Erstausbildung der Lehrkräfte
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird ausschließlich die Erstausbildung der Vorschullehrer und der Primarschullehrer organisiert. Es handelt sich um nicht-universitären Hochschulstudien kurzer Dauer, die mit dem Verleih eines Bachelor Titels enden. Die Lehrerausbildungen für die anderen Schulebenen müssen an Hochschulen oder Universitäten außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft absolviert werden.
Beschäftigungsbedingungen der Lehrkräfte
Mit Ausnahme des Pensionssystem, für das der Föderalstaat zuständig ist, sind das Parlament und die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für alle Beschäftigungsbedingungen für Lehrkräfte zuständig.
Berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte
Laut Dekret vom 31. August 1998, sind alle Lehrkräfte verpflichtet regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. Seit 2010, ist die Autonome Hochschule Ostbelgien für die Organisation und Umsetzung von Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte zuständig.