Arten von Bildungseinrichtungen
Der Schulpakt verpflichtet die Gemeinschaften, den Eltern die freie Wahl der Bildung für ihre Kinder zu gewährleisten. Das Gesetz unterscheidet zwischen konfessionellen, nicht konfessionellen und pluralistischen Schulen. Letztere sind bisher noch nicht organisiert worden.
Grundsätzlich müssen die GUW-Schulen alle Schüler aufnehmen und OSUW–Schulen alle Schüler der betroffenen Gemeinde und auch jene einer Nachbargemeinde, wenn die Schule für die zuletzt genannten Schüler die nächstgelegene Schule ist; die FSUW-Schulen dürfen die Einschreibung eines Schülers nur dann verweigern, wenn dessen Erziehungsberechtigten nicht bereit sind, dem Erziehungsprojekt der Schule zuzustimmen.
Geograpische Verteilung
Die Sekundarschulen in der DG verteilen sich über vier der neun Gemeinden in der DG. Schwerpunktmäßig befinden sich die meisten Sekundarschulen in Eupen (3) und in Sank-Vith (4), je eine eher allgemeinbildende Sekundarschule befindet sich in Kelmis und in Büllingen. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Jugendliche in der DG entweder in seiner Gemeinde oder in der Nachbargemeinde eine Sekundarschule finden kann. Durch die in Belgien allgemein übliche freie Wahl der Schule ist allerdings kein Jugendlicher gezwungen, die nächstgelegene Sekundarschule zu besuchen.
Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung
Aufnahmebedingungen für die Sekundarunterstufe (1. Stufe)
Der Schüler, der am Ende der Primarschulzeit das Abschlusszeugnis der Grundschule erworben hat, erhält dadurch automatisch Zugang zur 1. Stufe der Sekundarschule (Beobachtungsstufe) und wird in der Regel in der 1. A-Klasse aufgenommen.
Der Schüler, der das 6. Schuljahr der Primarschule besucht hat, jedoch das Abschlusszeugnis der Grundschule nicht erhalten hat, kann mit dem Einverständnis der Eltern und einem positiven Gutachten des Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums (PMS) sowie mit einem positiven Gutachten des Zulassungsrates dennoch in das erste A-Jahr der Beobachtungsstufe eingeschrieben werden; ansonsten wird er in der 1. B-Klasse aufgenommen, ebenso wie der Schüler, der das 6. Schuljahr der Primarschule noch nicht erreicht hat, der aber schon 12 Jahre alt ist und noch kein Abschlusszeugnis der Grundschule hat. Das Abschlusszeugnis der Grundschule kann er nach bestandenem ersten Jahr in der Sekundarschule erhalten.
Aufnahmebedingungen für eine Studienrichtung in der 2. Stufe des Übergangsunterrichts
- Um eine Studienrichtung der Orientierungsstufe (2. Stufe) im Übergangsunterricht besuchen zu dürfen, muss der Schüler zurzeit noch das 2. gemeinsame Jahr der 1. Stufe erfolgreich abgeschlossen haben.
- Zurzeit ist es auch möglich, dass ein Schüler, der das 3. Jahr des berufsbildenden Unterrichts (= Befähigungsunterricht) erfolgreich abgeschlossen hat, in eine Studienrichtung des Übergangsunterrichts wechselt und dort die Ausbildung von Beginn an, d.h. vom 3. Jahr an, mitmacht. Dies setzt allerdings voraus, dass der Zulassungsrat diesbezüglich ein positives Gutachten abgibt.
Aufnahmebedingung für eine Studienrichtung in der 3. Stufe des Übergangsunterrichts.
Der Schüler, der das 4. Jahr des allgemeinbildenden Unterrichts oder des technischen Übergangsunterrichts erfolgreich abgeschlossen hat, steigt in die 3. Stufe (5. Jahr) derselben Unterrichtsform auf.
Altersstufen und Klassenbildung
Die Unterstufe aller Sekundarschulen (1. Stufe oder Beobachtungsstufe) baut auf der gemeinsamen Primarschule auf und vermittelt allen Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 7 und 8, also die Schüler der Altersgruppe zwischen 12 und 14 Jahren. Die Schüler werden in Jahrgangsklassen von etwa acht bis zehn Fachlehrern unterrichtet, die je nach Qualifikation für ein, zwei oder drei Fächer zuständig sind. Die Lehrer unterrichten auch in Parallelklassen desselben Jahrgangs und/oder in Klassen verschiedener Jahrgänge. Sie begleiten die Schüler häufig während mehrerer Jahre.
