Die legislative/gesetzgebende Gewalt
Die legislative/gesetzgebende Gewalt wird vom föderalen Parlament, das aus einer Abgeordnetenkammer und einem Senat besteht, ausgeübt.
In der Abgeordnetenkammer wie im Senat gibt es eine französische und eine niederländische Sprachgruppe. Für einen Abgeordneten aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Kammer gibt es keine gesicherte Vertretung. Das Gesetz sieht aber vor, dass dem Senat ein vom Parlament der Deutschsprachige Gemeinschaft (PDG) zu bezeichnender Senator angehören muss. Für die Wahl der Abgeordneten und der Senatoren verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft nicht über einen eigenen Wahlbezirk, wohl aber für die Wahl von einem der 21 belgischen Europaabgeordneten.
Die Kammer der Abgeordneten
Die Abgeordnetenkammer setzt sich aus 150 Abgeordneten zusammen, die nach allgemeinem Wahlrecht direkt gewählt werden. Die Abgeordnetenkammer ist für die politische Kontrolle zuständig, d.h. dass die politische Verantwortung der Minister der Föderalregierung nur in der Abgeordnetenkammer übernommen werden kann. Die Abgeordnetenkammer ist auch für den föderalen Staatshaushalt zuständig. Sie allein erlässt das Haushaltsgesetz und verabschiedet den Haushalt.
Der Senat
Der Senat setzt sich aus 60 Senatoren zusammen. 50 werden durch die Parlamente der Gemeinschaften und Regionen bezeichnet, darunter einer durch das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft, und zehn direkt gewählt.
Die Kammer ist für die meisten legislativen Angelegenheiten auf föderaler Ebene zuständig. Der Senat ist in seiner gesetzgebenden Rolle für institutionellen Fragen mit der Kammer gleichberechtigt: - für Verfassungsänderungen, - für Abänderungen von Sondergesetzen und - für die von der Verfassung vorgesehenen Bereiche. Der Senat ist ein Beratungsorgan, wenn die institutionelle Gesetzgebung eine Zusammenarbeit zwischen dem Föderalstaat und den Gliedstaaten vorsieht.
Die exekutive/ausführende Gewalt
Die exekutive/ausführende Gewalt wird von der Föderalregierung, die aus Ministern und Staatssekretären besteht, ausgeübt. Die Anzahl der Minister darf 15 nicht übersteigen, wobei der Premierminister einbegriffen ist. Die Anzahl der Staatssekretäre ist nicht begrenzt.
Die föderale Regierung befindet über die laufenden Geschäfte des Staates und führt die Gesetze aus, die das föderale Parlament in seinen Kompetenzbereichen verabschiedet hat, unter denen:
- die Außenpolitik,
- die Verteidigungspolitik,
- die Finanz- und Währungspolitik,
- die Politik der sozialen Sicherheit und
- die Justizpolitik die wichtigsten sind.
Der König als Staatsoberhaupt ernennt die Minister und enthebt sie ihres Amtes. Er hat aber keine politische Weisungsbefugnis. Seine Handlungen können keine Auswirkungen haben, wenn sie nicht von einem Minister, der die Verantwortung dafür übernimmt, gegengezeichnet werden.
Das Bildungswesen auf Föderalebene
Zu den Kompetenzbereichen des Föderalparlaments und der Föderalregierung gehört seit 1989 nicht mehr das Bildungswesen, für das nunmehr ausschließlich jede der drei Gemeinschaften selber zuständig ist, mit Ausnahme von:
der Festlegung von Beginn und Ende der Schulpflicht; der Mindestbedingungen für die Ausstellung der Diplome; die Pensionsregelungen des Personals im Unterrichtswesen.
Die Institutionen der Gemeinschaften und der Regionen
Die Gemeinschaften und die Regionen bilden die Gliedstaaten Belgiens. Sie sind also politische Körperschaften, die über eine Legislative und eine Exekutive verfügen.
Die Regierungen der Regionen und Gemeinschaften verfügen zur Verwaltung über eigene Ministerien, und über einen Haushalt, der die erforderlichen finanziellen Mittel vorsieht. Die Legislative, also die Parlamente, erlässt Dekrete bzw. - in der Region Brüssel-Hauptstadt – sogenannte Ordonnanzen.
Die Dekrete der Gemeinschaften und die Dekrete bzw. Ordonnanzen der Regionen haben Gesetzeskraft. Sie haben in der jeweiligen Gemeinschaft bzw. Region die gleiche Bedeutung, wie sie die föderalen Gesetze für das gesamte Land haben.
Die Regional- und Gemeinschaftsparlamente setzen sich aus direkt gewählten Volksvertretern zusammen.
Bei Konflikten zwischen dem föderalen Gesetz und den Dekreten bzw. Ordonnanzen der verschiedenen Regionen oder Gemeinschaften entscheidet der Verfassungsgerichtshof. Er urteilt über diese Konflikte und über jede Verletzung eines Verfassungsartikels durch ein Gesetz, ein Dekret oder eine Ordonnanz. Befugnisse der Regionen
Die Regionen sind zuständig für die gebietsbezogenen Kompetenzbereiche:
- Raumordnung;
- Umweltschutz;
- ländliche Erneuerung und Naturschutz;
- Wohnungsbau;
- Wasserpolitik;
- Wirtschaftspolitik;
- Energiepolitik;
- Landwirtschaft;
- Beschäftigungspolitik;
- öffentliche Arbeiten und Verkehrswesen;
- Aufsicht über die Gemeinden und Provinzen.
Der bestimmende Faktor bei der Festlegung der Regionalkompetenzen war deren Verbindung zur Verwaltung und Bewirtschaftung des Territoriums.
