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Liechtenstein de:Unterstützung und Beratung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Liechtenstein

12.Liechtenstein de:Pädagogische Förderung und Beratung

12.4Liechtenstein de:Unterstützung und Beratung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 25 May 2018

Schullaufbahnberatung

Die Schullaufbahnberatung ist primär Aufgabe der Schule selbst. Ansprechpartner für die Schülerinnen, Schüler und deren Eltern sind die Lehrpersonen oder die Schulleitung.

Für Jugendliche, die nach Abschluss der Sekundarstufe I nicht direkt in die Sekundarstufe II übertreten können, stehen Brückenangebote, wie das Freiwillige 10. Schuljahr, als Übergangslösungen zur Verfügung. Sie dienen u.a. der Entscheidungsfindung bezüglich der nachobligatorischen Ausbildungslaufbahn (vgl. Kapitel 6)

Psychologische Beratung

Der Schulpsychologische Dienst ist eine Abklärungs- und Beratungsinstitution für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Zum Aufgabenfeld gehören Entscheidungshilfen bei Schullaufbahnentscheidungen (Einschulung, Integration, Sonderschulung, Repetition, Zuweisung zu oder Überprüfung von besonderen schulischen Massnahmen, Übertritt in Sekundarschulen, Überspringen einer Schulstufe) sowie Krisenbewältigung und Abklärung bei der Integration eines behinderten Kindes in den Unterricht.

Schulsozialarbeit

Als schulinterner Dienst steht die Schulsozialarbeit Schüler/-innen, Lehrpersonen und Eltern kostenlos zur Verfügung. Sie versteht sich als Beratungsangebot bei sozialen Problemstellungen im schulischen und ausserschulischen Bereich. Sie ist dank fixer Präsenzzeiten an der Schule einfach erreichbar.

Berufsberatung

Die Berufs- und Laufbahnorientierung ist Teil des Lehrplans. Einerseits wird sie im Schulunterricht zusammen mit der Lehrperson thematisiert, andererseits finden Beratungsgespräche in Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) statt. Vor Ort werden durch professionelle Berufsberaterinnen und Berufsberater Coachings für die Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Im achten Schuljahr ist zudem für alle Schülerinnen und Schüler der Ober- und Realschule sowie für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums unter einem Notenschnitt von 4.3 eine Standortbestimmung verpflichtend.