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Leistungsbeurteilung im Primarbereich

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5.Primarbildung

5.3Leistungsbeurteilung im Primarbereich

Last update: 29 December 2021

Schülerbeurteilung

Jeder Lehrer bewertet seine Schüler im Hinblick auf seine Zielsetzungen und auf seinen Unterricht. Die Bewertung dient dazu, den Entwicklungs- und Leistungsstand eines jeden Schülers festzustellen. Man unterscheidet die formative und die normative Bewertung.

 Die formative Bewertung wird kontinuierlich in allen Unterrichten vorgenommen. Sie beabsichtigt ständig Hinweise über die individuelle Entwicklung des Schülers auf seinem Weg zur Aneignung von Kompetenzen zu geben.

Die normative Bewertung dient dazu, dem Schüler, den Erziehungsberechtigten und dem Klassenrat Hinweise darauf zu geben, in welchem Maße der Schüler die anzustrebenden oder zu erwerbenden Kompetenzen erreicht hat. Die Bewertungskriterien werden den Schülern und Erziehungsberechtigten transparent über das Schulprojekt mitgeteilt. Das Schulzeugnis gibt den Schülern und den Erziehungsberechtigten Auskunft über die Bewertung pro Fach/Fachbereich, die schulischen Fortschritte, das Lernverhalten und die Entwicklung der Persönlichkeit.

Schülerversetzung

Der Kassenrat entscheidet über die Versetzung eines Schülers bzw. die Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule. In der Primarschule besteht der Klassenrat aus dem klassenleitenden Primarschullehrer, der die Hauptrolle bei der Evaluation der Schülerleistungen zu spielen hat, dem Schulleiter und den anderen Lehrern, die dem Schüler Unterricht erteilt haben. Ein Vertreter des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido Ostbelgien – nimmt als beratendes Mitglied an den Versammlungen des Klassenrates teil.

Abschlusszeugnis

Der Grundschulbesuch schließt gemäß Artikel 18 des Dekretes vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen mit dem Abschlusszeugnis der Grundschule ab. 

Das Abschlusszeugnis der Grundschule erhält der reguläre Schüle, der die Kompetenzerwartungen in den Fächern bzw. Fachbereichen Unterrichtssprache, Sport, Musik/Kunst, Mathematik, erste Fremdsprache, Geschichte/Geografie in ausreichendem Maße erfüllt. Bei der Vergabe dieses Abschlusszeugnisses wird den Fächern Unterrichtssprache, erste Fremdsprache und Mathematik besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Die Entscheidung über die Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule obliegt gemäß Artikel 87 des Grundlagendekrets vom 31. August 1998 dem Klassenrat

Das Abschlusszeugnis der Regelgrundschule kann schulextern erworben werden. Zu diesem Zweck wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt.

Der Schüler kann also das Abschlusszeugnis der Grundschule entweder in der besuchten Primarschule erhalten oder nach bestandener Prüfung vor einem schulexternen Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Es sei noch vermerkt, dass der Besitz des Abschlusszeugnisses der Grundschule keine zwingende Voraussetzung mehr ist, um in den differenzierten Unterricht der Sekundarschule aufgenommen werden zu können. Das Abschlusszeugnis der Grundschule kann dort auch noch nach der ersten Sekundarstufe verliehen werden.