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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Liechtenstein de:Personal im Bildungswesen, das für Unterstützungs- und Beratungsangebote im Elementar- und Schulbildungsbereich zuständig ist

Liechtenstein

10.Liechtenstein de:Leitungs- und sonstiges Bildungspersonal

10.3Liechtenstein de:Personal im Bildungswesen, das für Unterstützungs- und Beratungsangebote im Elementar- und Schulbildungsbereich zuständig ist

Last update: 25 May 2018

Neben den Lehrpersonen gibt es weiteres Personal, das für die Beratung von Schulleitungen, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern zuständig ist. Diese Personalkategorien sind als zentrale Dienststellen organisatorisch in die Bildungsverwaltung (Schulamt, Amt für Berufsbildung) integriert, üben aber ihre Aufgaben mehr oder wenige dezentral an den einzelnen Schulen aus. Anstellungsverfahren, Besoldung und Anstellungsbedingungen erfolgen den Bestimmungen für das Staatspersonal.

Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter beraten und begleiten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Eltern in schwierigen sozialen Situationen, bieten Unterstützung bei Konflikten oder Krisen in Klassen und arbeiten präventiv mit einzelnen Gruppen oder ganzen Schulen. Die Ausbildung zur Schulsozialarbeiterin/zum Schulsozialarbeiter wird in der Regel als Weiterbildung im Bereich Schulsozialarbeit nach der Ausbildung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge absolviert. Die Ausbildung erfolgt an einer Fachhochschule oder an einer universitären Hochschule.

Schulpsychologischer Dienst

Der Staat unterhält als beratendes Organ für Eltern, Schulbehörden und Lehrpersonen einen schulpsychologischen Dienst. Die Aufgaben des schulpsychologischen Diensts werden in der Verordnung „über die besonderen schulischen Massnahmen, die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen, die Sonderschulung sowie den Schulpsychologischen Dienst geregelt“ und sind wie folgt:

  • Beratung von Eltern, Kindern, Lehrpersonen und Schulbehörden in pädagogisch-psychologischen Fragestellungen, insbesondere bei Lern-, Leistungs- und Erziehungsproblemen sowie bei Schullaufbahnentscheidungen und in Konfliktfällen;
  • Stellungnahme zu den vom Gesetz vorgesehenen Fällen behördlicher Schullaufbahnentscheidungen,
  • Erstellen von Diagnosen und Empfehlungen sowie Begleiten von Massnahmen und gegebenenfalls Durchführung von Therapien

Die Ausbildung zur Schulpsychologin/zum Schulpsychologen erfolgt über ein Hochschulstudium in Psychologie oder evtl. Pädagogik, mit Schwerpunkt oder Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychologie bzw. Entwicklungspsychologie und Weiterbildung in Beratung oder Therapie.

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater des Amts für Berufsbildung und Berufsberatung unterstützen Jugendliche und Erwachsene bei der Wahl eines Berufs, eines Studiums oder einer Laufbahn. Mit Gesprächen, Informationen und Tests helfen sie bei der Entscheidungsfindung. In Liechtenstein gibt es ein Berufsinformationszentrum, welches Beratungen für alle Stufen anbietet. Die Ausbildungen zu Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterin und –berater werden an Hochschulen absolviert. Sie erfolgen im Rahmen eines Psychologiestudiums mit entsprechender Vertiefungsrichtung oder zusätzlicher Weiterbildung.