Lehrplan
Im Nationalen Lehrplan für den Kindergarten, die Primar- und Sekundarschulen werden die allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele, die Lernziele und –inhalte auf den einzelnen Stufen und in den einzelnen Fach- und Teilbereichen (Fächern) sowie die Gesamtlektionenzahl der einzelnen Stufen und das Lektionenausmass der einzelnen Fach- und Teilbereiche festgelegt.
Der Lehrplan steht im Dienst eines lernzielorientierten Unterrichts und einer lernzielorientierten Beurteilung der Kinder. Für Lehrpersonen ist er verbindliche Grundlage zur Gestaltung des Unterrichts, für die Aufsichtsbehörden massgebliches Instrument zur Überprüfung der Unterrichtsqualität. Den Eltern dient er als Orientierungshilfe (vgl. Verordnung über die Organisation der öffentlichen Schulen (Schulorganisationsverordnung); sowie Schulgesetz, Art. 8; Liechtensteiner Lehrplan (LiLe)).
Der Lehrplan wird von einem Fachgremium (u.a. Lehrpersonen aus verschiedenen Stufen, Inspektorinnen und Inspektoren, Fachpersonen, Elternvereinigung, Vertreter der Lehrerinnen- und Lehrervereine, Pädagogische Arbeitsstelle des Schulamtes) erarbeitet. Er definiert die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Fachunterricht und legt die Richt- und Grobziele fest. Die Feinziele müssen von der Lehrperson in einem Jahresplan festgelegt werden.
Unterrichtsfächer
In der Primarstufe gibt es folgende Fachbereiche, die jeweils in Teilbereiche unterteilt sind:
- Sprachen
- Mathematik
- Natur, Mensch, Gesellschaft
- Gestalten
- Musik
- Bewegung und Sport
- Medien und Informatik
Ausserhalb der Fachbereiche ergänzen Stütz- und Förderkurse bzw. Lernbegleitung, sowie freiwillige Kurse (z.B. freiwilliger Schulsport) das Angebot der Schule.
Lektionentafel
Die Anzahl der Wochenlektionen pro Fach und Stufe sind in der Schulorganisationsverordnung geregelt.
Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel
Die Lehrpersonen wählen ihre Unterrichtsmethode frei, respektive die für Erreichung der; jeweiligen Ziele, Inhalte und Themen am besten geeignete. Der Lehrplan gibt keine Methoden vor, er enthält aber teilweise Empfehlungen.
Bei der Lehrmittelwahl stützen sich die Lehrpersonen und Schulen auf eine vom Schulamt vorgegebene Liste mit geprüften Lehrmitteln. Aufgrund späterer Übertritte von Liechtensteiner Schülerinnen und Schüler an Schweizer Schulen orientiert sich das Schulamt bei der Wahl der Lehrmittel stark an der Schweiz. Die meisten Schulbücher werden von Schweizer Schulbuchverlagen bezogen. Materialien, welche lokale Informationen betreffen (Geschichte, Staatskunde o.ä.), werden regional entwickelt.
Auf der Grundlage des Lehrplanes können die öffentlichen Schulen im Rahmen ihres Budgets zusätzliche Lehrmittel beschaffen und einsetzen. Darüber hinaus ist die Lehrperson bei der Wahl der Unterrichtsmaterialien autonom (Schulgesetz, Art. 12).
Bezogen werden die Lehrmittel über das Zentrum für Schulmedien mit der Didaktischen Medienstelle als pädagogisches Dokumentations- und Medienzentrum Liechtensteins. Nebst der Bereitstellung von audiovisuellen und interaktiven Bildungsmedien, Unterrichtseinheiten und schulpraktischer Literatur sowie Geräten zum Medieneinsatz bietet die Medienstelle entsprechende Beratung an.