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Liechtenstein de:Sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen

Liechtenstein

12.Liechtenstein de:Pädagogische Förderung und Beratung

12.1Liechtenstein de:Sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen

Last update: 20 January 2021

An den einzelnen Schulstandorten wurde das umfassende Kontingent für schulische Fördermassnahmen umgesetzt. Dabei wird Wert auf eine frühe und umfassende Unterstützung der Kinder gesetzt. Das Kontingent umfasst auch die Begabtenförderung sowie den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache.

Definition der Zielgruppe

Im Schulgesetz (Art. 15) und in der Verordnung über die schulischen Fördermassnahmen ist festgelegt, dass schulleistungsschwache und verhaltensauffällige Kinder mittels schulischer Fördermassnahmen unterstützt werden sollen, damit sie in der ihnen angestammten Klasse verbleiben oder in eine Regelklasse eingegliedert werden können. Schulische Fördermassnahmen können ferner zur Förderung fremdsprachiger Kinder getroffen werden. Alle in Liechtenstein wohnhaften Kinder und Jugendliche (0-20 Jahre, in speziellen Situationen bis zum 22. Lebensjahr) mit einem besonderen Bildungsbedarf haben Anrecht auf schulische Fördermassnahmen.

Für die meisten Kinder und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf erfolgen angemessene Massnahmen im Rahmen der heilpädagogischen Früherziehung (im familiären Kontext) oder der Regelschule während der obligatorischen Schulzeit. Erweisen sich diese als nicht oder nicht mehr genügend, können von der zuständigen Schulbehörde – nach Durchführung eines standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) zur Ermittlung des individuellen Bedarfs – verstärkte Massnahmen angeordnet werden. Dieses Verfahren umfasst eine detaillierte Gesamtanalyse, sammelt und ergänzt gegebenenfalls alle vorliegenden Diagnosen und garantiert Neutralität und Objektivität gegenüber den Leistungsanbietern, die für die Durchführung der Massnahmen zuständig sind.

Spezifische Fördermassnahmen

Es werden folgende Fördermassnahmen vom liechtensteinischen Bildungswesen angeboten oder von ihm getragen (vgl. Fördermassnahmen im liechtensteinischen Bildungswesen: Gesamtkonzept, S. 6)- Sonderschulung in der Regelschule (SiR) sowie die folgenden pädagogisch-therapeutischen Massnahmen:

Logopädie

In der Logopädie werden die Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache, des Sprechens, der Kommunikation, des Redeflusses und der Stimme, des Schluckens sowie der Legasthenie diagnostiziert und die entsprechenden Therapiemassnahmen geplant, durchgeführt und ausgewertet (vgl. EDK 2007, S. 3). Eine Ausnahme bildet die Förderung im Bereich des Schriftspracheerwerbs. Um Ressourcen zu kanalisieren, bleibt der Bereich Lesen und Schreiben ausschliesslich den Lehrpersonen und Ergänzungslehrpersonen vorbehalten. Ziel ist es, die Logopädie möglichst nahe bei den Schulen und Kindergärten einer Gemeinde anzubieten. Gleichzeitig soll das Angebot in Richtung Sprachförderung erweitert werden.

Heilpädagogische Früherziehung

In der Heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder -gefährdungen ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt mittels Abklärung, präventiver und erzieherischer Unterstützung sowie angemessener Förderung im familiären Kontext behandelt. Die Arbeit mit dem Kind basiert auf den Erkenntnissen der Heilpädagogik sowie auf bewährten und aktuellen Theorien, Handlungs- und Therapiekonzepten.

Psychomotorik

Die Psychomotorik befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Wahrnehmen, Fühlen, Denken, Bewegen und Verhalten sowie in ihrem körperlichen Ausdruck. In der Psychomotorik werden psychomotorische Entwicklungsauffälligkeiten, -störungen und -behinderungen diagnostiziert sowie Therapie- und Unterstützungsmassnahmen geplant, durchgeführt und ausgewertet. Psychomotorik wird teilweise direkt an den Schulen angeboten und erfolgt je nach Situation auch in Gruppen.

Massnahmen bei Sinnesbehinderung

Massnahmen im Bereich der Audiopädagogik und Sehbehindertenpädagogik müssen in speziellen Kompetenzzentren erworben werden. Solche Einzelmassnahmen erfolgen sehr individuell. Auch hier wird versucht, die benötigten Massnahmen möglichst integrativ im Regelunterricht einzusetzen.

Spezielle Einschulung

Die Spezielle Einschulung ist eine schulische Fördermassnahme, welche in zwei Formen angeboten wird; als Einführungsklasse und als Vorschulklasse. Durch die spezielle Einschulung werden Kinder mit Entwicklungsverzögerungen auf der Grundlage einer gezielten Förderdiagnostik unter möglichst individuellen Bedingungen gefördert und auf die Anforderungen der ersten oder zweiten Stufe der Primarschule vorbereitet. Die Zuweisung erfolgt aufgrund einer schulpsychologischen Abklärung.

In den Einführungsklassen werden Ziele und Inhalte des ersten Schuljahres in zwei Jahren erarbeitet; dabei steht die gezielte Vorbereitung auf das zweite Schuljahr der Regelklasse im Vordergrund. Die Einführungsklassen werden durch Schulische Heilpädagogen geführt.

In der Vorschule werden Kinder nach dem Kindergarten in einem Jahr auf den Eintritt in die erste Stufe der Primarschule vorbereitet. Die Vorschulklassen werden durch Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen geführt.