Tageseltern
Tageseltern betreuen während einiger Stunden tagsüber bis ganztägig – meist neben ihren eigenen Kindern – zusätzlich ein oder mehrere Kinder verschiedenen Alters. Die meisten Tageseltern werden vom Eltern-Kind-Forum vermittelt, geschult und angestellt. Kinderbetreuungsformen fallen in die Zuständigkeit des Ministeriums für Gesellschaft. Das Amt für Soziale Dienste als zuständige Behörde hat Richtlinien für die Genehmigung und Überwachung aller Formen von Kinderbetreuungsformen erlassen und prüft vor einer Zustimmung, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Richtlinien sind verbindlich und beinhalten eine pädagogische Komponente, die für alle ECEC-Einrichtungen gelten. Wenn Tageseltern Kinder mehr als 40 bezahlte Stunden im Monat betreuen, benötigen sie zusätzlich eine Genehmigung des Amts für Soziale Dienste.
Spielgruppen
Spielgruppen haben eine Brückenfunktion. Sie ermöglichen es Kindern ab drei Jahren, erste Erfahrungen mit anderen Kindern zu sammeln bevor sie in den Kindergarten kommen. Eine Spielgruppe besteht aus einer konstanten Gruppe von sechs bis zwölf Kindern und trifft sich regelmäßig (zwei- bis dreimal pro Woche für zwei bis drei Stunden). Die Kinder werden von ausgebildeten Spielgruppenleitenden betreut. Spielgruppenleitende, die als juristische Personen über einen Träger (Verein, Stiftung oder Einrichtung) fungieren, müssen unabhängig von der Dauer der Tätigkeit in der Kinderbetreuung vom Amt für Soziale Dienste genehmigt werden. Im Interesse der frühen Sprache, der sozialen Förderung und der Integration hat jedes Kind in Liechtenstein freiwillig die Möglichkeit, bis zu dreimal wöchentlich für 2,5 Stunden eine Spielgruppe zu besuchen. Dieses Angebot kann drinnen oder draussen im Wald stattfinden und ist kostenlos.
Hüteangebote
Hüteangebote bieten eine stunden- oder tageweise – auf einmaliger, regelmässiger oder unregelmässiger Basis – Betreuung von Kindern, welche auch kurzfristig in Anspruch genommen werden kann. Die Kinder, von Fachpersonen betreut, verbringen ihren Tag gemeinsam mit kindgerechten Aktivitäten (vgl. Richtlinien des Amtes für Soziale Dienste für Bewilligung und Aufsicht in der ausserhäuslichen Betreuung von Kindern, S.13).
Betreute Mittagsmahlzeiten
Betreute Mittagsmahlzeiten finden in Tagesstrukturen statt oder in einzelnen Mittags-Betreuungseinrichtungen.