In der Oberstufe der Sekundarschule, die sich an Schüler der Altersgruppe zwischen 14 und 18 Jahren richtet (obschon in jeder Klasse viele Schüler älter als die meisten Mitschüler ihrer Jahrgangsklasse sind), ist die Situation ähnlich: trotz Stufenstruktur und Lehrplänen, die pro Stufe formuliert sind, wird bisher noch in Jahrgangsklassen unterrichtet. Die Leistungsbeurteilung findet fortlaufend statt – u.a. in zwei Prüfungen pro Schuljahr in allen Fächern – und die Entscheidung über die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe wird am Ende eines jeden Schuljahres vom Klassenrat getroffen. Echte Stufenpädagogik wird bisher nur sehr selten angewandt.
Es gibt keine offiziellen Empfehlungen oder Normen bezüglich der Klassengröße. Die Klassenbildung gehört zu den Entscheidungsbefugnissen des Schulleiters und des Pädagogischen Rates der Schule. Sie ist abhängig vom so genannten Stundenkapital der Schule, mit dem die Lehrer eingestellt werden können. Das Stundenkapital einer Schule hängt von ihrer Schülerzahl ab. Die Schule kann aufgrund ihrer Autonomie frei über das Stundenkapital verfügen. Im Allgemeinen liegt die Schülerzahl in den Pflichtfächer zwischen 22 und 30. In den Wahlfächern liegt sie meistens weit darunter, manchmal sogar – besonders in der Oberstufe – unter 10.
Differenzierung des Bildungsangebots
In der Unterstufe des Sekundarbereichs (1. Stufe oder Beobachtungsstufe) ist das Bildungsangebot für alle Schüler gleich (eine Grundausbildung von 24/25 Unterrichtsstunden pro Woche + Ergänzungstätigkeiten bzw. Projektaktivitäten während 8/7 Unterrichtsstunden pro Woche) und hat überwiegend einen allgemeinbildenden Charakter. Seine Hauptfunktion ist die Vorbereitung auf die Bildungsgänge in der Oberstufe des Sekundarbereichs. Die einzige Ausnahme bildet die differenzierte 1. Stufe, in der 12jährige oder ältere Primarschüler ohne Abschlusszeugnis der Grundschule zunächst in einer Anpassungsklasse ("1. B-Klasse") aufgenommen werden können, um sie durch die Entwicklung der sozialen Kompetenzen und durch ein besser auf ihre Schwächen abgestimmtes Lernangebot und differenzierte Methoden zu einer besseren Beherrschung der Kulturtechniken Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen zu führen und sie in einer 2. B-Klasse optimal auf die Bildungsgänge des berufsbildenden Unterrichts in der Oberstufe des Sekundarbereichs vorzubereiten.
In der Oberstufe des Sekundarbereichs wählt der Schüler zusätzlich zu den Pflichtfächern (23 bis 31 Unterrichtsstunden pro Woche inklusive die auf zwei oder drei Anspruchsebenen erteilten leistungsdifferenzierten Pflichtfächer Mathematik und Naturwissenschaften) aus dem Angebot seiner Schule eine Kombination freier Wahlfächer, die seiner individuellen Schwerpunktsetzung am ehesten entsprechen. Das Angebot an Wahlfächern kann von Schule zu Schule leicht verschieden sein. Es gibt verschiedene Wahlfächerkombinationen und demnach keine geschlossenen Abteilungen im allgemeinbildenden Unterricht. Die meisten Schüler wählen als Schwerpunkte Wirtschaftswissenschaften-Sprachen, Naturwissenschaften-Mathematik, Sozialwissenschaften oder moderne Sprachen (Deutsch + drei Fremdsprachen).
Zeitliche Gliederung des Schuljahres
Der Beginn und das Ende des Schuljahres sowie die Daten der schulfreien Tage werden für jedes Schuljahr von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt. Der Wochenstundenplan umfasst laut Grundlagendekret von 1998 im Sekundarschulwesen zwischen 28 und 36 Unterrichtseinheiten von 50 Minuten, die vom Schulleiter nach Beratung im Pädagogischen Rat und nach Konsultierung der Eltern- und der Personalvertretungen auf die einzelnen Wochentage zwischen 8 und 17 Uhr verteilt werden.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) beginnt das Schuljahr offiziell am 1. September (eigentlich am ersten Arbeitstag des Monats September) und endet am 30. Juni (eigentlich am letzten Arbeitstag im Monat Juni) des nächsten Ziviljahres. Neben den zweimonatigen Sommerferien (vom 1. Juli bis zum 31. August) haben die Schüler zwei Wochen Winterferien (Weihnachts- und Neujahrswoche), zwei Wochen Frühlingsferien (Osterferien) und zweimal eine Ferienwoche Entspannungsurlaub (um den 1. November und nach Karneval). Folgende Tage gelten in der DG als Feiertage (bzw. als schulfreie Tage): Ostermontag, der 1. Mai, Christi-Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 1. November, der 11. November, der 15. November (offizieller Feiertag der DG).