Gewisse regionale Kompetenzen wurden partnerschaftlich im Laufe der Jahre durch gemeinsam gefasste Regional- und Gemeinschaftsdekrete von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen:
1994 der Denkmal- und Landschaftsschutz ; 2000 Schwerpunkte der Beschäftigungspolitik und die Ausgrabungen; 2005 die Aufsicht und Finanzierung über die neun deutschsprachigen Gemeinden; 2016 die vollständige Beschäftigungspolitik ; 2020 das Wohnungswesen, die Raumordnung und Teile der Energiepolitik.
Befugnisse der Gemeinschaften
Der bestimmende Faktor bei der Festlegung der Gemeinschaftskompetenzen war deren Verbindung zu Sprache und Kultur der Menschen.
Die Gemeinschaften sind für personenbezogene Kompetenzbereiche zuständig:
kulturelle Angelegenheiten (Schutz und Pflege der Sprache, Schöne Künste, Kulturerbgut, Bibliotheken, Radio und Fernsehen, Tourismus, Sport, Pressehilfe); Bildungswesen (Schulwesen, Hochschulwesen, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung, wissenschaftliche Forschung); die sogenannten personengebundenen Angelegenheiten (Teile der Gesundheitspolitik, Familienpolitik, Aspekte der Sozialhilfe, Behindertenhilfe, Jugendschutz); Sprachgebrauch (mit gewissen Abstrichen im administrativen Bereich und im Justizwesen); Kooperation (mit den anderen belgischen Gemeinschaften und Regionen oder auf internationaler Ebene mit Regionen und Staaten) in allen Zuständigkeitsbereichen.
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft setzt sich aus vier Ministern zusammen, die für folgende Bereiche zuständig sind:
- Herr Oliver Paasch, der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen;
- Herr Antonios Antoniadis, Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen
- Frau Isabelle Weykmans, die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien;
- Herr Harald Mollers, der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung.
Ein Minister bildet mit seinen Mitarbeitern ein Kabinett. Der Regierung steht eine Verwaltung zur Seite: das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft (PDG) besteht aus 25 direkt gewählten und stimmberechtigten Volksvertretern. Mitglieder anderer Volksvertretungsorgane (Europäisches Parlament, Abgeordneten Kammer, Parlament der Wallonischen Region, Lütticher Provinzialrat) gehören dem PDG als beratende Mandatare an.
Eine Besonderheit ist, dass die belgische Verfassung ausdrücklich vorsieht, dass auf Vorschlag ihrer jeweiligen Regierung das PDG und das Parlament der Wallonischen Region in gegenseitigem Einvernehmen und jedes jeweils durch Dekret beschließen können, dass das Parlament und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im deutschen Sprachgebiet Befugnisse der Wallonischen Region ganz oder teilweise ausüben.
Die Provinzen
Der Föderalstaat ist in zehn Provinzen eingeteilt und in ein provinzfreies Gebiet, das die Brüsseler Gemeinden umfasst. Jede Provinz umfasst eine unterschiedliche Anzahl von Gemeinden. Die Provinz ist eine untergeordnete Behörde.
Die Provinz übt eine Kontrollfunktion über die Gemeinden aus, allerdings nicht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wo die Aufsicht unmittelbar von der Regierung wahrgenommen wird.
Darüber hinaus verfügen die Provinzen über organisatorische Kompetenzen.
Jede der zehn Provinzen wird durch einen Gouverneur geleitet. Die Provinzialbeschlüsse werden vom Provinzialrat getroffen, dessen Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.
Obschon das Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Provinz Lüttich liegt, unterhält die Provinz keine eigenen Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die Gemeinden
Insgesamt gibt es in Belgien 589 Gemeinden. Jede Gemeinde gehört einem Sprachgebiet an. Die 19 Gemeinden von Brüssel-Hauptstadt gelten als zweisprachige Gemeinden.
Die Region Brüssel-Hauptstadt ist von mehreren flämischen Gemeinden mit administrativen Erleichterungen für die französischsprachigen Einwohner umgeben. Gemeinden mit Sonderstatus zum Schutz ihrer Sprachminderheiten gibt es zudem an der deutsch-französischen und an der französisch-niederländischen Sprachgrenze. Dazu gehören im Umfeld der Deutschsprachigen Gemeinschaft die sogenannten Malmedyer Gemeinden und die sogenannten Montzener Gemeinden. In diesen Gemeinden können die Bürger, die eine andere Landessprache als die Gebietssprache sprechen, in der Gemeindeverwaltung in ihrer Sprache angehört und bedient werden und unter gewissen Voraussetzungen für ihre Kinder eine Grundschulausbildung in ihrer Sprache erhalten.
In jeder Gemeinde gibt es einen Gemeinderat, der die wichtigen Entscheidungen trifft. Seine Mitglieder werden für eine Dauer von 6 Jahren gewählt. Die aktuelle Mandatszeit erstreckt sich von 2018-2024.
Die ausführende Gewalt in der Gemeinde liegt beim Gemeindekollegium, dem früheren Bürgermeister- und Schöffenkollegium, das – in enger Zusammenarbeit mit fest angestellten Beamten - mit der alltäglichen Verwaltung der Gemeinde und der Ausführung der Gemeinderatsbeschlüsse beauftragt ist. In diesem Kollegium, in dem der Bürgermeister den Vorsitz hat, ist ein Schöffe für das Bildungswesen zuständig, allerdings nur in den Schulen, die von dieser Gemeinde als Schulträger organisiert werden.
Die Gemeinde ist eine untergeordnete Behörde und unterliegt der Aufsicht der Provinz und der Region. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird diese Aufsicht aber seit dem 1. Januar 2005 von den Instanzen der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Parlament und Regierung) wahrgenommen.