Zulassungsvoraussetzungen und Wahl der ECEC Einrichtungen
Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist nicht direkt für die Organisation der Einrichtungen im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern unter 3 Jahren zuständig, sondern verschiedene private Unternehmen und Vereinigungen ohne Erwerbszweck. Hauptsächlich organisieren diese ein Kinderbetreuungsangebot, um es den Erziehungsberechtigten den Zugang zur Arbeitswelt zu ermöglichen.
Der Fachbereich Familie und Soziales des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist zuständig für die Anerkennung der Einrichtungen, die Subventionierung dieser und die Qualitätssicherung in der Kinderbetreuung. Der Fachbereich kontrolliert und evaluiert die Einrichtungen und hat eine Informations- und Beratungsrolle.
Rechtsgrundlage für die Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind das Dekret vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung und der Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung.
Die regelmäßige Kleinkindbetreuung betrifft Kinder von null bis drei Jahren. Erziehungsberechtigte haben die Wahl der Betreuung Ihres Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater sowie der Betreuung in einem Tagesmütterhaus oder einer Kinderkrippe.
(RZKB) Das Regionalzentrum für Kleinkinderbetreuung (RZKB) ist die Anlaufstelle, die sich mit der Gründung, der Organisation und der Begleitung von Betreuungseinrichtungen für Kinder befasst. Es hat das rechtliche Statut einer „Vereinigung ohne Erwerbszweck“ und funktioniert in Zusammenarbeit mit den lokalen öffentlichen Institutionen.
- • Tagesmütterdienst (TMD): Er bietet Betreuungsplätze in allen neun Gemeinden der DG an und beschäftigt zurzeit 65 Tagesmütter. Die Betreuung findet immer außerhalb des Wohnsitzes des zu betreuenden Kindes statt.
- • Kinderkrippe: Das RZKB ist Träger von drei Kinderkrippen, in Eupen, Hergenrath und in St. Vith. Alle drei Kinderkrippen haben eine Betreuungskapazität von 24 Plätzen für Kinder von 0 bis 3 Jahren.
Selbständige Tagesmütter/väter
Die Tagesmütter/väter werden nicht vom RZKB eingestellt, aber das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft sichert die Qualität dieser Betreuung durch die Anerkennung der selbständigen Tagesmütter. Die Eltern müssen einen Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft haben (sie müssen in der DG wohnen oder arbeiten), um ihr Kind in einer Einrichtung einschreiben zu können.Die Eltern sind frei bei der Wahl der Einrichtung, solange es ein Angebot gibt. Im Gegensatz zu den Schulen, besteht keine Garantie, dass man einen Platz bekommt, weil es weniger Plätze gibt als Kinder. Es besteht eine Warteliste, die in der Kinderkrippe mindestens ein Jahr im Voraus belegt ist.
Meist funktioniert es so, dass der erste der sich einschreibt einen Platz bekommt. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- ein Kind, das Geschwister in einer Einrichtung hat, hat Priorität;
- ein Kind, das die Einrichtung wechseln will, hat Priorität;
- ein Kind, das in Gefahr ist, hat Priorität.
Gruppengrösse und Ratio Kinder/Personal
- Die Kinderkrippen haben eine Betreuungskapazität von 24 Plätzen für Kinder zwischen 0-3 Jahren. Sie werden in drei Gruppen eingeteilt, die sich nicht nach dem Alter richten, sondern nach dem Entwicklungsstand.
- Jede Tagesmutter betreut maximal 5 Kinder zwischen 0-12 Jahren und es gibt keine spezifische Gruppenbildung.
Jährliche, Wöchentliche und Tägliche Organisation
Die Kinderkrippe ist montags bis freitags von 7.30 bis 17.30 Uhr geöffnet. Die Tagesmütter ihren Stundenplan selbst festlegen. Sie haben Anrecht auf 4 Wochen Ferien, die sie egal wann nehmen können. . Die Betreuung kann auch während der Nacht oder an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen.