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Liechtenstein de:Arten von Hochschuleinrichtungen

Liechtenstein

7.Liechtenstein de:Hochschulbildung

7.1Liechtenstein de:Arten von Hochschuleinrichtungen

Last update: 9 December 2021

Das Rahmengesetz für das Hochschulwesen unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Typen von Hochschulinstitutionen (Universitäten/Fachhochschulen/Pädagogische Hochschulen), wie dies in den anderen deutschsprachigen Ländern üblich ist. Das Gesetz sieht aber eine Kann-Bestimmung vor, welche es den Hochschulen erlaubt, sich zum Ausbau von Stärken in der Lehre und Forschung ein klares Profil zu geben. Folgende Ausrichtungen sind im Hochschulgesetz vorgegeben:

  • Vermittlung von forschungs- und theorieorientierten Inhalten;
  • Vermittlung von anwendungsorientierten, forschungs- und theoriebasierten Inhalten.

Das Rahmengesetz legt zudem die möglichen Rechtsformen von Hochschulen fest. Diese sind entweder Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder juristische Personen des privaten Rechts. Unabhängig von ihrer Rechtsform müssen jedoch alle Hochschulinstitutionen, auch solche, die von Liechtenstein aus Fernstudien anbieten, von der Regierung bewilligt werden und unterstehen denselben rechtlichen Bestimmungen.

Der Hochschulbereich Liechtensteins umfasst aktuell zwei anerkannte Einrichtungen:

Name der InstitutionRechtsformFachbereicheStudienprogrammeakkreditierungsstatus
Universität Liechtensteinöffentlich-rechtlichWirtschaftswissenschaften, ArchitekturBachelor, Master und Doktorat sowie WeiterbildungBewilligt seit 1960
Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL)privatMedizin, RechtDoktorat und WeiterbildungBewilligt seit 2003

 

Das Liechtenstein-Institut als Forschungsstätte ist gemäss den entsprechenden Bestimmungen im Hochschulgesetz als eine hochschulähnliche Einrichtung geführt.

Die Studiengänge der Hochschulen gliedern sich in ein dreijähriges Bachelorstudium (Vollzeitstudium) und in ein zweijähriges Masterstudium (Vollzeitstudium). Auf der Bachelorstufe wird den Studierenden Grundlagenwissen vermittelt und auf der Masterstufe vertieftes, spezialisiertes und noch stärker forschungsgestütztes Wissen. Auf jeden universitären Bachelorabschluss ist ein prüfungsfreier Übergang in ein Masterstudienprogramm möglich. Nach dem Masterabschluss kann ein Doktoratsstudium aufgenommen werden.