Ein Schuljahr muss – für den Schüler - zwischen 180 und 184 Unterrichtstage umfassen, im Schnitt also 182 Tage, die sich über 37 Wochen verteilen.
Aus verwaltungstechnischen und organisatorischen Gründen ist die Schule aber darüber hinaus noch in der ersten Juliwoche sowie in den beiden letzten Augustwochen geöffnet. Außer dem Schulleiter und dem Verwaltungspersonal, die noch offiziell im Dienst sind, sind auch Lehrer anwesend, die sich trotz des Urlaubs noch in der Schule einsetzen (für Verwaltungsarbeiten, Elternberatung und Schüleranmeldungen, Vorbereitung des neuen Schuljahres: Erstellung der Stundenpläne, Einrichtung der Klassenräume,...oder auch - seit 2005 per Dekret ermöglicht - zur Durchführung von Nachprüfungen in der letzten Augustwoche).
Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer
Die Schulwoche umfasst fünf Tage. In den Sekundarschulen wird wöchentlich an fünf Vormittagen (von montags bis freitags) und an vier Nachmittagen (montags, dienstags, donnerstags, freitags) unterrichtet. Vormittags werden fünf und nachmittags drei Unterrichtsstunden erteilt. Das ergibt demnach ein Wochenstundenraster von 37 Unterrichtsstunden. In der Unterstufe des Sekundarbereichs (1. Stufe) nehmen die Schüler im Durchschnitt wöchentlich an 33 Unterrichtsstunden teil, in der Oberstufe (2. und 3. Stufe) dürfte der Durchschnitt bei 34 Unterrichtsstunden im allgemein bildenden Unterricht liegen. Unterrichtsbeginn und Unterrichtende liegen zwischen 8 und 17 Uhr und werden vom Schulleiter – auf Vorschlag des Pädagogischen Rates und nach Rücksprache mit der Elternvertretung - festgelegt: In vielen Fällen findet der Unterricht morgens zwischen 8.15 Uhr und 12.35 Uhr statt und nachmittags zwischen 13.30 Uhr und 16.00 Uhr. Vormittags gibt es nach der zweiten oder dritten Unterrichtsstunde eine ungefähr zehnminütige Pause. Die Mittagspause dauert ungefähr eine Stunde. Die meisten Schüler bleiben in der Mittagspause unter Aufsicht in der Schule und können in der Schulkantine ein warmes Mittagessen zu sich nehmen.
Wegen der frühen Ankunfts- und späten Abfahrtszeiten mancher Busse, die die Schülerbeförderung gewährleisten, verbringen viele Sekundarschüler an vier Tagen in der Woche bis zu 8 Stunden in der Schule. Spezielle Hausaufgabenbetreuung nach der Schulzeit ist in der Schule nicht vorgesehen. An den Hausaufgaben kann jedoch schon in der Schule während der Springstunden (= unterrichtsfreie Stunden im Wochenstundenraster des Schülers) gearbeitet werden. Wegen der manchmal sehr früh ankommenden Busse werden die Schüler ab etwa 7.30 Uhr in der Schule betreut. Seit wenigen Jahren gibt es an einigen Orten eine nachschulische Betreuung auf privater Basis bis 18 Uhr.
| out-of-hours provision (before lessons) | lessons (starting and finishing times in the moring) | lunch break | lessons (starting and finishing times in the afternoon) | out-of-hours provision (after lessons) |
Monday | autonomy of the school | autonomy of the school - at earliest 8 am | minimum 50 minutes | autonomy of the school - between 3 and 5 pm | autonomy of the school |
Tuesday | autonomy of the school | autonomy of the school - at earliest 8 am | minimum 50 minutes | autonomy of the school - between 3 and 5 pm | autonomy of the school |
Wednesday | autonomy of the school | autonomy of the school - at earliest 8 am | minimum 50 minutes | autonomy of the school - between 3 and 5 pm | autonomy of the school |
Thursday | autonomy of the school | autonomy of the school - at earliest 8 am | minimum 50 minutes | autonomy of the school - between 3 and 5 pm | autonomy of the school |
Friday | autonomy of the school | autonomy of the school - at earliest 8 am | minimum 50 minutes | autonomy of the school - between 3 and 5 pm | autonomy of the school |
Saturday | no class | no class | no class | no class | no class |