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Liechtenstein de:Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Liechtenstein

4.Liechtenstein de:Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Last update: 30 November 2021

Die Angebote im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sind für Kinder bis 6 Jahre und somit bis zum Schuleintritt vorgesehen. 

Kindertagesstätten (ISCED level 010) bieten eine familienergänzende Betreuung für Kinder bis zum Kindergarteneintritt im Alter von 4 Jahren an. Der Kindergarten (ISCED 020) dauert zwei Jahre und zählt zu der vorschulischen Bildung. Der Unterricht basiert auf dem Liechtensteiner Lehrplan. 

Kinderbetreuung für Kinder unter 4 Jahren

Die familienergänzende Kinderbetreuung unterstützt Familien in Liechtenstein. Sie leistet einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Integration, Sozialisierung und Entwicklung von Kindern. Die Nutzung der Angebote ist freiwillig und liegt im Ermessen der Eltern.

Kindertagesstätten 

Kindertagesstätten (Kitas) bieten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt im Alter von 4 Jahren an. Neben Halbtages- und Tagesbetreuung gibt es auch die Möglichkeit einer kurzzeitigen Betreuung auf Stundenbasis. Der Grossteil der Kindertagesstätten in Liechtenstein wird vom Verein Kindertagesstätten Liechtenstein (KiTa FL) betrieben. Es gibt staatlich-geförderte und nicht staatlich-geförderte Kindertagesstätten.

Kindergarten für Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren

Der Kindergarten als traditionelle Form der vorschulischen Erziehung ist unentgeltlich und ist Teil des öffentlichen Bildungswesens. In der Regel besuchen Kinder den Kindergarten während zwei Jahren im Alter von 4 und 5. Der Besuch ist freiwillig. Ist ein Kind zum Kindergartenbesuch angemeldet, ist die Teilnahme jedoch verpflichtend. Für fremdsprachige Kinder ist das zweite Kindergartenjahr (im Alter von 5 Jahren) obligatorisch. Der nationale Lehrplan für Kindergarten, Primar- und Sekundarschule (LiLe) ist für den Kindergarten verbindlich. Öffentliche Kindergärten werden vom Schulamt, respektive Ministerium für Bildung bewilligt, private Kindergärten vom Amt für Soziale Dienste, respektive dem Ministerium für Gesellschaft.

Tagesstruktur

Kinder ab 4 Jahren können neben dem Kindergarten zusätzlich im Rahmen der Tagesstruktur betreut werden. Die Betreuung findet über Mittag sowie vor dem Kindergarten ab 6.30 und nach dem Kindergarten bis 18.30 statt.