deren Grundkompetenzen in Bereichen wie Lesen und Schreiben, der deutschen Sprache oder im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien nicht ausreichen, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen und beruflichen Alltag teilzunehmen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Andererseits gibt es Fördermassnahmen für in Liechtenstein wohnhafte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezüglich beruflicher Weiterbildung.
Spezifische Unterstützungsmassnahmen
Stabsstelle Chancengleichheit
Sie setzt sich ein für die Förderung der Chancengleichheit in Bereichen wie Gleichstellung von Frau und Mann (gemäss Gleichstellungsgesetz), Behinderung, Migration und Integration, Soziale Benachteiligung und Sexueller Orientierung.
Sie informiert und berät Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen kostenlos, sensibilisiert durch Veranstaltungen, Projekte und Publikationen, führt eine öffentlich zugängliche Dokumentationsstelle und prüft Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz.
Stipendienstelle
In Abhängigkeit zu den jeweiligen Einkommen können staatliche Darlehen für Um- und Weiterbildungsmassnahmen bezogen werden (siehe Kapitel 3).
Gutscheine für Sprachkurse
Zur Erlangung der Aufenthaltsbewilligung und insbesondere der Einbürgerung müssen ausreichende Sprachkompetenzen der deutschen Sprache auf Niveau A1 – B1 vorliegen. Der Staat unterstützt den Besuch von Sprachkursen mit der Vergabe von Gutscheinen.