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Population: demographic situation, languages and religions

Liechtenstein

1.Liechtenstein de:Politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hintergrund und Trends

1.3Population: demographic situation, languages and religions

Last update: 31 March 2022

Die Bevölkerung verteilt sich auf elf Gemeinden mit insgesamt 160 km2. Liechtenstein ist somit flächenmässig der sechskleinste Staat der Erde und der viertkleinste Europas. Vaduz ist der Hauptort von Liechtenstein. Nachbarstaaten sind die Schweiz und Österreich. Ende 2018 betrug die Einwohnerzahl Liechtensteins laut dem Amt für Statistik 38 378 Personen. Davon sind rund ein Drittel Ausländer:Innen, mehrheitlich aus der Schweiz, Österreich und Deutschland. Die Bevölkerungsdichte liegt bei rund 220 Einwohner:innen pro km2, wobei sich der Siedlungsraum hauptsächlich auf die Ebene im Rheintal beschränkt. Das Alpengebiet macht rund die Hälfte der Staatsfläche aus.

Die ausländische Bevölkerung ist erheblich jünger als die liechtensteinische. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten sind in Liechtenstein die Altersgruppen im erwerbsfähigen Alter (20- bis 64-Jährige) überdurchschnittlich stark vertreten. Die Anteile der Kinder und der älteren Menschen liegen dagegen unter dem Schnitt. Die Ursache dafür liegt im hohen Anteil ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner, die im arbeitsfähigen Alter und damit in relativ jungen Jahren nach Liechtenstein immigriert sind und bei Erreichen des Pensionsalters oft wieder in ihre Heimatländer zurückkehren.

Sprachen

Die Amtssprache ist Deutsch, wobei als Umgangssprache ein alemannischer Dialekt gesprochen wird. Die deutsche Hochsprache wird für gewöhnlich in Zusammenhang mit dem Erlenen des Schreibens, respektive Schuleintritt, vertieft. In der Schule wird ebenfalls Hochdeutsch gesprochen. Dieses Nebeneinander von Dialekt und Hochsprache prägt den Alltag in Liechtenstein.

Religionen

Die Hauptkonfession in Liechtenstein ist römisch-katholisch. 1930 betrug der Anteil der Katholik:innen 97,3 Prozent. Im Verlaufe des 20. Jahrhunderts, vor allem durch die Zuwanderung im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung, andererseits auch durch Heirat zwischen verschiedenen Religionen folgte eine etwas intensivere konfessionelle Pluralisierung. Während die Zuwanderung aus den südeuropäischen Rekrutierungsländern Italien, Spanien und Portugal vor allem weitere Katholik:innen nach Liechtenstein brachte, kamen aus den deutschsprachigen Zuwanderungsstaaten Schweiz und Deutschland sowohl Angehörige der katholischen sowie protestantischen Religion nach Liechtenstein. Österreicher:innen waren dagegen meist katholisch. Aus weiteren ost- und südosteuropäischen Ländern kamen zudem Angehörige der orthodoxen Religion nach Liechtenstein, sodass bei aller Vielfalt bis in die 1970er Jahre zwar verschiedene, jedoch fast ausschliesslich christliche Konfessionen in Liechtenstein vertreten waren.

Die Verfassung (Art. 37) bekräftigt die Glaubens- und Gewissensfreiheit für alle. Gleichzeitig legt sie fest, dass die römisch-katholische Kirche Landeskirche ist und als solche den vollen Schutz des Staates und öffentlich-rechtliche Anerkennung geniesst. Die verfassungsmässige Sonderstellung der katholischen Kirche ist ein zentrales Merkmal des liechtensteinischen Staatskirchensystems; eine paritätische Behandlung anderer Kirchen ist der Verfassung fremd. Daraus geht hervor, dass anderen Religionsgemeinschaften von der Verfassung her lediglich der Standort des Privatrechtes zugewiesen ist.

Religion und Bildung

Beim Aufbau der Bildungsinstitutionen leisteten insbesondere religiöse Ordensgemeinschaften einen wesentlichen Beitrag, indem sie Lehrpersonen stellten und Schulen gründeten. Entsprechend der religiösen Wandlung, respektive der Pluralisierung, hat sich auch der Religionsunterricht verändert. Das Erziehungs- und Bildungswesen ist laut Verfassung so einzurichten, dass der heranwachsenden Jugend eine religiös-sittliche Bildung zu Eigen wird. Im Schulgesetz von 1971 wird die Erziehung der jungen Menschen nach christlichen Grundsätzen betont. Das Bildungs- und Erziehungswesen steht, unbeschadet der Unantastbarkeit der kirchlichen Lehre, unter staatlicher Aufsicht.

An öffentlichen Schulen findet derzeit in Liechtenstein folgender Religionsunterricht statt:

  • Katholischer Religionsunterricht
  • Evangelischer Religionsunterricht
  • Islamischer Religionsunterricht
  • Religion und Kultur (überkonfessionell, behandelt alle grossen Weltreligionen)

Der konfessionelle Religionsunterricht (katholisch und evangelisch) ist im Schulgesetz verankert. Da der Islam bisher in Liechtenstein keine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft ist, wird der islamische Religionsunterricht auf der Primarschulstufe derzeit in Form eines Schulprojektes durchgeführt.

Für den katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht auf der Primarschulstufe gibt es die Möglichkeit der Abmeldung. Die Religionsfreiheit ist in der Verfassung verankert. Es wird kein Ersatzfach für Schüler:innen angeboten, die am konfessionellen Religionsunterricht nicht teilnehmen. Auf der Sekundarstufe I und II ist der konfessionelle Religionsunterricht Wahlpflichtfach. Die Schüler:innen bzw. deren Eltern treffen eine Wahl zwischen dem konfessionsneutralen Fach „Religion und Kultur“ und dem konfessionellen Religionsunterricht. Eine Abmeldung ist auf dieser Stufe nicht möglich. Ab dem Schuljahr 2013/2014 wird der konfessionelle Religionsunterricht auf die Sekundarstufe I begrenzt.

Für den Inhalt des konfessionellen Religionsunterrichts sind die jeweiligen Kirchen zuständig. Das Fach Religion und Kultur wird vom Staat inhaltlich verantwortet. Lehrpersonen, die konfessionellen Religionsunterricht erteilen, werden von der jeweiligen Kirche der Gemeinde (Primarschule) bzw. dem Land (Sekundarschulen) zur Anstellung vorgeschlagen. Neben der entsprechenden Ausbildung ist für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts eine Beauftragung durch das Erzbistum erforderlich. Lehrpersonen, die das Fach Religion und Kultur unterrichten, benötigen eine für die jeweilige Schulstufe entsprechende Lehrausbildung entweder für den katholischen oder den evangelischen Religionsunterricht bzw. eine Ausbildung in Religionswissenschaft plus ein Lehrdiplom. Die Religionslehrpersonen an Primarschulen sind Angestellte der Gemeinden und werden von diesen bezahlt. Die Ausgaben für evangelischen Religionsunterricht auf der Primarschulstufe werden vom Staat getragen, ebenso der konfessionelle wie überkonfessionelle Religionsunterricht auf der Sekundarstufe I und II.

Referenzen: Religion, Religiösität und religiöse Toleranz in Liechtenstein: Empirische Befunde aus der Umfrageforschung (2008)