Definition der Zielgruppe
Im Bereich der Tertiärbildung existieren keine spezifischen pädagogischen Fördermassnahmen für Lernende mit einer persönlichen, sozio-ökonomischen oder kulturellen Benachteiligung. Gemäss Hochschulgesetz und Hochschulverordnung ist es Aufgabe der jeweiligen Hochschulen, allfällige Angebote zu gewährleisten. Finanzielle Unterstützung kann jedoch durch ein Stipendium (u.a. vom Staat) erhalten werden.
Spezifische Unterstützungsmassnahmen
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen bezüglich Unterstützung in der Tertiärbildung. Jedoch bietet das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Studien- und Laufbahnberatungen im Bereich der Tertärbildung an.