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Liechtenstein de:Bilaterale Übereinkommen und internationale Zusammenarbeit

Liechtenstein

13.Liechtenstein de:Mobilität und Internationalisierung

13.7Liechtenstein de:Bilaterale Übereinkommen und internationale Zusammenarbeit

Last update: 25 May 2018

Aufgrund des eingeschränkten Bildungsangebots bestehen insbesondere mit Nachbarsländern bilaterale Abkommen.

Mit der Schweiz wurde 1974 ein Abkommen getroffen, welche die liechtensteinischen Maturitätsabschlüsse nach schweizerischen Kriterien prüft und anerkennt. Seit 1978 gibt es mit der Schweiz Vereinbarungen über die Teilnahme an den Bildungsangeboten der Sekundarstufe II und der Berufsschulen. Mit Beitritt der „Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge“ wird 1981 die Gleichstellung der Studierenden aus Liechtenstein mit jenen der Schweiz gewährleistet und die Ausgleichszahlungen für Studierende aus Liechtenstein geregelt.

Mit Österreich wurde 1977 ein Abkommen über die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen des Liechtensteinischen Gymnasiums zu den österreichischen Hochschulen geschlossen. Weitere Abkommen auf dem Gebiet der Gleichwertigkeit und Anerkennung folgten und wurden 1997 im „Abkommen über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens“ zusammengefasst und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung im Hochschulwesen beider Staaten ergänzt.

Bezüglich des schulischen Teils der Berufsausbildung und der höheren Berufsbildung sowie im Angebot von Fachhochschulen wurden mit dem Beitritt Liechtensteins zur „Interkantonalen Fachschulvereinbarung“ 1999 die Zugänge für Studierende aus Liechtenstein gesichert.

Mit dem Beitritt zum Regionalen Schulabkommen der EDK-Ost (RSA) wurden ebenso der Zugang und die finanziellen Leistungen der Kantone für Ausbildungsgänge auf der Tertiärstufe geregelt (Berufsbildung und Zusatzausbildungen der Pädagogischen Hochschulen der EDK-Ost für bereits ausgebildete Lehrpersonen). Im Rahmen dieses regionalen Schulabkommens wird auch gewährleistet, dass Studierende aus benachbarten schweizerischen Kantonen die Berufsmittelschule Liechtenstein zu den im Abkommen vereinbarten Bedingungen besuchen können.

Bologna-Prozess

Im Hochschulbereich beteiligt sich Liechtenstein am Bologna-Prozess. Dieser zielt darauf ab, auf nationaler und internationaler Ebene Durchlässigkeit sowie Mobilität zu gewährleisten, um den Bildungsstandort und die damit verbundene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 

1994 ist Liechtenstein der UNESCO-Konvention über die Anerkennung von Hochschulstudien, Universitätsdiplomen und akademischen Graden in den Staaten Europas beigetreten. Seit 1997 ist Liechtenstein Mitglied der gemeinsamen Konvention des Europarates und der UNESCO, der so genannten ,,Lissabonner Konvention". Auf Grundlage dieser Konvention bemühen sich die Vertragsstaaten, Voraussetzungen für eine möglichst weitgehende Freizügigkeit bei der Gestaltung des Hochschulstudiums (Immatrikulation, Anrechnung von Auslandsemestern, Anerkennung von Abschlüssen des Grundstudiums, Stipendien) zu schaffen und das Prinzip der Nichtdiskriminierung ausländischer Studierenden voranzutreiben.

Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration im Jahr 1999 verpflichtete sich Liechtenstein, am gemeinsamen Prozess der Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes teilzunehmen und damit auch die Beschlüsse aller Folgekonferenzen zu übernehmen. In der Neufassung des Hochschulgesetzes im Jahr 2004 wurden die im Rahmen der Bologna-Reform eingeführten Massnahmen im „Gesetz vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG)“ verankert. Damit sind sie für alle öffentlichen und privaten Hochschulen sowie für hochschulähnliche Institutionen verbindlich. Die Einführung der Bologna-Instrumente (ECTS, Stufen, Diploma Supplement) konnte in Liechtenstein, auch bedingt durch die Kleinheit, schnell umgesetzt werden.

Mit dem Beschluss zur Entwicklung des NQ.FL-HS folgte Liechtenstein 2008 auch der Verpflichtung aus der Bergen Konferenz (2005) zur Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen, die kompatibel sind mit dem übergreifenden Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum (Bologna-Rahmen). Gerade für einen Kleinstaat wie Liechtenstein mit einem hohen Grad an akademischer und beruflicher grenzüberschreitender Mobilität sind Massnahmen für die bessere Anerkennung der Bildungsabschlüsse von grosser Bedeutung.

Die Nationale Informationsstelle für akademische Anerkennungsfragen (NARIC Liechtenstein) berät und informiert Einzelpersonen sowie Institutionen bei Fragen der akademischen Anerkennung. Über die Anerkennung zum Zweck der Zulassung zu einem Studienprogramm entscheidet die jeweilige Hochschulinstitution. 

EU - Bildungsprogramme

Seit dem Beitritt zum EWR im Jahr 1995 nimmt Liechtenstein an den EU-Bildungsprogrammen SOKRATES und LEONARDO teil. Die durch die EU-Kommission beschlossene Zusammenführung der Sokrates und Leonardo da Vinci Bildungsprogramme zum gemeinsamen "Programm des Lebenslangen Lernens" (2007-2013) beanspruchte in Liechtenstein eine Neuorganisation. Für die Umsetzung des neuen Programms wurde die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) eingerichtet. 

Der EWR-Finanzmechanismus, EEA Grants genannt, dient zur Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts innerhalb von Europa. Durch die EEA Grants werden die Wettbewerbsfähigkeit von schwächeren Staaten in Europa erhöht und mittelfristig für die EWR Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen neue Handelspartner und Absatzmärkte erschlossen. Liechtensteins Schwerpunkt liegt im Programmbereich Bildung. Die Programmpartner in den Geberländern sind für Island Rannis, für Liechtenstein AIBA und für Norwegen SIU. Zudem betreut und plant die AIBA auch andere regionale und internationale Projekte im Bildungsbereich (z.B. Worldskills, EEA Grants).

Referenzen: