Einstellungsvoraussetzungen
Verantwortlich für die Verwaltung und die Geschäftsführung der Schulen sowie für das Personal sind die Schulleiter, die Schuldirektoren.
In Sekundarschulen mit mindestens 550 Schülern steht dem Direktor ein Unterdirektor (in GUW-Schulen auch Provisor genannt) zur Seite. Unterdirektoren sind stellvertretende Schulleiter.
In den Regelsekundarschulen werden ebenfalls je nach Größe der Schule 2 bis 3 Halbzeitstellen in der Funktion des Middle Managers organsiert. In den größeren technisch-berufsbildenden Schulen werden darüber hinaus Werkstattleiter eingestellt, die den Schulleiter ebenfalls bei der Wahrnehmung von Leitungs- und Koordinationsaufgaben unterstützen. In der Fördersekundarschule stehen dem Direktor mehrere Fachbereichsleiter und ein Werkstattleiter zur Seite.
Im Elementar- und Schulbildungsbereich dient das Dekret vom 31. August 1998 als Grundlage für die Aufträge des Leitungspersonals, des Personals im Bereich der Überwachung der Qualität und des Personals, das für Unterstützungs- und Beratungsangebote zuständig ist.
Im Hochschulwesen, dient das Dekret vom 27. Juni 2005 als Grundlage für die Aufträge des Leitungspersonals, des Personals im Bereich der Überwachung der Qualität und des Personals, das für Unterstützungs- und Beratungsangebote zuständig ist.
Beschätigungsbedingungen
Siehe Oben.