Das Weiterbildungsangebot ist vielfältig und unterscheidet sich je nach Zielgruppe in Zielsetzungen, Inhalten und Kursdauer. Differenziert wird zwischen der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung und somit zwischen:
- Kursen, welche die berufliche und persönliche Entwicklung und Kompetenzen fördern und steigern. Der Besuch eines Kurses wird üblicherweise mit einer Kursbestätigung abgeschlossen.
- Lehrgängen/Zusatzausbildungen, – üblicherweise mit Diplomabschluss – die in der Regel auf eine abgeschlossene Ausbildung oder erweiterte Schulbildung aufbauen und systematisch die berufliche Qualifikation steigern.
Die Zulassungsbedingungen für Weiterbildungen sind abhängig von der Art der Weiterbildung. Der Grossteil der Weiterbildungsangebote verlangt keine spezifischen Qualifikationen, respektive gibt keine spezifischen Aufnahmekriterien vor. Weiterbildungsangebote an Institutionen des Tertiärbereichs (Hochschulen etc.) hingegen verlangen bestimmte Ausbildungsabschlüsse als Zulassungsbedingung. Die Bandbreite reicht von Sprachkursen auf allen Niveaus über Informatik, Kunsthandwerk bis hin zu berufsorientierten Kursen oder Lehrgängen zur beruflichen Spezialisierung oder zur Erlangung von Führungskompetenz. Die Zulassungsbedingungen sind abhängig von der Art der Weiterbildung. Der Aufbau der Kurse und Lehrgänge, die zeitliche Beanspruchung, die Formen von Leistungsnachweisen etc. sind sehr unterschiedlich und abhängig von der gewählten Weiterbildung. Die Art des Abschlusses variiert je nach Weiterbildungsveranstaltung. Die Anbieter geben eigene, nicht staatlich anerkannte Zertifikate oder Kursbestätigungen ab. Zur Qualitätssicherung und Positionierung im Weiterbildungsmarkt erlangen viele Weiterbildungsinstitutionen das eduQua-Zertifikat.
Nachholbildung
Im Bereich der Nachholbildung auf der Sekundarstufe II können Abschlüsse der formalen Bildung erreicht werden (z.B. Maturitätsausweise, Fähigkeitszeugnisse/Fachausweise).
Eignungsprüfungen für reglementierte Berufe
Eine Besonderheit bilden die Eignungs- und Zulassungsprüfungen oder Fachprüfungen für reglementierte/geschützte Berufe für deren selbstständige Ausübung eine Gewerbebewilligung notwendig ist. Die Zulassung sowie die Prüfungsanforderungen und –organisation sind gesetzlich geregelt und werden von den zuständigen Behörden in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden beaufsichtigt Beispiele hierfür sind unter anderem die Gastwirteprüfung, Transportfachprüfung, Anwaltsprüfung, Treuhänderprüfung, Revisorenprüfung und die Richterausbildung. Bei den Institutionen der Erwachsenenbildung Liechtenstein können keine staatlich anerkannten Zeugnisse oder Abschlüsse erworben werden. Es gibt aber in Zusammenarbeit mit der Schweiz ein Testatheft, den Bildungspass, in dem alle besuchten Kurse erfasst und mit der Unterschrift des Kursleiters bestätigt werden können.
An den Hochschulen können neben Kursbestätigungen folgende Abschlüsse erlangt werden:
- Master of Advanced Studies (MAS)
- Diploma of Advanced Studies (DAS)
- Certificate of Advanced Studies (CAS)
Der MAS ist gesetzlich reglementiert. Die Weiterbildungsmaster richten sich an Personen mit Hochschulabschluss oder gleichwertiger Qualifikation, die meistens schon im Berufsleben stehen. Bei nicht Erfüllen dieser Voraussetzungen kann auch Antrag auf Zulassung „sur dossier“ gestellt werden. Der Abschluss MAS umfasst mindestens 60 ECTS und dauert in der Regel berufsbegleitet zwei Jahre. Bei einem erfolgreichem Abschluss eines Masterprogramms wird der akademische Titel "Master of Advanced Studies" (MAS) vergeben. Der Abschluss eines Weiterbildungsmasters in Betriebswirtschaft wird mit einem Executive Master of Business Administration (EMBA) und in Rechtswissenschaft mit einem Executive Master of Laws (LL.M.) abgeschlossen. Mit CAS und DAS werden berufsbegleitende Zertifikats- und Diplomlehrgänge bezeichnet, die eine vertiefte Weiterbildung in einem spezifischen Fachbereich anbieten. DAS dauern in der Regel ein bis zwei Jahre und CAS in der Regel wenige Monate.