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Liechtenstein de:Mobilität und Internationalisierung

Liechtenstein

13.Liechtenstein de:Mobilität und Internationalisierung

Last update: 22 November 2018

Liechtenstein ist kein Mitglied der Europäischen Union gehört jedoch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) an.

Da Liechtenstein aufgrund seiner Kleinheit kein vollständiges Bildungsangebot in allen Bereichen liefern kann, sind Mobilität sowie Abkommen und Kooperationen mit Nachbarländern grundlegende Bedürfnisse und Notwendigkeiten für den Kleinstaat. Rund 90% der Studierenden im Hochschulbereich absolvieren ihr Studium im Ausland (hauptsächlich Schweiz und Österreich), wobei die von Liechtenstein zur Verfügung gestellten Stipendien für einen umfassenden Bereich von Bildungsinstitutionen im Ausland gelten.

Abkommen um den Zugang zu Bildungsprogrammen in den Nachbarländern zu sichern sowie zur Anerkennung von Qualifikationen sind folglich für Liechtenstein sehr wichtig. Hierzu gehört auch ein möglichst flexibles Stipendiensystem. Über das EFTA-Abkommen bestehen enge Verbindungen zu Island und Norwegen. Die wichtigsten Partner sind jedoch aufgrund der geografischen Lage, der gemeinsamen Sprache sowie einer traditionell engen Zusammenarbeit die Schweiz und Österreich. Bereits auf der Primar- und Sekundarstufe gibt es Abkommen, insbesondere im Bereich Sonder- und Internatsschulen (z. B. Sportinternate) mit diesen beiden Ländern.

Abkommen mit der Schweiz:

  • Zusammenarbeit über die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und deren Regionalkonferenzen und diversen Gremien.
  • Beteiligung an den interkantonalen und regionalen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen: Diese Vereinbarungen ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen in der ganzen Schweiz und regeln den Lastenausgleich zwischen den Kantonen.
  • Finanzielle Beteiligung an den Bildungsinstitutionen (ISHE, NTB, HfH, BzB).
  • Beteiligung am Schweizerischen Nationalfonds.
  • Seit 1974 und 1978 bestehen Vereinbarungen mit der Schweiz, welche die Anerkennung der Maturitätsabschlüsse nach schweizerischen Kriterien und die Zulassung zu allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen regeln.

Abkommen mit Österreich:

  • Abkommen über gegenseitigige Anerkennung von Qualifikationen
  • Beteiligung am Österreichischen Wissenschaftsfond
  • Ausrichtung eines Liechtensteinischen Forschungspreises an der Universität Innsbruck

Teilnahme an EU-Bildungsprogrammen

Liechtenstein verfügt über keine nationalen Mobilitätsprogramme. Der Kleinstaat beteiligt sich an Programmen der Schweiz sowie – durch die EWR-Mitgliedschaft im Jahr 1995 – an Programmen der EU. Die EU-Bildungsprogramme werden seit deren Gründung im Jahre 2007 über die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) organisiert. Für die Jugendprogramme ist das AHA als nationale Agentur zuständig. Die Konstituierung der AIBA als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist im Gesetz über die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBAG) geregelt. Gemäss diesem sind Zweck und Aufgabe der AIBA die folgenden:

  • Betreuung von europäischen Bildungsprogrammen als Nationalagentur für Liechtenstein 
  • Planung internationaler Aktivitäten im Bereich der Bildung
  • Durchführung und Betreuung von nationalen, regionalen und internationalen Programmen zur Förderung der internationalen Mobilität und Zusammenarbeit im Bildungsbereich
  • Information und Beratung von Einzelpersonen und Institutionen über nationale Kooperationen, Bildungsprojekte und –programme
  • Förderung von fachlichem Wissen, Erwerb von sozialen Schlüsselqualifikationen, interkultureller Kompetenz und Fremdsprachenkenntnissen durch die Nutzung von internationalen Netzwerken
  • Schaffung von Transparenz im Bereich der Anerkennung von Qualifikationen

Die AIBA ist derzeit für die Durchführung der folgenden Programme zuständig: Erasmus+ Bildung, e Twinning, Erasmus+ Jugend; NQFL Nationaler Qualifikationsrahmen, EEA Grants, worldskills und Europass.

Referenzen: