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Liechtenstein de:Sonderpädagogische Förderung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Liechtenstein

12.Liechtenstein de:Pädagogische Förderung und Beratung

12.2Liechtenstein de:Sonderpädagogische Förderung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 20 January 2021

Definition der Zielgruppe

Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung in solchem Ausmass beeinträchtigt sind, dass sie den Anforderungen des Regelkindergartens und der Regelschule nicht nachkommen können, werden durch geeignete pädagogisch-therapeutische Massnahmen gefördert. Primäres Ziel ist es, Kinder mit Schulschwierigkeiten in der ihnen angestammten Klasse zu behalten oder sie in eine Regelklasse einzugliedern. Andernfalls haben sie die Möglichkeit, eine Sonderschule zu besuchen. Zu Entwicklungsstörungen oder –behinderungen zählen geistige Behinderung sowie schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sinnesorgane (z. Bsp. Blindheit, Taubheit etc.) (Verordnung über die schulischen Fördermassnahmen).

Die Sonderschulung schliesst auch Kinder mit ein, die noch nicht schulpflichtig sind. Der Anspruch von Jugendlichen auf Sonderschulung erlischt mit der Vollendung des 20. Altersjahrs; für Jugendliche, bei denen Sonderschulung bereits vor dem vollendeten 20. Altersjahr angeordnet wurde und die Fortsetzung dieser Massnahme notwendig ist, dauert der Anspruch bis zum Abschluss der Sonderschulung, längstens jedoch bis zum vollendeten 22. Lebensjahr (Schulgesetz).

Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtungen

Die einzige Sonderschule in Liechtenstein ist die Sonderpädagogische Tagesschule des Heilpädagogischen Zentrums Schaan (HPZ). Die Sonderpädagogische Tagesschule ist eine privatrechtlich geführte Schule, jedoch staatlich anerkannt. Sie betreut Kinder und Jugendliche, deren Förderbedarf mit den sonderpädagogischen Ressourcen der Regelschule (zeitweise) nicht mehr ausreichend Rechnung getragen werden kann. Dies kann bei ausgeprägten Sprachschwierigkeiten oder erheblichen Kognitionsproblemen der Fall sein.

Weitere Schulen stehen den Kindern mit besonderem Bildungsbedarf in der Schweiz und in Österreich zur Verfügung (Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen, s. auch Abschnitt 3.5). Der Besuch einer Sonderschule ist für die Eltern kostenlos. Bei Internatsaufenthalt kann von den Eltern ein Verpflegungsbeitrag von 10 bis 15 Franken erhoben werden (Verordnung über die schulischen Fördermassnahmen).

Der Besuch einer Sonderschule kann zusätzlich mit einem stationären Unterbringungsangebot oder mit einem Betreuungsangebot in Tagesstrukturen kombiniert sein. Eine Person kann auch zwei verschiedene Settings besuchen: Bspw. besucht eine Schülerin oder ein Schüler zwei Tage die Woche die Regelschule und wird die anderen drei Wochentage in einer Sonderschule unterrichtet (teilzeitliche Integration).

Altersstufen und Gruppenbildung

Die Sonderpädagogische Tagesschule ist in eine Basis-, Mittel- und Oberstufe, sowie in einen Sprachheilkindergarten und zwei Einführungsklassen gegliedert. In den letzten zwei Schuljahren der Oberstufe liegt der Schwerpunkt in der Vorbereitung auf die Arbeitswelt. Klassen werden in der Regel nach dem Kriterium der Art des besonderen Bildungsbedarfs bzw. der Behinderungsart gebildet. Häufig besuchen Kinder und Jugendliche verschiedenen Alters dieselbe Klasse. Pro Klasse werden in der Regel fünf bis acht Kinder aufgenommen.

Lehrpläne und Fächer

Der Unterricht an der Sonderschule orientiert sich am jeweiligen Betreuungsaufwand, an den Rahmenplänen der sonderpädagogischen Bereiche sowie am nationalen Lehrplan. Für die erforderliche individuelle Förderplanung ist der beim Kind beobachtete Entwicklungsprozess massgebend.

Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel

Die grundsätzliche Methodenfreiheit der Schulischen Heilpädagogiklehrpersonen (Ergänzungs- und Sonderschullehrpersonen) stützt sich auf ihre heilpädagogische Fachkompetenz.

Es besteht generell die Vorgabe, dass sich die Arbeit im Sonderschulbereich an wissenschaftlich fundierten, dem jeweiligen Stand der Heilpädagogik entsprechenden Grundsätzen auszurichten hat.

Versetzung

Bezüglich Versetzung der Schülerinnen und Schüler gibt es keine nationale Regelung. Diese ist abhängig vom Entwicklungsstand der jeweiligen Schülerinnen und Schüler.

Abschlusszeugnis

Es gibt kein formales Abschlusszeugnis in der Sonderpädagogischen Tagesschule.