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Liechtenstein de:Qualitätssicherung

Liechtenstein

11.Liechtenstein de:Qualitätssicherung

Last update: 25 May 2018

Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bildungsbereich haben zum Ziel, die Qualität der Bildung zu erfassen sowie diese kontinuierlich zu optimieren. Massnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung finden auf verschiedenen Ebenen des Bildungssystems statt: auf der Systemebene, auf der institutionellen Ebene der Einzelschule oder auf der individuellen Ebene bei der Lehrperson oder den Lernenden.

Gemäss Verfassung hat der Staat die Aufsicht über das Bildungswesen und sorgt diesbezüglich für eine hohe Qualität. Für die unterschiedlichen Bereiche sind Hauptakteure wie das Amt für Soziale Dienste, das Schulamt oder das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zuständig.

Zu den Instrumenten der Qualitätssicherung und –entwicklung im Liechtensteiner Bildungssystem zählen unter anderem:

  • Staatliche Aufsicht über die Bildungseinrichtungen der verschiedenen Bildungsstufen
  • Verpflichtung zur internen Qualitätssicherung an den Institutionen
  • Bildungsziele, Lehrpläne und Rahmenlehrpläne in der obligatorischen Schule, Sekundarstufe II und Tertiärstufe
  • Bildungsstandards für die obligatorische Schule (Standardprüfungen, nationale Tests etc.)
  • Lehrmittelempfehlungen
  • Teilnahme an internationalen Vergleichsstudien oder Länderexamen (u.a. PISA, Vergleichsstudien oder Länderexamen der OECD)
  • Reglementierung der Lehrberufszulassung
  • Weiterbildungspflicht für Lehrpersonen und Schulleitungspersonal
  • Anerkennung und Akkreditierung von Bildungseinrichtungen und Studiengängen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe sowie Diplomanerkennungen

Referenzen: