Privatschulen mit spezieller Ausrichtung
Privatschulen sind von natürlichen oder juristischen Personen des privaten Rechts getragene Einrichtungen, in denen eine Mehrzahl von Schülerinnen und Schülern nach dem Lehrplan der öffentlichen Schulen unterrichtet wird. Derzeit gibt es in Liechtenstein zwei Privatschulen, die von der Regierung bewilligt sind und unter deren Aufsicht stehen:
Das private Schulsystem in Liechtenstein wird auch von Eltern des Schweizerischen Nachbarkantons St. Gallen und des Österreichischen Bundeslandes Vorarlberg genutzt. Für die Privatschulen bezahlen Eltern Schulgeld erhalten jedoch Schülerinnen- und Schülerbeiträge von Seiten der Regierung.
Sonderschulen
Die Sonderschulung wird vom Staat gewährleistet und nach Bedarf in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Institutionen errichtet. Derzeit gibt es in Liechtenstein eine Sonderschule, die Sonderpädagogischen Tagesschule Schaan. Sie bietet Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen eine individuelle Schulung und Förderung von der Kindergartenstufe, über Unter- und Mittelstufe bis zur Oberstufe mit Vorbereitung auf die Berufswelt. Unterrichtet wird nach dem Lehrplan des Fürstentums Liechtenstein jedoch mit reduzierten Lernzielen.
Homeschooling
Nach der Liechtensteinischen Verfassung ist Privatunterricht zulässig, sofern er den gesetzlichen Bestimmungen über die Schulzeit, die Lernziele und die Einrichtungen in den öffentlichen Schulen entspricht. Privatunterricht bedarf einer Bewilligung des Schulamtes und ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Referenzen:
- Schulgesetz, vom 15. Dezember 1971
- Verordnung vom 18. Dezember 2001 über die besonderen schulischen Massnahmen, die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen, die Sonderschulung sowie den Schulpsychologischen Dienst
- Verordnung vom 25. April 2000 über die Subvention von Privatschulen
- Verordnung vom 19. Juni 2012 über den Privatunterricht