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Liechtenstein de:Fördermassnahmen für Lernende in der Hochschulbildung

Liechtenstein

12.Liechtenstein de:Pädagogische Förderung und Beratung

12.5Liechtenstein de:Fördermassnahmen für Lernende in der Hochschulbildung

Last update: 27 July 2018

Definition der Zielgruppe

Im Bereich der Tertiärbildung existieren keine spezifischen pädagogischen Fördermassnahmen für Lernende mit einer persönlichen, sozio-ökonomischen oder kulturellen Benachteiligung. Gemäss Hochschulgesetz und Hochschulverordnung ist es Aufgabe der jeweiligen Hochschulen, allfällige Angebote zu gewährleisten. Finanzielle Unterstützung kann jedoch durch ein Stipendium (u.a. vom Staat) erhalten werden.

Spezifische Unterstützungsmassnahmen

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen bezüglich Unterstützung in der Tertiärbildung. Jedoch bietet das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Studien- und Laufbahnberatungen im Bereich der Tertärbildung an.